Pressemitteilung VBRG

„Sieben Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ist das Versprechen der umfassenden Aufklärung immer noch nicht eingelöst worden.“

„Die halbherzige Strafverfolgung von polizei- und gerichtsbekannten Unterstützerinnen und Unterstützern des NSU-Kerntrios hat eine fatale Signalwirkung, die sich aktuell u.a. in Chemnitz zeigt.“

„Solidarität mit den Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors muss einen langen Atem haben – insbesondere angesichts der aktuellen Verharmlosung und Leugnung rassistischer Hetzjagden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der unzureichenden Strafverfolgung rassistischer Alltagsgewalt und rassistischer Diskurse in Medien und Politik.“ 

„Sieben Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ist das Versprechen der umfassenden Aufklärung immer noch nicht eingelöst worden“, kritisieren die unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die u.a. Hinterbliebene der rassistischen NSU-Mordserie und Überlebende der rassistischen Anschläge des NSU unterstützen und begleiten.

„Die allenfalls halbherzige Strafverfolgung von polizei- und gerichtsbekannten Unterstützerinnen und Unterstützern des NSU-Kerntrios hat eine fatale Signalwirkung“, betont Robert Kusche, Vorstandsmitglied des VBRG e.V. und Geschäftsführer der Opferberatung der RAA Sachsen. Diese zeige sich u.a. in Chemnitz, wo das Netzwerk militanter Neonazis, die dem NSU-Kerntrio den Weg in die Illegalität und die Vorbereitung der rassistischen Mord- und Anschlagsserie ermöglicht haben, von Strafverfolgungsmaßnahmen nahezu unangetastet geblieben ist. „Das Selbstbewusstsein, mit dem militante Neonazis in Chemnitz und Umgebung aktuell schwerste rassistische Gewalttaten verüben und neue Terrorgruppen aufbauen, ist auch eine Konsequenz aus der allenfalls halbherzigen Strafverfolgung für bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU-Netzwerks, betont Robert Kusche.

„Insbesondere angesichts der aktuellen Verharmlosung und Leugnung rassistischer Hetzjagden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der unzureichenden Strafverfolgung rassistischer Alltagsgewalt und anhaltender rassistischer Diskurse in Medien und Politik, muss die Solidarität mit den Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors und ihren Forderungen einen langen Atem haben“, betonen die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

Für weitere Informationen:
Robert Kusche E-Mail: r.kusche@verband-brg.de