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Die hessische Landesregierung beabsichtigt ab dem 01.01.2018 Mitarbeiter*innen von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz sicherheitsüberprüfen zu lassen. Grundlage hierfür ist die Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Das hessische Innenministerium etabliert durch die Wiedereinführung einer nun erweiterten „Extremismusklausel“ ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Trägern und vor allem deren Angestellten. Arbeitnehmer*innen werden in ihrer engagierten Arbeit für Demokratie und Menschenrechte unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) begrüßt, dass der hessische Innenminister Herr Peter Beuth die Arbeit der Demokratieprojekte nach einem Treffen mit den Trägervereinen öffentlich gewürdigt hat. Umso unverständlicher ist es, dass am Plan der geheimdienstlichen Gesinnungsprüfung von Projektträgern, die neu Bundesmittel beantragen, und von bestehenden Mitarbeiter*innen bei „begründetem Fall“ weiter festgehalten wird. Vom gemeinsamen Bekenntnis der Fraktionsvorsitzenden Michael Boddenberg (CDU) und Mathias Wagner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) „Präventionsarbeit basiert auf Vertrauen“ bleibt so nichts übrig.
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