„Bleiberecht statt Ausgrenzung“: Der VBRG unterstützt die Petition zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes

22.05.2019

Nach Artikel 1 des Grundgesetzes soll die „Würde des Menschen unantastbar“ sein. Eine wichtige Bedingung für ein Leben in Würde ist die „Freiheit vor Furcht und Not“, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte festhält. In Deutschland leben jedoch hunderttausende Menschen – oft über Jahre – in existenzieller Unsicherheit, weil sie lediglich über ein prekäres oder über gar kein Aufenthaltsrecht verfügen. Das Grundrechtekomitee und medico international haben jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag initiiert, deren Forderung nach einem allgemeinen Bleiberecht für Geduldete und Illegalisierte von mehr als 100 Organisationen sowie Prominenten unterstützt wird.

Lesen und unterzeichnen Sie die Petition auf www.petition-bleiberecht.de.


Weiterführende Literatur:

„Sie sind in meine Wohnung gekommen, because I am black“ – Eine Fallstudie aus Sachsen-Anhalt.

Jeffrey M. lebt seit mehr als 15 Jahren in Deutschland. Im Oktober 2016 wird er bei einem rassistischen Angriff in Merseburg schwer verletzt. Nun droht ihm die Abschiebung. Mehr erfahren

„Gute Opfer, schlechte Opfer“: Mogelpackung „Bleiberecht“ in Berlin und Brandenburg

In Berlin, Brandenburg und Thüringen gelten mittlerweile so genannte „Bleiberechtsregelungen“ für Betroffene rechter Gewalt. Doch in der Praxis, schreibt Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, führen diese Regelungen für die Betroffenen keineswegs zu einem sicheren Aufenthaltsstatus. Mehr erfahren