Pressemitteilung: Erfolgreiche Revision der Angehörigen von Mahdi ben Nacer am Bundesgericht hat bundesweite Bedeutung für Hinterbliebene und Betroffene von mörderischen Rassismus

Stuttgart/Berlin, den 13. Januar 2026

Die Entscheidung der 1. Strafkammer des Bundesgerichtshofs, im Fall des am 23. Dezember 2023 in Rickenbach-Strick (Baden-Württemberg) getöteten Mahdi ben Nacer das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen aufzuheben und der Revision der Schwester des Getöteten stattzugeben, hat bundesweite Bedeutung, betonen die fachspezifischen Opferberatungsstellen im VBRG e.V. Mehr als 200 Menschen sind seit 1990 aus rechten, rassistischen und antisemitischen Motiven getötet worden. Mahdi ben Nacer gehört zu denjenigen 86 Todesopfern, die bislang nicht staatlich als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt wurden.

Die Familie des Getöteten verfolgt mit der Revision das Ziel, die Würde des am 23. Dezember 2023 von einem AfD-Sympathisanten durch zwei Schüsse aus einer illegalen Polizeiwaffe in einer Geflüchtetenunterkunft de facto hingerichteten Mahdi ben Nacer (38) wiederherzustellen und Rassismus als Tatmotiv des 58-jährigen Täters anzuerkennen.

Nebenklägerin Zouleikha ben Nacer, die Schwester des Getöteten, betont: „Ich wünsche mir von einem neuen Prozess die Gerechtigkeit für meinen Bruder, die ihm bisher versagt wurde.“ Die Tatsache, dass „der Täter meinen Bruder gewaltsam getötet und anschließend wie ein Tier zerlegt hat“ zeige: „Mahdi ist entmenschlicht worden; der Täter hat ihn nicht als gleichwertigen Menschen angesehen.“ Der antimuslimische Rassismus des Täters werde auch in seinem Brief aus der Untersuchungshaft deutlich, in dem dieser die Tat rechtfertigte und bedauerte, dass „leider noch 10.000 von denen in Deutschland herumlaufen“ würden.

Rechtsanwalt Carsten Gericke, Nebenklagevertreter der Familie von Mahdi ben Nacer sagt: „Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat das Tatgeschehen verharmlost und bagatellisiert. Mit der Entscheidung des 1. Strafsenats, das Urteil mitsamt der Feststellungen aufzuheben, besteht nun die Möglichkeit, die Art und Weise der Tötung neu zu würdigen und einen rassistischen Tathintergrund aufzuklären.“

Hannah González Volz, Beraterin bei der Opferberatungsstelle Leuchtlinie in Baden-Württemberg, die Zouleikha ben Nacer seit Dezember 2024 unterstützt, betont: „Für die Familie ben Nacer bedeutet die BGH-Entscheidung keinen Abschluss, sondern den nächsten Schritt auf einem weiterhin schwierigen Weg zu Aufklärung und Gerechtigkeit“. Familie ben Nacer geht fest davon aus, dass Mahdi ben Nacer aus rassistischen Motiven ermordet wurde. Durch die erfolgreiche Revision hat die Familie nun die Möglichkeit, als Nebenkläger – im Gegensatz zum erstinstanzlichen Verfahren – die neue Hauptverhandlung aktiv mitzugestalten und auf die konsequente Aufklärung aller Hinweise zu drängen.“

„Dafür zu kämpfen, dass der Täter länger ins Gefängnis muss, bringt uns Mahdi nicht zurück. Es geht mir darum, den Hass und Rassismus, der zu seiner Ermordung geführt hat, zu bekämpfen“, sagt Zouleikha ben Nacer. „Als Familie vertrauen wir der Justiz in Deutschland.“

Weitere Informationen:

L E U C H T L I N I E
Beratung für Betroffene von rechter Gewalt
in Baden-Württemberg
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Tel: 0711 888 999 30

Download: PE_VBRG_BGH hebt Urteil im Fall Mahdi ben Nacer auf_13.01.2026