Zum Schutz vor neonazistischen „Feindeslisten“: Auskunftssperren erleichtern

26.11.2019

Seit langem fordern engagierte Demokrat*innen, Initiativen und die unabhängigen Opferberatungsstellen, dass die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Bedrohungen durch neonazistische Feindes- bzw. Todeslisten wesentlich ernster nehmen müssen. Im Landtag von Schleswig-Holstein liegen derzeit zwei Anträge vor, mit denen Betroffene besser geschützt werden sollen, deren Daten von Neonazis und organisierten Rassisten auf sog. Feindes- oder Todeslisten gesammelt werden. Dabei geht es u.a. um eine erweiterte Informationspflicht der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Betroffenen und inwieweit durch unabhängige Beratungsangebote sowie erleichterte Auskunftssperren der Meldebehörden der Schutz von engagierten Demokrat*innen verstärkt werden kann.

Hier finden Sie die Stellungnahme des VBRG e.V. und des BMB e.V. sowie die Stellungsnahme der fachspezifischen schleswig-holsteinischen Opferberatungsstelle „Zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe“ in Kiel zu den Anträgen „Besserer Schutz von Demokratinnen und Demokraten gegen rechtsextreme Bedrohungen (Drs. 19/1605) und „Rechtsextreme Bedrohungen bekämpfen (Drs. 19/1664)“.

Hier finden Sie die Stellungnahme von response. –  Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Hessen zur öffentlichen mündliche Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses des Hessischen Landtags zu dem Antrag: Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD, Fraktion der Freien Demokraten, Gewalt gegen die hessische Zivilgesellschaft – Anhörung zu Ursachen, Entwicklungen und Maßnahmen gegen Bedrohung, Hass und Übergriffe (Drs. 20/2531).

Stellungnahme des Bundesverband Mobile Beratung e.V. und des VBRG e.V. zu den Anträgen der Fraktion der SPD – Drucksache 19 / 1605 Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen sowie zum Alternativantrag der Fraktion von CDU, Bündnis 90/die Grünen und FDP Rechtsextreme Bedrohungen bekämpfen – Drucksache 19 / 1664

Berlin, den 12. November 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nehmen wir Stellung zu den o.g. Anträgen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Landtag von Schleswig-Holstein sich mit diesem wichtigen Thema so intensiv auseinandersetzt. Denn es ist eine zentrale Frage für den demokratischen Rechtsstaat, wie der Schutz von Menschen gewährleistet wird, die von Neonazis, Aktivist*innen der extremen Rechten, organisierten Rassist*innen und Antisemit*innen bedroht und angegriffen werden.

Der VBRG e.V. setzt sich dafür ein, dass Opfer rassistisch, antisemitisch und rechtsextrem motivierter Gewalt bundesweit Zugang zu professionellen, unabhängigen, kostenlosen und parteilich in ihrem Sinne arbeitenden Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen erhalten. Derzeit sind 14 unabhängige Beratungsstellen für Betroffene rassistisch, antisemitisch und rechtsextrem motivierter Gewalt aus zwölf Bundesländern im VBRG e.V. zusammengeschlossen – darunter auch Zebra e.V. – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe in Schleswig-Holstein. Jährlich beraten und begleiten die Mitgliedsorganisationen des VBRG e.V. mit langjähriger Erfahrung und großer Expertise hunderte Betroffene rechter Gewalttaten. Sie unterstützen die direkt betroffenen von Angriffen, Bedrohungen, Brandanschlägen und Überfällen ebenso wie deren Angehörige, enge Bezugspersonen und Zeug*innen: kostenlos, vertraulich, vor Ort, parteilich im Sinne der Betroffenen und auf Wunsch auch anonym.

Der Bundesverband Mobile Beratung e.V. vertritt die Interessen von 54 Beratungsteams, die bundesweit Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und für demokratische Kultur anbieten. So auch die regionalen Beratungsteams in Schleswig-Holstein in der Trägerschaft des AWO Landesverbands Schleswig-Holstein e.V. und der Aktion Kinder- und Jugendschutz Landesarbeitsstelle Schleswig-Holstein e.V. Die Mobilen Beratungsteams unterstützen seit 20 Jahren Menschen und Organisationen, die sich für eine demokratische Kultur einsetzen und aufgrund ihres Engagements Bedrohungen ausgesetzt sind. Der 2014 gegründete Bundesverband unterstützt die fachliche Vernetzung der Mobilen Beratungsteams, organisiert Fachtagungen und Fortbildungen, nimmt an gesellschaftlichen Debatten teil und berät Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch ihn können aktuelle Herausforderungen und Bedarfe der Zivilgesellschaft länderübergreifend analysiert, erkannt und benannt werden. Die Mobilen Beratungsteams bieten Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort, kostenlos und vertraulich.

Vorweg muss darauf hingewiesen werden, dass für viele der derzeit in Rede stehenden neonazistischen, rechten, rassistischen und antisemitischen Bedrohungen in erster Linie der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt zuständig sind. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn das Land Schleswig-Holstein in seinen Befugnissen alles tut, um der erstarkenden Bedrohung durch militante Strukturen und Einzelpersonen der extremen Rechten etwas entgegenzusetzen und dabei insbesondere den von solchen Bedrohungen betroffenen Menschen starke institutionelle Unterstützung an die Seite stellt.

Das Land Schleswig-Holstein ist zum einen über die Meldeämter und zum anderen über die Landespolizei involviert, die bekanntermaßen alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführt. Darüber hinaus unterliegt dem Land die Strafverfolgung durch die Landespolizei und die Staatsanwaltschaften. Es ist dabei fraglich, ob es vordringlich notwendig ist, ganz allgemein die Ausstattung von Sicherheitsbehörden mit Sachmitteln und Personal aufzustocken, oder ob es vordringlich ist, die bestehenden Möglichkeiten tatsächlich auszunutzen. Denn in die Kritik geraten sind Behörden in letzter Zeit in erster Linie, weil sie entweder gar keine oder nicht ausreichend Auskunft über eine Bedrohungssituation von Betroffenen rechtsextremer, antisemitischer oder rassistischer Bedrohungen erteilt haben oder weil sie eine Gefährdung ausgeschlossen und nicht aktiv geworden sind und dies den Betroffenen gar nicht oder nicht hinterfragbar erläutert wurde.

1. Gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) kann die Meldebehörde nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen. Dies spielt allerdings in der alltäglichen Praxis bislang kaum eine Rolle. Grund hierfür dürfte sein, dass es bislang keine internen Regelungen zur regelmäßigen Information der Meldebehörden über das Vorhandensein von Bedrohungen für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit o. ä. schutzwürdige Interessen von Personen im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde gibt.

In § 34 Abs. 4 BMG werden die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst (BAMAD) sowie der Zollfahndungsdienst als diejenigen Behörden benannt, die eine Auskunftssperre von Amts wegen veranlassen können.

Es wäre daher wünschenswert, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein im Rahmen ihrer Zuständigkeit veranlasst, dass jedenfalls die entsprechenden Landesbehörden des Bundeslandes Schleswig-Holstein diese Aufgabe auch wahrnehmen. Dies würde zum einen sicherstellen, dass eine Information der Betroffenen über die Meldestelle erfolgt. Zum anderen würde es den Betroffenen die Verpflichtung abnehmen, eine entsprechende Gefahr im Verfahren bei der Meldebehörde selbst glaubhaft zu machen. Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen Betroffene zwar darüber informiert werden, dass ihre Daten in Feindes-Listen von Neonazis im Internet genannt werden oder bei Durchsuchungsmaßnahmen auf privaten Rechnern/Speichermedien von Neonazis entsprechende Feindlisten auftauchen. Den Betroffenen wird dann aber von den Ermittlungsbehörden keine entsprechende Akteneinsicht gewährt. Die Eintragung einer Sperre im Melderegister erfordert allerdings eine Glaubhaftmachung, also den Nachweis einer entsprechenden Gefahr, die die Betroffenen in diesen Fällen kaum erbringen können.

Die o.g. Regelungen im Bundesmeldegesetz machen deutlich, dass es ureigenste Pflicht der genannten Behörden ist, proaktiv für den Schutz von gefährdeten Personen aktiv zu werden. Dies gilt auch für diejenigen Fälle, in denen unter Hinweis auf eine Gefährdung von Quellen oder eine Gefährdung des Ermittlungsziels darauf beharrt wird, dass Betroffene nicht vollständig informiert werden können. Hier wäre die Verpflichtung dieser Behörden zum Aktivwerden gegenüber den Meldebehörden umso wünschenswerter. Denn uns ist bislang kein Fall bekannt, in dem Betroffene rechter Bedrohungen und/oder Gewalttaten von der Meldebehörde über einen Antrag auf Eintrag einer Auskunftssperre auf Veranlassung einer der genannten Behörden, also von Amts wegen, informiert wurden.

Entsprechend notwendig wäre es, dass die Meldebehörden angewiesen werden, die Speicherung von Namen und Adressen in Sammlungen von Neonazis und Rechtsextremisten als Gefährdung im Sinne von § 51 BMG anzusehen und darüber hinaus anzuordnen, dass die Sperre so lange über die im Gesetz festgelegte zweijährige Frist hinaus verlängert wird, bis eine der in § 34 Abs. 4 BMG genannten Stellen mitteilt, dass die Speicherungen nicht mehr vorhanden sind.

2. Ermittlungsbehörden, aber auch die Landespolizei als die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde, sollten die Betroffenen sofort informieren:

a) wenn/dass ihre Daten auf „Neonazi-Feindeslisten“ Online verfügbar sind – z.B. auf Social Media -Kanälen verbreitet werden, in Foren zugänglich sind etc.;
b) wenn/dass ihre Daten bei Hausdurchsuchungen bei Neonazis/Rechtsextremisten gefunden wurden;
c) oder wenn anderweitig bekannt wird, dass personenbezogene Daten von Neonazis, Rechtsextremisten oder anderen Personen rechtswidrig gesammelt, verbreitet oder weitergegeben werden;
d) oder wenn sich auch bei nicht rechtswidriger Datensammlung eine Gefährdung ergibt.

Dabei kann es nicht bei der bloßen Mitteilung über die Tatsache der Speicherung gehen. Vielmehr müssen alle vorhandenen Informationen mitgeteilt werden, die zu einer objektiven Bewertung der sich aus dieser Tatsache ergebenden möglichen Gefährdung notwendig sind. Soweit aufgrund strafprozessualer oder gleichwertiger Gründe keine vollständige Auskunft erteilt werden kann, sollen die zuständigen Behörden von sich aus regelmäßig weitere Informationen an die Betroffenen erteilen.

Darüber hinaus sollen den Betroffenen die unabhängigen zivilgesellschaftliche Institutionen – insbesondere die fachspezifische Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Zebra e.V. – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe in Schleswig-Holstein und die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein – benannt werden, die ihnen bei der weiteren Durchsetzung ihrer Rechte und bei einer Lageeinschätzung bezüglich ihrer Gefährdung Unterstützung zukommen lassen können.

Es wäre wichtig, dass die Landesregierung an alle ihr unterstellten Behörden ein eindeutiges Signal gibt, das Vorhandensein rechtswidriger Sammlungen von Personendaten vermeintlicher oder tatsächlicher politischer Gegner sehr ernst zu nehmen. Es gibt keine ungefährlichen Sammlungen persönlicher Daten durch Neonazis und die extreme Recte, insbesondere soweit sie von Personen vorgenommen werden, die Gewalt gegen politische Gegner*innen, von Rassismus Betroffene, Migrant*innen, Geflüchtete, Kommunalpolitiker*innen oder Journalist*innen als notwendig erklären und auf der Basis derartiger „Feindeslisten“ gewalttätige Angriffe, Brandanschläge bis hin zu Morden wie zuletzt Walter Lübcke, dem langjährigen Regierungspräsidenten von Kassel im Juni 2019 propagieren.

Die Ängste von Betroffenen solcher neonazistischen Datensammlungen und „Feindeslisten“ müssen daher von allen Behörden ernst genommen werden: Das bedeutet auch: Die vollständige Informationspflicht gegenüber den Betroffenen darf nur in begründeten Einzelfällen eingeschränkt werden. Ansonsten gilt es, den Betroffenen die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Da durch die bundesweit bekannten Fälle, in denen Mitarbeiter*innen von Polizei und staatlichen Stellen selbst entweder Informationen an Neonazis weitergegeben haben oder sogar direkt Drohungen verbreitet haben, ohnehin ein erhebliches Misstrauen vorhanden ist, ist der Ausbau und der Verweis von Betroffenen an unabhängige Beratungsstellen wie Zebra e.V. oder die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus auf jeden Fall der Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene beim Innenministerium oder bei den Sicherheitsbehörden vorzuziehen. Die Beratung durch Zebra e.V. sowie durch die Regionalen Beratungsteams erfolgt kostenlos, unabhängig, parteilich im Sinne der Betroffenen und auf Wunsch auch anonym und aufsuchend. Diese Faktoren sind für die erfolgreiche Beratung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und Bedrohungen essentiell.

Zum anderen aber sind die Beratungsinstitutionen der Zivilgesellschaft besser geeignet eine Vermittlerposition zwischen staatlichen Stellen wie den ermittelnden Polizeidienststellen, die aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags in erster Linie die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgreich abschließen wollen und zu diesem Zwecke ihre Informationen für sich behalten wollen, und den Betroffenen einzunehmen, die nachvollziehbar alle Informationen über ihre Gefährdung am liebsten sofort haben möchten. Eine Stelle beim Innenministerium oder den Sicherheitsbehörden würde nur sehr schwer als neutral bzw. parteilich im Sinne der Betroffenen angesehen werden, was den Aufbau von notwendigen Vertrauen erschwert.

3. Für alle Fälle von Bedrohungen, rechtswidriger Namensnennungen und rechtswidriger Angriffe im Internet und sozialen Netzwerken, die nicht die Qualität von den hier in Rede stehenden neonazistischen „Feindeslisten“ erreichen, sollte eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, wie sie beispielsweise bereits in Nordrhein-Westfalen besteht.

Eine solche Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die landesweit alle Fälle mit dem Schwerpunkt Online-Hasskriminalität bearbeitet, könnte sehr gezielt sowohl technisch als auch rechtlich zu einer effektiven Strafverfolgung in diesem Bereich beitragen. Insbesondere die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Anbietern von sozialen Netzwerken sowie die technische Dokumentation von entsprechenden Straftaten sind nur möglich, wenn sie auf sehr hohem Niveau und zentralisiert durchgeführt werden.

Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung einer solchen Schwerpunktstaatsanwaltschaft ggf. in Zusammenarbeit mit Hamburg durchzuführen wäre. Einer solchen Schwerpunktstaatsanwaltschaft müsste auch eine spezialisierte Abteilung beim Landeskriminalamt technisch und personell zuarbeiten. Für eine effektive Strafverfolgung und den Schutz sowie die Information von Betroffenen ist der Auf- und Ausbau entsprechender Strafverfolgungsbehörden unverzichtbar.

Ein Ausbau entsprechender Strukturen beim Landesamt für Verfassungsschutz ist hingegen vollständig entbehrlich, da Verfassungsschutzämter die von ihnen eingeholten Informationen bekanntermaßen auch bei schwersten Straftaten – und auch entgegen geltender rechtlicher Bestimmungen – nicht einmal an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

Download: Stellungsnahme von VBRG und BMB zu den Anträgen im Landtag Schleswig-Holstein als PDF

Schriftliche Stellungnahme des ZEBRA e.V. – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe zum Antrag der SPD-Fraktion zu „Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen“, Drucksache 19/1605

Kiel, den 16. Oktober 2019

Die Fachkräfte der Beratungsstelle zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe beraten im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein die Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Zu unseren Klient_innen gehören u.a. immer wieder Lokalpolitiker_innen sowie Menschen, die sich etwa für Demokratie und Menschenrechte oder gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Einstellungen einsetzen. Vergangenes Jahr haben Bedrohungen und Nötigungen 18 % der von uns erhobenen Gewalttaten mit einer rechten Motivation in Schleswig-Holstein ausgemacht. Auch die Bedrohung durch eine Nennung auf „Feindeslisten“ ist bei den Beratungsgesprächen bereits von Betroffenen thematisiert worden. Ziel der „Feindeslisten“ ist die Einschüchterung politischer Gegnerinnen und Gegner, wobei die Anfertigung und Veröffentlichung einer solchen Liste bereits eine Bedrohung darstellt. Bei den Betroffenen soll damit das Gefühl erzeugt werden, dass sie künftig jederzeit angegriffen werden könnten. Das Ziel ist, dass die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihr Engagement einstellen.

Wir teilen die Einschätzung der SPD, dass Betroffene solcher Listen ein grundsätzliches Recht auf Information haben. Eine Einschätzung hinsichtlich der konkreten Gefährdungslage kann letztlich nur durch die Sicherheitsbehörden im Einzelfall erfolgen. Hier müssen zuständige Stellen und Ansprechpartner_innen proaktiv die genannten Personen informieren. Wenn dies begründet nicht möglich bzw. sinnvoll erscheint – etwa aufgrund des Alters oder Umfangs einer Liste – sind die konkret gefährdeten Personen zu informieren. Um eine Verunsicherung von weiteren potentiell betroffenen Menschen auf derartigen Listen zu vermeiden, muss jedoch öffentlich klar kommuniziert werden, welche Kriterien von den Sicherheitsbehörden bei der Entscheidung, eine Gefährdung anzunehmen, zugrunde gelegt werden. Zudem müssen die Behörden zuständige, unabhängige Ansprechpartner_innen benennen.

Die Nennung auf einer solchen Liste kann Auswirkungen auf die psychosoziale Situation von Betroffenen haben , die einen Bedarf nach Unterstützung in der Bewältigung nach sich ziehen. Wir halten daher einen Verweis auf zivilgesellschaftliche Beratungsmöglichkeiten durch die Sicherheitsbehörden für zwingend notwendig. Um dem damit steigenden Beratungsbedarf begegnen zu können, ist eine entsprechend angepasste Ausstattung zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen vorzusehen.

Schriftliche Stellungnahme zum Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu „Rechtsextreme Bedrohungen bekämpfen“, Drucksache 19/1664

Aus unseren Beratungsgesprächen wissen wir, dass Menschen auf rechte Bedrohungen in hohem Maß individuell reagieren. Die persönliche Belastung ist hierbei nicht aus der vermeintlichen Schwere eines Angriffs abzuleiten. Um zu einer Einschätzung der psychosozialen Situation wie zur Entwicklung individuell geeigneter Bewältigungsstrategien mit der Nennung auf einer „Feindesliste“ zu kommen, bedarf es zumindest einer Beratung zur Klärungshilfe in Form eines persönlichen Gespräches mit einer Beratungsstelle . Deswegen befürworten wir den expliziten Hinweis im Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf die notwendige Information von Betroffenen über zivilgesellschaftliche Beratungsangebote.

Bei Angehörigen von potentiellen Betroffenengruppen lässt sich häufig ein in unterschiedlichsten Formen erworbenes Misstrauen gegenüber Sicherheitsbehörden feststellen. Hintergrund sind neben möglichen Erfahrungen in Herkunftsländern oder im Fluchtkontext auch die Erfahrungen aus dem Umgang der Sicherheitsbehörden mit den Betroffenen des NSU-Terrors. Außerdem werden Vorfälle aus anderen Bundesländern genannt, bei denen Informationen aus Polizeirechnern wohl zur Bedrohung von Menschen genutzt wurden, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Dementsprechend scheint es ratsam, die Anlaufstelle über eine Nennung auf „Feindeslisten“ außerhalb der Sicherheitsbehörden anzusiedeln

Download: Schriftliche Stellungnahme zum Antrag „Schutz von Demokraten“ des Zebra e.V. als PDF

Stellungnahme Bildungsstätte Anne Frank

Öffentliche mündliche Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses des Hessischen Landtags zu dem Antrag: Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD, Fraktion der Freien Demokraten, Gewalt gegen die hessische Zivilgesellschaft – Anhörung zu Ursachen, Entwicklungen und Maßnahmen gegen Bedrohung, Hass und Übergriffe, Drucks. 20/2531.

Frankfurt, den 19. August 2020

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag verurteilt jede Form der Gewalt gegen kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Personen des öffentlichen Lebens, zivilgesellschaftlich engagierte Personen, Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter und Einsatz- und Rettungskräfte. Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und Einschüchterungen dürfen in Hessen und Deutschland keinen Platz haben. Gegen solche Angriffe muss sich die gesamte Gesellschaft zur Wehr setzen.

2. Der Landtag stellt fest, dass die Basis für zielgerichtete Maßnahmen eine möglichst objektive und umfassende Erhebung der tatsächlichen Entwicklung ist. In diesem Sinne müssen auf der Grundlage des Berichtes von Expertinnen und Experten und Betroffenen die Ursachen für die Entwicklungen erarbeitet und darauf aufbauend bestehende Hilfsangebote und Maßnahmen und mögliche neue Ansätze entwickelt werden.

3. Der Landtag bittet den Hauptausschuss, gemeinsam mit dem Innenausschuss, eine Anhörung durchzuführen, in der Betroffene, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten drei Abschnitte mit den folgenden Leitfragen erörtern.

a) Wie ist die gegenwärtige Ausgangslage? Welche konkreten Erfahrungen und Entwicklungen gibt es – Auswertung der verfügbaren Zahlen zu Art, Anzahl, Verfolgung und Betroffenen von Übergriffen.

b) Was sind mögliche Ursachen? Wissenschaftliche Einordnung und Analyse der gesellschaftlichen Entwicklungen, des Einflusses von verändertem Kommunikationsverhalten/Social Media u.a.

c) Welche Maßnahmen helfen den Betroffenen bei der Vermeidung, Bekämpfung und Sanktionierung von Bedrohung und Gewalt? Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote und Maßnahmen in Bund und Ländern und mögliche Weiterentwicklungen.


Als Zentrum für politische Bildung und Beratung Hessen mit Standorten in Frankfurt/Main und Kassel entwickelt die Bildungsstätte Anne Frank innovative Konzepte und Methoden, um Jugendliche und Erwachsene gegen Antisemitismus, Rassismus und verschiedene Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren – und für die aktive Teilhabe an einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu stärken. Lehrkräfte, Ausbilder*innen und Pädagog*innen erhalten Beratung in akuten Konfliktfällen sowie zum Umgang mit Radikalisierung und radikalisierten Jugendlichen.

Zwei hessenweit tätige Beratungsstellen sind in der Bildungsstätte Anne Frank angesiedelt: response unterstützt Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, das ADiBe-Netzwerk berät Menschen, die Diskriminierung erfahren haben. Auf dem Meldeportal hessenschauthin.de können rechte und rassistische Vorfälle gemeldet werden. Außerdem begleitet die Bildungsstätte Personen, Institutionen, Vereine, Gemeinden und Unternehmen bei der Entwicklung zivilgesellschaftlicher Handlungsstrategien gegen rassistische, antisemitische und diskriminierende Alltagsgewalt.

Die Bildungsstätte Anne Frank begrüßt es ausdrücklich, dass der Landtag jede Form von Gewalt – Bedrohung, Hass und Übergriffe – verurteilt und Betroffene, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten für die (Weiter)Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen zur Prävention und Intervention anhört.

Zu A) Ausgangslage

Hessen ist längst zu einem zentralen Schauplatz für rechtsextreme und rassistische Gewalt geworden – Halit Yozgat, Walter Lübcke sowie die zehn Ermordeten des Anschlags in Hanau Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili-Viorel Păun, Ferhat Unvar, Fatih Saraçoğlu, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Gökhan Gültekin sowie die Mutter des Täters sind rechtsterroristischen Tätern in Hessen zum Opfer gefallen, daneben verzeichnen wir eine Reihe von rassistisch motivierten Mordversuchen u.a. in Wächtersbach und Lohfelden in den letzten Jahren. Hinzu kommen zahlreiche Fälle rassistisch oder rechtsextrem motivierter Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen.

Die Beratungsstelle response hat im vergangenen Jahr in 134 Fällen beraten und stellte damit einen weiter ansteigenden Beratungsbedarf um 34% im Vergleich zum Vorjahr fest. Allein im laufenden Jahr zählt response bereits 117 weitere Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die die Beratungsstelle aufgesucht haben, darunter viele Überlebende und Traumatisierte des rassistischen Anschlags in Hanau. Immer wieder suchen uns Personen des öffentlichen Lebens für Beratung und Unterstützung auf, unter ihnen Journalist*innen, politische Akteur*innen und Menschen, die sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus und für die Rechte von Betroffenen einsetzen und engagieren. Im letzten Jahr bezogen sich ca. 15 Prozent der Beratungsanliegen auf erlebte Bedrohung und Gewalt gegen Engagierte und Personen des öffentlichen Lebens.

Die seit 2018 bis heute anhaltenden Todesdrohungen des sogenannten NSU 2.0 gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız und ihre Familie hat sich zu einem hessenweiten und bis heute nicht aufgeklärten Skandal um mutmaßlich rechte Akteure und sogar Netzwerke in der hessischen Polizei entwickelt. Neben den persönlichen Daten von Seda Başay-Yıldız sind ebenfalls die Daten der Kabarettistin İdil Baydar und der Linken-Politikerin Janine Wissler nachgewiesenermaßen von hessischen Polizeicomputern ohne erkennbaren Grund abgerufen worden. Alle drei Frauen wurden vom NSU 2.0 mit dem Tod bedroht. Der Fall liegt bei der hessischen Generalstaatsanwaltschaft und es wurde mittlerweile ein Sonderermittler eingesetzt. Bis heute ist nicht ermittelt, wer die Todesdrohungen verschickt und welche Rolle dabei die hessischen Polizeibeamten spielen, die die Daten abgerufen haben. Obwohl Hinweise auf rechte Akteure in der hessischen Polizei schon 2018 vorlagen und bereits bekannt war, dass Daten von Polizeicomputern abgerufen wurden, konnten die Täter weiter unbehelligt agieren und weitere Daten abrufen. Für die Betroffenen bedeutet dies eine kontinuierliche Bedrohungslage, Polizeischutz und Ungewissheit. Mehrfach wurde von Betroffenen massive Kritik an dem Handeln der Sicherheitsbehörden in diesem Kontext geäußert, man sei nicht informiert worden oder habe Informationen aus den Medien statt von der Polizei erhalten, Verfahren seien eingestellt worden oder es habe erst nach öffentlichem Druck Schutzangebote gegeben. Diese Kritik äußern auch bundesweit Betroffene der Bedrohungsserie. Die Nachrichten reißen nicht ab über weitere Fälle von Datenabfragen in Polizeirevieren, über das Verschwinden von Waffen aus dem Bestand der Polizei und der Bundeswehr, über Chats mit rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalten, in denen Polizeibeamte aktiv sind. Besonders Betroffene rechter Gewalt sind dadurch massiv verunsichert.

Die sogenannten Feindeslisten sind ein weiteres Thema, das die Bildungsstätte Anne Frank und ihre Beratungsstelle response seit mehreren Jahren im Kontext der Bedrohung von Antifaschist*innen und Engagierten durch Rechtsextreme beschäftigt. Auf diesen Listen, die in rechtsextremen bis rechtsterroristischen Gruppierungen erstellt und geteilt werden, finden sich die Namen von Menschen, die die Ausbreitung rechtsextremer Ideologie verhindern (wollen) – Politiker*innen, Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Kulturschaffende, ehrenamtlich Engagierte – oder Menschen, die aufgrund eines rassistischen, antisemitischen oder antimuslimischen Weltbilds zu „Volksfeinden“ erklärt werden. 2019 wurde die sogenannte „Antifa-Liste“ bekannt, auf der mehr als 1000 Personen und Organisationen aus Hessen gelistet waren. Diese wurden zwar von der Hessischen Polizei mit einem Schreiben informiert – in unserer Beratung wurde aber immer wieder berichtet, dass dies wenig an der empfundenen Bedrohung der Betroffenen ändert. In den Schreiben schätzten die Behörden die Gefährdungslage als niedrig ein, individuelle Beratung gab es nicht. Die Tatsache, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke kurz zuvor ermordet und mutmaßlich ebenfalls auf einer solchen Liste stand, hat viele Anrufer*innen besorgt.

Aus der Erfahrung vieler Beratungsgespräche wissen wir, dass das Vertrauen in den Schutz durch staatliche Behörden massiv erschüttert ist. Die Skepsis, ob angemessen ermittelt wird und die Dimensionen der Gefahr korrekt eingeschätzt werden, wird befördert durch mangelhafte Kommunikation mit Betroffenen, ausbleibende Ermittlungsergebnisse, späte Reaktionen auf interne Missstände – beispielsweise den laxen Umgang mit Zugängen zu sensiblen Daten in den Revieren – und zögerliche Problematisierung möglicher rechtsextremer Netzwerke in der Polizei. Hier sehen wir ein elementares Problem, dem sich die Sicherheitsbehörden des Landes stellen müssen, damit das Vertrauen in den Schutzauftrag hessischer Sicherheitsbehörden wieder aufgebaut werden kann.

Um die Dimensionen der rechten Gewalt gegen Engagierte und Personen des öffentlichen Lebens ausreichend analysieren zu können, muss es belastbare Zahlen geben. Die jährlich erscheinende Polizeiliche Kriminalstatistik und darin die Zahlen zu Politisch Motivierter Gewalt Rechts (PMK rechts) stellt nur das Hellfeld der Ausmaße der Bedrohung und Gewalt dar. Die Bildungsstätte Anne Frank betreibt seit Beginn 2020 eine Meldestelle für Vorfälle rechter Gewalt (hessenschauthin.de) und dokumentiert darin Vorfälle, die aus der Zivilgesellschaft gemeldet werden. Die durch das BKA durchgeführte Viktimisierungsstudie beleuchtet ebenfalls das Feld aus Betroffenenperspektive. Der Dachverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) veröffentlich ebenfalls eine jährliche Statistik. Für Hessen ist es notwendig, umfassende und mehrperspektivische Statistiken zu generieren.

B) Mögliche Ursachen / Analyse

Wen betrifft es?

In rechten Gewalttaten drücken sich bestimmte, historisch gewachsene und gesellschaftlich verbreitete Ausgrenzungsideologien aus. Dazu zählen beispielsweise Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus sowie Homo- und Transphobie. Die Betroffenen werden nicht als Individuen, sondern als Repräsentant*innen einer Gruppe angegriffen. Die Angreifer*innen haben eine dezidiert rechte Orientierung oder mindestens Fragmente einer rechten Ideologie internalisiert, die für die Begehung der Tat und die Auswahl der Betroffenen ausschlaggebend ist. Dadurch sind rechte Taten Botschaftstaten. Täter*innen fühlen sich häufig gesellschaftlich legitimiert. Sie bedrohen nicht nur die Angegriffenen, sondern auch alle, die der gleichen (konstruierten) Gruppe zugeschrieben werden. Personen des öffentlichen Lebens oder zivilgesellschaftlich engagierte Personen werden stellvertretend für viele weitere Personen aufgrund rassistischer Zuschreibungen oder wegen ihres Engagements gegen rechte Ideologien angegriffen und bedroht. Betroffene sind politisch Engagierte, Personen des öffentlichen Lebens, Politiker*innen, Geflüchtete, Migranten*innen, Personen of Color und Ehrenamtliche. Besonders Frauen of Color und politisch engagierte weiße Frauen geraten in den Fokus rechter Netzwerke. Hierin werden auch Antifeminismus und Sexismus als ideologische Kernbestandteile rechter Gewalt deutlich. Rechte Straftaten als Botschaftstaten richten sich also gegen breite Teile der Bevölkerung und werden von diesen auch verstanden. Bedrohungen etwa in Form von Drohmails führen ein Klima der Angst herbei, welche große Bevölkerungsgruppen stark verunsichert. Der Mord an Walter Lübcke bedeutete eine gesamtgesellschaftliche Erschütterung und Zensur, in Folge dessen die Beratungsanfragen bei response zum Thema rechter Einschüchterungen massiv angestiegen sind.

Folgen?

Viele Beratungsnehmende berichten, dass sie von der Polizei insbesondere bei dem Erleben von Bedrohung, Nötigung und Beleidigung nicht ernst genommen oder dass Anzeigen folgenlos eingestellt wurden. Sie machen hier eine Erfahrung von Schutzlosigkeit. Bei Betroffenen, die von Rassismus betroffen sind, verstärkt sich diese Erfahrung aufgrund rassistischer (struktureller) Diskriminierung im Hilfesystem noch einmal. Bei vielen entsteht der Eindruck, dass eine Anzeige nur eine Nachgefährdung, aber keine wirksamen Ermittlungen nach sich zieht. Betroffene rechter Einschüchterung und Gewalt sind vielmals von sekundärer Viktimisierung, also einer erneuter Opferwerdung durch inadäquate Reaktionen vom Hilfesystem betroffen. Betroffene werden in ihrem Erleben oftmals nicht angehört oder ernstgenommen, sowohl von Polizei und Justiz als auch im Gesundheitswesen und von der medialen Öffentlichkeit. Ihnen werden Erfahrungen abgesprochen, ihre Erlebnisse relativiert oder bagatellisiert. Insbesondere wenn es um den Tatbestand der Bedrohung geht, erleben die Betroffenen oftmals Unverständnis für erlebte Belastung und Angst. Die Folgen, die die Gewalterfahrung der Bedrohung, Nötigung oder Beleidigung für Betroffene auf gesundheitlicher, emotionaler und ökonomischer Ebene nach sich ziehen, werden nicht anerkannt. Beratungsnehmende berichten uns gehäuft davon, dass Ermittlungsbehörden untätig blieben, wenn keine physische Verletzung vorliegt.

Fehlende Anerkennung der politischen Motivation von Gewalttaten

Wir beobachten mangelnde Anerkennung der Dimensionen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bei Polizei und Justiz. Ein Grund kann das Fehlen von Hintergrundwissen, Sensibilität und Schulung sein, um rechte, rassistische und antisemitische Taten zu erkennen und entsprechend zuzuordnen. So werden zum Beispiel politische Tatmotivationen oft nicht ausreichend von den Behörden ermittelt. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Täter*innen nicht einer organisierten Gruppe zuzuordnen sind oder keine klassischen rechten Codes mit Bezug zum NS-Regime benutzen. In der Folge gibt es vor Gericht oft wenig Möglichkeit, rassistische Tatmotivation in der Strafzumessung zu berücksichtigen. Es ist unklar, inwieweit der Zusatz in Paragraph §46 StGB, welcher als Folge des NSU-Untersuchungsausschusses eingeführt wurde und eine Strafverschärfung vorsieht, wenn „rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Ziele und Beweggründe“ festgestellt werden, in der Praxis ausreichend Anwendung findet. Die gerichtliche Anerkennung und Feststellung eines rechten, rassistischen oder antisemitischen Tatmotivs hat erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen – u.a. auf die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Gewalt durch das Bundesamt für Justiz zu stellen.

C) Empfehlungen und Maßnahmen

1. Um die konsequente Aufklärung rechter Gewalttaten und einen sensiblen Umgang mit Opferzeugen durch Polizei und Justiz sicher zu stellen, muss das Land Hessen die Umsetzung der Empfehlungen des 1. und 2. NSU Untersuchungsausschusses insbesondere auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.

Der Bericht des 1. und 2. NSU-Untersuchungsausschusses enthält konkrete Empfehlungen für die konsequente Aufklärung rechter Straftaten. Als Folge der Empfehlungen wurden einige Regelungen im Bereich der Strafverfolgung geändert und ergänzt. Der §46 Abs. 2, S.2 StGB wurde um die Formulierung ergänzt, dass „rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe“ als Strafzumessungsgrund gewertet wird und sich strafverschärfend auswirkt. In den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 15, 86 und 234 wird nun ausdrücklich geregelt, dass rassistische und menschenverachtende Beweggründe für die Rechtsfolgen der Tat aufzuklären sind. In der Regel muss in diesen Fällen das öffentliche Interesse für die Strafverfolgung angenommen werden. Ebenso ist in die Polizeilichen Dienstvorschriften 100 in Nr. 2.2.5 (Beweisführung, Tatrekonstruktion) aufgenommen worden, dass in Fällen von Gewaltkriminalität grundsätzlich rassistische, fremdenfeindliche, menschenverachtende „und anderweitig politisch motivierte Hintergründe“ zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren sind.

Der Bericht des 1. Und 2. NSU-Untersuchungsausschuss enthält ebenfalls konkrete Empfehlungen für den sachgerechten und angemessenen Umgang mit Opferzeugen. In den Empfehlungen 13 – 15 geht es insbesondere um die sensible und umfassende Kommunikation mit den Opferzeugen, insbesondere zu den Themen Opferrechte und spezialisierte Beratungsangebote. Als Grundlage für Vertrauen in den Rechtsstaat und für den Erfolg von Ermittlungen wird die Kommunikation als zentrale Aufgabe der Polizei genannt, für die es geschultes Personal braucht. In Hessen stehen dafür u.a. Opferschutzbeauftragte der Präsidien, sowie Migrationsbeauftrage zur Verfügung.

Die Umsetzung der Empfehlungen aus dem 2. NSU UA wurde durch eine von der hessischen Landesregierung eingesetzten Expertenkommission 2014/2015 bewertet. Die Erfahrungen aus der Beratungsarbeit mit Betroffenen, sowie die Ereignisse der letzten Monate rund um mögliche rechtsextreme Netzwerke in der Polizei wirft die Frage auf, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind und tatsächlich im Arbeitsalltag der Polizei Anwendung finden. Es stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen und nach weiterem Handlungsbedarf. Um dies zu überprüfen, Maßnahmen ggf. zu erweitern bzw. Handlungsbedarfe zu identifizieren und eine Verbindlichkeit in der Umsetzung der Empfehlungen zu erreichen, muss eine unabhängige Untersuchung durchgeführt werden. Dafür müssen neben der Polizei und der Justiz, sowie weiterer Akteure aus der Verwaltung vor allem Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, sowie Betroffenenperspektiven eingeholt werden.

2. Beschwerde- und Interventionsstelle bei rechten, rassistischen und antisemitischen Vorkommnissen in Behörden

Die Einrichtung einer Ombudsstelle für Bürger*innen und Polizei ist zu begrüßen. Aufgrund der Ereignisse rund um die mit NSU 2.0 unterzeichneten Drohschreiben sollte diese so zeitnah wie möglich eingerichtet werden. Mit Blick auf unser Themenfeld von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ergeben sich verschiedene Anforderungen an eine solche Stelle, um höchstmöglichen Schutz und Unterstützung für Betroffene zu gewährleisten.

a) Niedrigschwelligkeit und Sicherheit im Zugang:

Zunächst sollte nachvollziehbar und differenziert kommuniziert werden, welche Beschwerden bearbeitet werden. Richtet sich das Angebot ausdrücklich (auch) an Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und anderen Menschenrechtsverletzungen? Im Sinne eines notwendig niedrigschwelligen Zugangs ist eine klare Ansprache sowie das Sicherstellen entsprechender Sensibilität für Betroffene menschenfeindlicher Ideologien geboten. Auch eine Mehrsprachigkeit im Zugang zur Beschwerdeführung gehört zu einem Konzept von Niedrigschwelligkeit.

Um das Sicherheitsgefühl betroffener und beschwerdeführender Personen zu gewährleisten erscheint es zielführend, die Kontrolle über das Verfahren bei diesen zu belassen. In keinem Fall sollte ohne Rücksprache mit Betroffenen und der Möglichkeit einer Rückmeldung ein Strafverfahren oder andere Konsequenzen eingeleitet werden. Dazu wäre es denkbar, in einem standardisierten Verfahren über die (parteiliche) Beratungsmöglichkeit durch response zu informieren, welche dazu beitragen würde, Betroffene sicher durch ein Beschwerdeverfahren zu begleiten und bei möglichen schwierigen Entscheidungen entsprechend zu unterstützen.

b) Unabhängigkeit:

Um eine unabhängige Arbeit zu ermöglichen, wäre es wichtig, auch eine (berufs-)kulturelle Distanz des Personals der Ombudsstelle zu bedenken, also auch der Polizeiarbeit ferne Professionen wie beispielsweise Politikwissenschaftler*innen, Erziehungswissenschaftler*innen o.Ä. mit einzubeziehen. Dazu sollte die Ombudsstelle nicht nur mediativ arbeiten können, sondern in schwerwiegenden Fällen (Rassismus durch Polizeibeamt*innen, Gewalt, Drohschreiben, usw.) auch gesonderte Befugnisse zur Aufklärung der Sachverhalte innehaben.

c) Befugnisse:

Die einzurichtende Ombudsstelle sollte umfassende Befugnisse zur Aufklärung von Vorwürfen gegen die Sicherheitsbehörden innehaben. Neben Ansätzen der Mediation und Konfliktvermittlung sollte es darüber hinaus möglich sein, ein unabhängiges Bild eines Vorfalls, der zu einer Beschwerde führte, zu zeichnen. Dazu erscheint ein Recht auf Akteneinsicht, das Recht zur Befragung wie auch die Möglichkeit, unangemeldete Inspektionen vorzunehmen, unabdingbar. Die zu verfolgende Fragestellung sollte immer mitlaufen: Liegen im vorliegenden Fall Verletzungen von Menschenrechten (z.B. Verbot von Diskriminierung, Verbot erniedrigender Behandlung und Gewalt) vor? Fälle von strafrechtlicher Relevanz sollten einer entsprechenden Abteilung der Staatsanwaltschaft vermittelt werden.

d) Aufklärung

Nach umfassenden Untersuchungen zum Sachverhalt der Beschwerde sollte die Ombudsstelle in der Lage sein, Missstände zu benennen und gegenüber der einschlägigen Dienststelle zu vertreten. Im Rahmen einer umfassenden Analyse der Umstände, die zu Fehlverhalten führen, wäre es zu begrüßen, wenn Empfehlungen zur Abhilfe entwickelt werden und bei wiederkehrenden Problemstellungen strukturelle Reformen angestrebt werden. Eine regelmäßige öffentliche und transparente Berichterstattung sollte ebenso stattfinden.

3. Vereinfachte Auskunftssperre bei den Meldeämtern und umfassende Informationen und Beratung bei Gefährdung:

a) Gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) kann die Meldebehörde nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen. Dies spielt allerdings in der alltäglichen Praxis bislang kaum eine Rolle. Grund hierfür dürfte sein, dass es bislang keine internen Regelungen zur regelmäßigen Information der Meldebehörden über das Vorhandensein von Bedrohungen für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit o. ä. schutzwürdige Interessen von Personen im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde gibt.

In § 34 Abs. 4 BMG werden die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst (BAMAD) sowie der Zollfahndungsdienst als diejenigen Behörden benannt, die eine Auskunftssperre von Amts wegen veranlassen können. Es wäre daher wünschenswert, dass die hessische Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit veranlasst, dass die entsprechenden Landesbehörden des Bundeslandes Hessen diese Aufgabe auch wahrnehmen. Dies würde zum einen sicherstellen, dass eine Information der Betroffenen über die Meldebehörde erfolgt. Zum anderen würde es den Betroffenen die Verpflichtung abnehmen, eine entsprechende Gefahr im Verfahren bei der Meldebehörde selbst glaubhaft zu machen.¹

Die o.g. Regelungen im Bundesmeldegesetz machen deutlich, dass es ureigenste Pflicht der genannten Behörden ist, proaktiv für den Schutz von gefährdeten Personen aktiv zu werden. Dies gilt auch für diejenigen Fälle, in denen unter Hinweis auf eine Gefährdung von Quellen oder eine Gefährdung des Ermittlungsziels darauf beharrt wird, dass Betroffene nicht vollständig informiert werden können. Hier wäre die Verpflichtung dieser Behörden zum Aktivwerden gegenüber den Meldebehörden umso wünschenswerter. Denn uns ist bislang kein Fall bekannt, in dem Betroffene rechter Bedrohungen und/oder Gewalttaten von der Meldebehörde über einen Antrag auf Eintrag einer Auskunftssperre auf Veranlassung einer der genannten Behörden, also von Amts wegen, informiert wurden.

Entsprechend notwendig wäre es, dass die Meldebehörden angewiesen werden, die Speicherung von Namen und Adressen in Sammlungen von Neonazis und Rechtsextremisten als Gefährdung im Sinne von § 51 BMG anzusehen und darüber hinaus anzuordnen, dass die Sperre so lange über die im Gesetz festgelegte zweijährige Frist hinaus verlängert wird, bis eine der in § 34 Abs. 4 BMG genannten Stellen mitteilt, dass die Speicherungen nicht mehr vorhanden sind.

b) Ermittlungsbehörden, aber auch die Landespolizei als die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde, sollten die Betroffenen sofort informieren:

i. wenn/dass ihre Daten auf „Neonazi-Feindeslisten“ Online verfügbar sind – z.B. auf Social Media -Kanälen verbreitet werden, in Foren zugänglich sind etc.;

ii. wenn/dass ihre Daten bei Hausdurchsuchungen bei Neonazis/Rechtsextremisten gefunden wurden;

iii. oder wenn anderweitig bekannt wird, dass personenbezogene Daten von Neonazis, Rechtsextremisten oder anderen Personen rechtswidrig gesammelt, verbreitet oder weitergegeben werden;

iv. oder wenn sich auch bei nicht rechtswidriger Datensammlung eine Gefährdung ergibt.

Dabei kann es nicht bei der bloßen Mitteilung über die Tatsache der Speicherung gehen. Vielmehr müssen alle vorhandenen Informationen mitgeteilt werden, die zu einer objektiven Bewertung der sich aus dieser Tatsache ergebenden möglichen Gefährdung notwendig sind. Soweit aufgrund strafprozessualer oder gleichwertiger Gründe keine vollständige Auskunft erteilt werden kann, sollen die zuständigen Behörden von sich aus regelmäßig weitere Informationen an die Betroffenen erteilen.

Darüber hinaus sollen den Betroffenen die unabhängigen zivilgesellschaftlichen Institutionen – insbesondere die fachspezifische Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – benannt werden, die ihnen Unterstützung bei der weiteren Durchsetzung ihrer Rechte und bei einer Lageeinschätzung bezüglich ihrer Gefährdung zukommen lassen können.

Die Landesregierung soll an sämtliche ihr unterstellten Behörden ein deutliches Signal geben, rechtswidrige Sammlungen von Personendaten ernst zu nehmen. Sammlungen persönlicher Daten durch Neonazis und die extreme Rechte sind niemals ungefährlich, insbesondere soweit sie von Personen vorgenommen werden, die Gewalt gegen politische Gegner*innen, von Rassismus Betroffene, Migrant*innen, Geflüchtete, Kommunalpolitiker*innen oder Journalist*innen propagieren.

Die Ängste von Betroffenen solcher neonazistischen Datensammlungen und „Feindeslisten“ müssen daher von allen Behörden ernst genommen werden. Das bedeutet auch: Die vollständige Informationspflicht gegenüber den Betroffenen darf nur in begründeten Einzelfällen eingeschränkt werden. Ansonsten gilt es, den Betroffenen die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Durch die bundesweit bekannten Fälle, in denen Mitarbeiter*innen von Polizei und staatlichen Stellen selbst entweder Informationen an Neonazis weitergegeben oder sogar direkt selbst Drohungen verbreitet haben, besteht ohnehin ein erhebliches Misstrauen. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung der unabhängigen Beratungsstellen wie response oder der Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus der Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene beim Innenministerium oder bei den Sicherheitsbehörden vorzuziehen. Die Beratung durch response sowie durch die Regionalen Beratungsteams erfolgt kostenlos, unabhängig, parteilich im Sinne der Betroffenen und auf Wunsch auch anonym und aufsuchend. Diese Faktoren sind für die erfolgreiche Beratung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und Bedrohungen erfahrungsgemäß essentiell.

Zum anderen aber sind die Beratungsinstitutionen der Zivilgesellschaft besser geeignet, eine Vermittlerposition zwischen staatlichen Stellen wie den ermittelnden Polizeidienststellen und den Betroffenen einzunehmen. (Erstere wollen etwa aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags in erster Linie die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgreich abschließen und zu diesem Zweck ihre Informationen für sich behalten; letztere möchten aus nachvollziehbaren Gründen sämtliche Informationen über ihre Gefährdung zur Verfügung gestellt wissen.) Eine Stelle beim Innenministerium oder den Sicherheitsbehörden würde nur sehr schwer als neutral bzw. parteilich im Sinne der Betroffenen angesehen werden, was den Aufbau von notwendigem Vertrauen erschwert.

4. Antirassismus in die Ausbildungscurricula: Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und rechten Ideologien in allen Behörden und staatlichen Organisationen

Die Probleme mit rechtsradikalem Gedankengut in den Reihen der Polizei sowie die Erfahrungen vieler Rassismus- und Antisemitismusbetroffener von mangelnder Sensibilität für die Folgen entsprechender Angriffe durch Behörden zeigen, dass rassismus- und antisemitismuskritische Bildung dringend in der Ausbildung angehender Polizeibeamter verankert werden muss. Ebenso sollten entsprechende Inhalte fest in der Aus- und Fortbildung von Jurist*innen verankert werden. Damit würden die Behörden deutlich machen, dass Antisemitismus und Rassismus als strukturelle Probleme in der Gesellschaft auch in den Behörden erkannt, ernstgenommen und angegangen werden müssen. Gleichzeitig werden Mitarbeiter*innen der entsprechenden Behörden gestärkt, sowohl im kollegialen Miteinander als auch im Einsatz kompetent und sensibel auf rechte, rassistische und antisemitische Vorfälle zu reagieren.

¹ Es ist zu beachten, dass im Kontext z.B. von Feindeslisten in vielen Fällen Betroffene zwar darüber informiert werden, dass ihre Daten in Feindes-Listen von Neonazis im Internet genannt werden oder bei Durchsuchungsmaßnahmen auf privaten Rechnern/Speichermedien von Neonazis entsprechende Feindlisten auftauchen. Den Betroffenen wird dann aber von den Ermittlungsbehörden keine entsprechende Akteneinsicht gewährt. Die Eintragung einer Sperre im Melderegister erfordert allerdings eine Glaubhaftmachung, also den Nachweis einer entsprechenden Gefahr, die die Betroffenen in diesen Fällen kaum erbringen können.

Quellen:

https://www.idz-jena.de/wsddet/schutz-von-menschenrechten-oder-gesinnungsjustiz-dieverfolgung- von-hasskriminalitaet-durch-behoer/

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/aktuell-32014- rassistisch-motivierte-straftaten-strafverfolgung-muss-effektiver-werden/

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/werden-die-empfehlungen-des-nsuuntersuchungsausschusses- des-bundestags-tatsaechlich-umgesetzt/

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/005/1800558.pdf https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/bewertungen_und_handlungsemp fehlungen.pdf

Download: Schriftliche Stellungungnahme von response. –  Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Hessen als PDF.