Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Deutschland 2025 – Jahresbilanzen der Opferberatungsstellen
Übersicht:
- Pressemitteilung
- VBRG Kurzfassung Jahresbericht 2025 zum Download (PDF)
- Grafiken zum Download (PDF)
- Audio-Mitschnitt der Online-Pressekonferenz zur Jahresbilanz 2025
- Hintergrund und Fallbeispiele
- Jahresbilanzen 2025 der Opferberatungsstellen in den Bundesländern
- Quellen
- Hintergrundbericht zur VBRG Jahresbilanz 2025 zum Download (PDF)
Pressemitteilung: Rechte Gewalt bleibt auf alarmierend hohem Niveau
Die Beratungsstellen des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) haben im Jahr 2025 bundesweit 3.167 rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Angriffe dokumentiert. Damit bleibt die Zahl der Gewalttaten auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Insgesamt waren 4.298 Menschen betroffen. Der VBRG warnt vor einer fortschreitenden Normalisierung rechter Gewalt und fordert entschlossene politische Maßnahmen zum Schutz Betroffener.
Im Durchschnitt wurden 2025 täglich zwölf Menschen Opfer rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt. Mehr als die Hälfte aller dokumentierten Angriffe war rassistisch motiviert. Zwei Menschen wurden infolge rechter Gewalt getötet. Die Zahlen basieren auf dem Monitoring der unabhängigen Fachberatungsstellen des VBRG in 13 Bundesländern.
Nach Einschätzung des VBRG handelt es sich nicht um eine kurzfristige Entwicklung.
„Als Beratungsstellen stellen wir eine zunehmende Normalisierung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in unserer Gesellschaft fest. Bedrohungen und Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit zeigen sich längst nicht nur in gravierenden Gewalttaten. Sie begegnet Betroffenen zunehmend im Alltag – auf der Straße, am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Nachbarschaft.“
–Judith Porath (Geschäftsführung Opferperspektive) für die im VBRG zusammengeschlossenen Fachberatungsstellen
Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei Angriffen auf Menschen, die sich für Demokratie und eine plurale Gesellschaft engagieren. Der VBRG dokumentierte 2025 insgesamt 663 Angriffe auf politische Gegner*innen sowie zivilgesellschaftlich Engagierte. Das entspricht einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren unter anderem Ehrenamtliche, Vereine, Jugendzentren, alternative Wohnprojekte und Parteibüros.
Rassismus bleibt mit 1.729 dokumentierten Taten das häufigste Tatmotiv und macht mehr als die Hälfte aller registrierten Angriffe aus. Zudem erfassten die Beratungsstellen 325 queerfeindliche und 180 antisemitische Gewalttaten. Körperverletzungen bilden mit 1.800 Fällen erneut die größte Deliktgruppe. Hinzu kommen 1.166 Bedrohungen und Nötigungen sowie 20 versuchte Tötungsdelikte beziehungsweise schwere Körperverletzungen.
Die Auswirkungen reichen weit über die unmittelbaren körperlichen Folgen hinaus. Viele Betroffene berichten von Angst, sozialem Rückzug und der Aufgabe ihres gesellschaftlichen oder politischen Engagements. Weiterhin sind besonders betroffen Kinder und Jugendliche: 2025 registrierten die Beratungsstellen mindestens 232 betroffene Kinder und 372 Jugendliche.
„Diskriminierung und Gewalt sind keine voneinander getrennten Phänomene. Sie können Ausdruck derselben Dynamiken von Abwertung und Ausgrenzung sein. Viele Betroffene organisieren ihr Leben längst unter der Frage, wo sie sich frei bewegen können, ohne erneut diskriminiert oder angegriffen zu werden. Wenn Menschen beginnen, ihre Sichtbarkeit einzuschränken oder sich aus öffentlichen Räumen zurückzuziehen, dann betrifft das nicht nur die Betroffenen. Es verändert unsere Demokratie insgesamt.“
-Dr. Cihan Sinanoğlu, Leiter Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor, DeZIM
„Hass gegen LSBTIAQ* Menschen ist kein Nischenthema, sondern er geht alle Menschen etwas an. Wir dürfen nicht zulassen, dass Millionen Queers wieder in die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Denn politisch motivierte Hasskriminalität zielt nicht nur auf Individuen ab, sondern zusätzlich darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern. Aus Angst vor Übergriffen ziehen sich LSBTIAQ* von den sozialen Medien, politischen Ämtern und öffentlichen Räumen zurück oder denken übers Auswandern nach.“
– Kerstin Thost, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V.
Die Beratungsstellen weisen darauf hin, dass ihre Zahlen nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes rechter Gewalt abbilden. Viele Betroffene erstatten keine Anzeige oder suchen aus Angst, fehlendem Vertrauen oder schlechten Erfahrungen mit Behörden keine Beratung auf.
„Das Erstatten einer Anzeige kostet viele Betroffene erhebliche Kraft. Es gibt engagierte Menschen bei Polizei und Justiz, die sorgfältig arbeiten und Betroffene ernst nehmen. Gleichzeitig berichten Betroffene und Beratungsstellen immer wieder davon, dass rechte oder rassistische Tatmotive nicht ausreichend erkannt werden, verständliche Rückmeldungen fehlen oder Verfahren ohne ein für sie nachvollziehbares Ergebnis enden. Solche Erfahrungen können das Vertrauen in Polizei, Justiz und den Rechtsstaat erheblich schwächen.“
– Saaeid Saaeid, Syrisch-Deutscher Kulturverein Magdeburg und Sprecher des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt
Der VBRG fordert Bund und Länder auf, die Rechte von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zu sichern, die unabhängige Fachberatungsstellen dauerhaft finanziell und gesetzlich abzusichern, die Strafverfolgung rechter Gewalt zu verbessern sowie die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Opferschutz zu stärken. Außerdem müssten demokratische Initiativen langfristig gestärkt werden.
„Es braucht entschlossene politische und gesellschaftliche Antworten auf rechte Gewalt und ihre zunehmende Normalisierung! Die Normalisierung von Gewalt darf nicht schweigend hingenommen, sondern muss als dringendes politisches Problem verstanden werden. Angriffe auf die offene Gesellschaft müssen als das geächtet werden, was sie sind: Angriffe auf unsere Demokratie. Diskurse der Entmenschlichung und die Normalisierung menschenfeindlicher Positionen müssen gesamtgesellschaftlich verurteilt werden. Gleichzeitig braucht es ein klares Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen, die stellvertretend für uns alle angegriffen werden, sowie eine gezielte Stärkung von Demokratieprojekten.“
-Judith Porath (Geschäftsführung Opferperspektive) für die im VBRG zusammengeschlossene Fachberatungsstellen
Über den VBRG
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) ist der bundesweite Zusammenschluss unabhängiger Opferberatungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen unterstützen Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, dokumentieren Angriffe und veröffentlichen jährlich eine bundesweite Jahresbilanz.
Pressekontakt
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG)
Telefon: 030 – 33 85 97 77
E-Mail: presse@verband-brg.de
Hintergrund und Fallbeispiele zur Jahresbilanz 2025 der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt im VBRG e.V.
Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMBFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der VBRG e.V. die Verantwortung.
Content-Note: In der Jahresbilanz 2025 bezieht sich der VBRG auf konkrete Gewalttaten rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und schildert diese. Für Betroffene, die bereits solche Gewalt erlebt haben, können diese Schilderungen an eigene Erfahrungen anknüpfen und belastend sein.
1. Zentrale Entwicklungen und Handlungsaufforderungen der Beratungsstellen
Nach dem drastischen Anstieg der durch die Beratungsstellen gemeldeten rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffe im Jahr 2024, bleiben die Angriffszahlen weiterhin auch im Jahr 2025 auf sehr hohem Niveau. Aus den 13 der 16 Bundesländer meldeten die Mitgliedsorganisationen des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) insgesamt 3.167 rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Angriffe. Täglich werden durchschnittlich zwölf Menschen Opfer rechter, rassistischer oder antisemitischer Angriffe in Deutschland. Von den Gewalttaten waren 4.298 Menschen betroffen.
Auch in diesem Jahr verloren zwei Menschen infolge von Tötungsdelikten ihr Leben. Rassismus überwiegt weiterhin als Motiv bei Gewalttaten: Mehr als die Hälfte aller Angriffe ist rassistisch motiviert.

1.1 Normalisierung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt schreitet voran
Rechte Gewalt tritt zunehmend nicht nur in Form gravierender Gewalttaten auf, sondern manifestiert sich auch in alltäglichen Einschüchterungen, Bedrohungen und Übergriffen. Sie richtet sich gegen Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Herkunft, Religion, politischer Haltung, sexueller Orientierung, Wohnungslosigkeit, Behinderungen oder geschlechtlicher Identität. Diese Taten markieren Menschen als unerwünscht, und zielen darauf ab, ihre Sichtbarkeit und Teilhabe im öffentlichen Raum einzuschränken. Betroffene berichten den Beratungsstellen zudem von einem immer feindseliger werdenden gesellschaftlichen Klima. Rassistische, queerfeindliche oder antisemitische Beleidigungen auf offener Straße oder am Arbeitsplatz nehmen zu.
Die Beratungsstellen stellen für 2025 erneut ähnlich hohe Zahlen wie 2024 fest. Diese anhaltende Häufung von Angriffen ist nicht als kurzzeitige Schwankung zu verstehen, sondern als Ausdruck einer schleichenden Normalisierung von Gewalt. Nach einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen zwischen 2021 und 2022 verharren die registrierten Angriffe nunmehr seit vier Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Diese Kontinuität – weit über den Einzelfall hinaus – verdeutlicht, dass es sich um kein Randphänomen handelt, sondern um eine wiederkehrende Form menschenfeindlicher Gewalt, die sich gegen die Gleichwertigkeit von Menschen und unsere demokratischen Grundwerte richtet. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin sind die für 2025 registrierten Angriffe hoch.
Wenn rechte, rassistische und antisemitische Gewalt dauerhaft auf höhemhohem Niveau auftreten, verschieben sich gesellschaftliche Wahrnehmungen darüber, was als Grenzüberschreitung und Gewalt angesehen wird. Die Beratungsstellen beobachten darin eine fortschreitende Normalisierung von Gewalt. Dies zeigt sich unter anderem in einer sinkenden Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt, der hohen Zahl betroffener Kinder und Jugendlicher (vgl. 4.2 Kinder und Jugendliche) sowie einer Verbreiterung und Diversifizierung der Täter*innenmilieus. Zugleich verweisen die Beratungsstellen auf die weiterhin hohen Zahlen von Bedrohungen und Nötigungen. Körperverletzungen bilden erneut die mit Abstand größte Deliktgruppe und machen mehr als die Hälfte aller durch die Beratungsstellen registrierten Angriffe aus (vgl. 3. Tatbestände).
Diese Entwicklung ist Folge einer Verschiebung gesellschaftlicher Normen und politischen Debatten über Zugehörigkeiten, Gleichwertigkeit und die Grundlagen demokratischen Zusammenlebens. Menschenverachtende, ausschließende Diskurse, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt spalten, werden durch die extreme Rechte und ihre Medien gezielt vorangetrieben (vgl. 5.3 „Normalisierung menschenfeindlicher Diskurse“). Grundsätzlich erfassen die Statistiken der Opferberatungsstellen lediglich einen Ausschnitt der gewaltvollen Realität. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelfallzahlen Dunkelziffer weitaus höher sind (vgl. 5.4 Untererfassung politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierter Gewalt durch die Polizeibehörden und das BKA).
1.2 Angriffe auf eine plurale Gesellschaft
Der VBRG stellt zudem fest, dass die Angriffe auf Menschen und Orte der pluralen Gesellschaft gerichtet sind. Sie treffen Menschen, die von Macht- und Diskriminierungsverhältnissen wie Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit und Ableismus betroffen sind – unmittelbar, in alltäglichen Situationen und an vermeintlich sicheren Orten, wie der Schule oder der eigenen Nachbarschaft.
Die Angriffe richten sich jedoch auch massiv gegen Ehrenamtliche, Vereine und politisch Aktive, die sich für eine demokratische und plurale Gesellschaft einsetzen. Parteibüros, Wahlkampfstände und Demokratiefeste sind ebenso wie alternative Wohnprojekte und Jugendclubs das Ziel rechter Angriffe.
In diesem Bereich verzeichnet der VBRG für das Jahr 2025 einen Zuwachs von 22% bei Gewalttaten gegenüber politischem Gegner*innen (2025: 663, ; 2024: 542). Diese Angriffe sind Teil einer gezielten Strategie rechter Raumnahme (vgl. 5.2 Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt als Mittel rechter Raumnahme). Sie folgen bekannten rechten Feindbildern, für welche innerhalb derdie extremen Rechten, insbesondere die AfD und ihre Jugendorganisation als Stichwortgeberinnen fungieren. (vgl. 5.3. Normalisierung menschenfeindlicher Diskurse; vgl. Gesellschaft für Freiheitsrechte: Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei Alternative für Deutschland nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes der Gesellschaft für Freiheitsrechte ).
Betroffene berichten den Beratungsstellen davon, dass sie sich an Orten rechter Raumnahme aus Angst vor weiterer Gewalt nicht mehr frei bewegen zu können. Viele überlegen, sofern sie die Möglichkeit dazu haben, diese Orte dauerhaft zu verlassen oder ihr politisches Engagement einzustellen. Sie sind dazu gezwungen, ihre Alltagsgestaltung stark einzuschränken. Dabei wirken diese Angriffe als sogenannte Botschaftstaten weit über die direkt Angegriffenen hinaus: Sie sollen allen potenziell Betroffenen signalisieren, dass sie nirgends sicher sind. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass es nicht um zufällige oder isolierte Vorfälle handelt, sondern um gezielte Angriffe auf unsere Demokratie und schlussendlich auf unsere plurale Gesellschaft insgesamt.
1.3 Folgen für Betroffene und Gesellschaft
Die Angriffe auf die plurale Gesellschaft zielen darauf ab, Sichtbarkeit zu verdrängen, demokratisches Engagement zu schwächen und freie Räume unter Druck zu setzen. Gleichzeitig verschärft ein gesellschaftliches Klima, in dem extrem rechte Narrative immer salonfähiger werden, die Normalisierung von Gewalt. Betroffene erleben in der Folge mangelnde Solidarität, unzureichenden Schutz sowie eine defizitäre Wahrnehmung und Verfolgung der Taten durch die Strafverfolgungsbehörden. Dies kann zu anhaltender Angst und einer zunehmenden Gefährdungslage sowie zu Rückzug und erzwungener Unsichtbarkeit beitragen.
Gleichzeitig verschärft sich die Situation durch den Rückgang niedrigschwelliger Unterstützungsangebote und sozialer Begegnungsräume infolge gekürzter öffentlicher Mittel. Gerade für Menschen, die von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt betroffen sind, fehlen dadurch zunehmend erreichbare Anlaufstellen, Austauschmöglichkeiten, sozialarbeiterische und psychosoziale sowie psychotherapeutische Unterstützung.
Erneut stellt der VBRG fest, dass konsequente Strafverfolgung, eine klare politische Verurteilung und eine deutliche gesellschaftliche Positionierung nach Gewalttaten einen entscheidenden Unterschied machen. Wo rechte Raumnahmen nicht politisch zurückgewiesen und nicht mit konsequenter Strafverfolgung beantwortet werden, fühlen sich die Täter*innen bestärkt. Die Betroffenen erleben, mit den Folgen der Tat allein gelassen zu werden und erfahren oft eine sekundäre Viktimisierung (vgl. 4.3 Die Folgen der Tat: Wie fehlender Schutz zu sekundärer Viktimisierung führt). Wird diesen Entwicklungen nichts entgegengesetzt, drohen ganze Landstriche zu entstehen, in denen extrem rechte Akteur*innen den Alltag dominieren und jedes Abweichen von ihrer Norm mit Gewalt unterdrückt wird.
1.4 Handlungsaufforderungen
Es braucht Antworten auf rechte Angriffe und eine Normalisierung von Gewalt!
Der VBRG fordert politische und gesellschaftliche Antworten auf diese Entwicklungen. Die Normalisierung von Gewalt darf nicht schweigend hingenommen, sondern muss als dringendes politisches Problem verstanden werden. Angriffe auf die plurale Gesellschaft müssen als das geächtet werden, was sie sind: Angriffe auf unsere Demokratie. Diskurse der Entmenschlichung und die Normalisierung menschenfeindlicher Positionen müssen gesamtgesellschaftlich verurteilt werden. Es braucht ein klares Zeichen an die Betroffenen, die stellvertretend für uns alle angegriffen werden, sowie eine gezielte Stärkung von Demokratieprojekten.
Aus der Perspektive der Beratungsstellen bedeutet dies konkret:
Stärkung der Rechte von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Es braucht dauerhafte, spezialisierte und, unabhängige Opferberatungsstellen, die nach den Vorgaben der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU eine verlässliche rechtliche und gesetzliche Absicherung sowie eine gesicherte Finanzierung erhalten. Nur so können Betroffene ihre Rechte wirksam wahrnehmen und die notwendige Unterstützung nach Gewalttaten erhalten. Die Zugangsbarrieren zu diesen Beratungsangeboten müssen konsequent abgebaut werden. Dafür müssen ausreichende Ressourcen für aufsuchende Arbeit, Vertrauensaufbau und Vernetzung bereitgestellt werden, um auch Menschen in prekären Lebenslagen verlässlich zu erreichen.
Die Realität sieht jedoch anders aus: Die bestehenden Finanzierungen der Beratungsstellen und des VBRG sind gegenwärtig durch Kürzungen im Bundeshaushalt und im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ akut gefährdet und ungeklärt. Wie real diese Bedrohung ist, zeigt sich im politischen Raum: Die AfD Fraktion forderte am 07.07.2026 in einem Antrag den Bundestag dazu auf, das Bundesprogramm „Demokratie leben“ komplett einzustellen (vgl. Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag: „Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ sofort einstellen – Parteipolitische Neutralität wahren“. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Zeitgleich verzeichnen wir in diesem Bereich erhebliche Kürzungen und einen Umbau des Bundesprogramms. In ihrem sogenannten „100 Tage-Programm“ kündigt die AfD für den Fall einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt zudem explizit an, dem Träger der unabhängigen Beratungsstelle „miteinander e.V.“ jegliche Projektförderung vollständig zu entziehen (vgl. Berliner Zeitung: „Die AfD, ihr ‚100-Tage-Programm‘ und was wirklich alles möglich ist“).
Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung und Stärkung der Zusammenarbeit im Opferschutz
Das Dunkelfeld rechter Gewalt bleibt groß, da viele Fälle durch die Strafverfolgungsbehörden nicht adäquat erfasst werden. Zudem ist der Schutz für Betroffene oft unzureichend. Um den systematischen Angriffen auf die Demokratie wirksam zu begegnen, muss eine zügige, konsequente und transparente strafrechtliche Verfolgung von Straftaten gewährleistet werden. Dies ist unabdingbar, um den Betroffenen gesellschaftliche Anerkennung sowie Zugang zu Gerechtigkeit zu ermöglichen und gleichzeitig ein klares, abschreckendes Signal an die Täter*innen zu senden.
Es bedarf außerdem verpflichtender und qualifizierter Weiterbildungen für Polizei, Justiz und Behörden im Umgang mit Betroffenen, um weitere Verletzungen durch staatliche Institutionen zu verhindern (sekundäre Viktimisierung).
Außerdem muss eine strukturelle und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten, Behörden, Opferberatungsstellen, Zeug*innen und Opferschutzeinrichtungen geschaffen werden. Nur so lassen sich bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen entwickeln und Betroffene sowie ihre Angehörigen effektiv vor weiterer Gewalt schützen.
2. Tatmotivationen

Hinweis
Die Erfassungskriterien der Mitgliedsorganisationen des VBRG sind Bestandteil der gemeinsamen Qualitätsstandards. Die von den Beratungsstellen verwendete Definition rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt ist angelehnt an das polizeiliche Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) (vgl. VBRG: „Zählweise und Datenbasis des Monitorings der Mitgliedsorganisationen des VBRG e.V.“.
Um eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen des BKA zu ermöglichen, wird für jede Tat nur die überwiegende Tatmotivation erfasst. Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt trifft Menschen häufig nicht nur aufgrund eines einzelnen zugeschriebenen Merkmals. In vielen dokumentierten Fällen überschneiden sich verschiedene Diskriminierungsdimensionen. So können Betroffene beispielsweise gleichzeitig rassistisch markiert und aufgrund queerfeindlicher Einstellungen der Täter*innen angegriffen werden. Die verschiedenen Tatmotivationen lassen sich dabei nicht immer eindeutig voneinander abgrenzen.
2.1 Rassistische Gewalt verfestigt sich auf dramatisch hohem Niveau
Rassismus ist bundesweit mit weitem Abstand das häufigste Tatmotiv rechter Gewalttäter*innen. Im Jahr 2025 wurden 1.729 Taten erfasst. Damit liegen die Zahlen zwar unter dem Vorjahreswert von 1.794 erfassten Taten, aber immer noch deutlich über dem Wert von 2024 mit 1.446 Taten. Damit waren 55 Prozent der im Monitoring erfassten Gewalttaten rassistisch motiviert. In sämtlichen am Monitoring beteiligten Beratungsstellen, außer in Niedersachsen, stellt Rassismus das am häufigsten dokumentierte Tatmotiv dar. Diese Entwicklung ist im gesamten Bundesgebiet zu beobachten und bestätigt den bisherigen Befund: Seit Beginn des gemeinsamen Monitorings steht Rassismus konstant an erster Stelle der erfassten Tatmotivationen.
Zugleich beobachten die Mitgliedsorganisationen des VBRG in der aktuellen gesellschaftlichen Situation eine weitere Zuspitzung rassistischer Gewalt: Die Beratungsstellen verzeichnen hier insbesondere eine zunehmende Intensität und Brutalität der Übergriffe. Bei zwei Drittel der insgesamt 1.729 registrierten Taten handelte es sich um gefährliche oder einfache Körperverletzungen. Selbst aus scheinbar nichtigem Anlass wird mit immer größerer Enthemmung massive Gewalt ausgeübt.
Ein besonders schwerwiegendes Beispiel ist hierbei der tödliche Angriff auf den 15-jährigen Ricardo, der die deutsche und brasilianische Staatsbürgerschaft besaß. Eine 19-Jährige griff ihn in der mittelfränkischen Gemeinde Pleinfeld (Bayern) mit einem Taschenmesser an und verletzte ihn tödlich (vgl. 3.1 Körperverletzungsdelikte bilden größte Deliktgruppe).

Am 23. Februar 2025 verursacht ein 54-jähriger Bewohner eine Explosion in einem Mehrfamilienhaus in der Solinger Innenstadt. Durch die Detonation werden Teile des Gebäudes erheblich beschädigt; eine Person muss medizinisch versorgt werden, zahlreiche Bewohner*innen verlieren zeitweise ihr Zuhause. Nach den Feststellungen des Landgerichts Wuppertal nahm der Täter den Tod von Bewohner*innen des Hauses billigend in Kauf. Das Gericht stuft ihn als schuldunfähig ein und ordnet seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Beratungsstellen dokumentieren den Fall dennoch als rassistisch motivierte Gewalttat. Grundlage sind Hinweise auf wiederholte rassistische Äußerungen des Täters sowie die Tatsache, dass sich der Angriff gegen ein Haus richtete, in dem überwiegend Menschen mit Migrationsgeschichte lebten. Der Fall verdeutlicht, dass rassistische Gewalt nicht nur einzelne Personen trifft, sondern ganze Hausgemeinschaften und Nachbarschaften treffen kann. Für die Betroffenen bedeutete die Tat eine massive Erschütterung ihres Sicherheitsgefühls und die Erfahrung, dass selbst das eigene Zuhause keinen Schutz vor potenziell lebensgefährlicher Gewalt bietet (vgl. 4. Folgen und Auswirkungen für Tatbetroffene).
2.2 Anstieg der Angriffe auf politische Gegner*innen und Vereine
Der VBRG verzeichnet bei Angriffen gegen politische Gegner*innen einen traurigen Rekordwert. Im Jahr 2025 wurden 656 Übergriffe erfasst – eine Steigerung von über 100 Fällen gegenüber dem Vorjahr mit 542 Angriffen. Dabei hat sich die Zahl der Angriffe im Vergleich zum Jahr 2023 (315 Fälle) sogar mehr als verdoppelt.
Die Zahl der Angriffe gegen Journalist*innen (35 Taten) und auf politische Verantwortungsträger*innen (72 Taten) blieb auf einem mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau (2024: 37 bzw. 77 Taten). Übergriffe auf Politiker*innen und andere Verantwortungsträger*innen wurden vor allem im ersten Quartal 2025 im Zuge des Wahlkampfes zur vorgezogenen Bundestagswahl verübt.
Darüber hinaus zeigt die Serie von Sachbeschädigungen und versuchten Brandstiftungen an einem linken Laden sowie zahlreichen Parteibüros in Flensburg und Kiel (Schleswig-Holstein) am Osterwochenende 2026, dass die 2025 registrierte Gewalt gegen politische Verantwortungsträger*innen kein einmaliges Phänomen war. Solche kontinuierlichen Angriffe zielen darauf ab, demokratische Parteien und politisch engagierte Menschen einzuschüchtern und sie gezielt aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.
Innerhalb der Tatmotivation „gegen politische Gegner*innen“ lässt sich der größte Anstieg mit 319 Angriffen bei der Unterkategorie der zivilgesellschaftlich aktiven Personen und Engagierten verzeichnen, die sich aktiv gegen die extreme Rechte und für eine demokratische Gesellschaft einsetzen. Diese Entwicklung wird unter anderem durch die seit mehreren Jahren voranschreitende Herausbildung einer extrem rechten Jugendbewegung und den damit verbundenen rechten Dominanzanspruch begünstigt (vgl. 5.2 Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt als Mittel rechter Raumnahme). Orte des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenkommens werden in den jeweiligen lokalen Räumen zunehmend als feindliche Strukturen markiert, die nicht länger geduldet werden sollen. Bundesweit nehmen gezielt geplante Angriffe auf Räume politischer und zivilgesellschaftlicher Vereine und Organisationen deutlich zu. Betroffen sind unter anderem Jugendclubs, soziokulturelle Zentren, Parteibüros und alternative Wohnprojekte.


2.3 Erneut hohes Ausmaß queerfeindlicher Gewalt
Mit 325 queerfeindlich motivierten Angriffen setzt sich auch 2025 das hohe Ausmaß an Gewalt gegen die LGBTIQ*-Community in Deutschland fort (2024: 344). Diese Entwicklung kommt für die Beratungsstellen nicht überraschend.
Besonders drastisch zeigte sich die potenziell tödliche Dimension queerfeindlicher Gewalt im November 2025: In Osnabrück wurde der 44-jährige Andrij von seinem Mitbewohner aus schwulenfeindlichen Motiven getötet (vgl. 3.1 Körperverletzungsdelikte bilden größte Deliktgruppe).
Queerfeindliche Agitation und Propaganda bilden auch weiterhin einen zentralen Schwerpunkt der organisierten extremen Rechten. Auch die Gewalttaten der rechtsterroristischen Gruppierung „Letzte Verteidungswelle“ (LVW) waren neben Rassismus auch massiv von Hass auf queere Menschen getrieben. (vgl. 5.2 Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt als Mittel rechter Raumnahme).
Insbesondere rechte Jugendgruppen nutzen queerfeindliche Propaganda, um neue Mitglieder zu gewinnen und zu mobilisieren. Störaktionen und Gegenproteste bei Christopher-Street-Day-Demonstrationen (CSD) stellen ein wichtiges Aktions- und Erlebnisangebot für junge Rechte dar. So wurden auch für das Jahr 2025 zahlreiche Gewalttaten während oder im Umfeld von Demonstrationen und Veranstaltungen der LGBTIQ*-Community erfasst.
Gleichzeitig berichten die Beratungsstellen aus mehreren Bundesländern, dass es Veranstalter*innen, Besucher*innen und solidarischen Unterstützer*innen queerer Veranstaltungen zunehmend besser gelingt, verlässliche Schutzstrukturen aufzubauen, und dass die Gegenmobilisierungen der extremen Rechten an Zugkraft verlieren.

Gezielte Angriffe über Dating-Apps
Seit 2025 erreichen die Beratungsstellen des VBRG immer häufiger Berichte von Übergriffen, bei denen schwule Männer aus homofeindlicher Motivation heraus über Dating-Apps gezielt in Hinterhalte gelockt und anschließend misshandelt, erniedrigt und in einigen Fällen ausgeraubt werden. Bei vielen dieser Taten wenden die Täter*innen äußerst brutale Gewalt an, die bei den Betroffenen schwere körperliche und psychische Folgen hinterlässt.

2. 4 Keine Entwarnung bei antisemitischer Gewalt
Der VBRG hat für 2025 mit 180 Taten insgesamt weniger antisemitische Gewalttaten erfasst als noch im Vorjahr. Zwar stellten die Beratungsprojekte in einigen Bundesländer einen quantitativen Rückgang fest, dennoch besteht kein Anlass zur Entwarnung. Nach den Massakern der Hamas in Israel am 7. Oktober 2023 finden antisemitische Erzählungen und Denkmuster vor dem Hintergrund des fortwährenden Nahostkonflikts Eingang in breite Bevölkerungsschichten. Auch sie bedingen die Normalisierung antisemitischer Gewalt.
Antisemitische Vorfälle – auch solche, die unterhalb der Erfassungskriterien des VBRG liegen – blieben laut der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) auch 2025 auf dem sehr hohen Niveau des Vorjahres (vgl. RIAS: Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2025). Für Jüdinnen_Juden bleibt Antisemitismus in unterschiedlichen Lebensbereichen eine alltagsprägende Erfahrung. Vorfälle und Angriffe ereignen sich an alltäglichen Orten: dem Arbeitsplatz, Schulen, Hochschulen oder in der Freizeit auf Sportplätzen oder Bars.

Die Alltäglichkeit des Antisemitismus und die konstante Bedrohung antisemitische Gewalt zu erfahren, belastet viele Jüdinnen_Juden zunehmend (vgl. 4. Folgen und Auswir-kungen für Tatbetroffene). Den zahlenmäßigen Rückgang registrierten Angriffe von 354 im Jahr 2024 auf 180 im Jahr 2025 führt der VBRG auf ein gewachsenes Dunkelfeld zurück. Die Beratungsstellen gehen davon aus, dass bei Betroffenen einerseits ein Gewöhnungsprozess eingesetzt hat und viele Jüdinnen_Juden Angriffe seltener melden oder Beratungsstellen aufsuchen. Außerdem nimmt der VBRG ein sinkendes Vertrauen innerhalb jüdischen Communities gegenüber staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen wahr. Mangelnde Strafverfolgung, das Infragestellen von Erfahrungen und Glaubwürdigkeit oder das Verwehren von notwendigem Schutz und gesellschaftlicher Solidarität lassen das Vertrauen sinken (vgl. 4.3. Die Folgen der Tat: Wie fehlender Schutz zu sekundärer Viktimisierung führt). Hinzu kommt das laute Schweigen und die begrenzte Solidarisierung nach dem 7. Oktober von Seiten nicht-jüdischer Organisationen. Mit OFEK e.V. – Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung besteht eine communityorientierte Fachberatungsstelle bei Antisemitismus.
Wie gefährdet die ohnehin schon begrenzten Schutzräume für Jüdinnen_Juden weiterhin sind, verdeutlicht eine Anfang 2025 bekannt gewordenen Anschlagspläne gegen die Synagoge in Halle (Saale). Nachdem ein 19-jähriger, gebürtiger Hallenser auf Telegram mit seinen Plänen geprahlt hatte und sich bereits eine Waffe besorgt haben soll, wurde er Mitte Februar in der Schweiz festgenommen (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Halle).
2.5 Gewalt gegen Wohnungslose und Menschen mit Behinderung
Für das Jahr 2025 registrierten die Mitgliedsorganisationen des VBRG insgesamt 45 sozialdarwinistisch motivierte Übergriffe (2024: 49). Diese richteten sich unter anderem gegen wohnungslose und obdachlose Menschen sowie gegen Menschen mit Behinderungen. Es ist davon auszugehen, dass die erfassten Fälle lediglich einen kleinen Teil des tatsächlichen Ausmaßes dieser Gewalt abbilden.
Sozialdarwinistische Tatmotive werden im Alltag und auch von den Ermittlungsbehörden häufig nicht als solche erkannt. Dies ist auf weit verbreitete gesellschaftliche Vorurteile und Stigmatisierungen gegenüber Menschen zurückzuführen, die als „nicht leistungsfähig“, „nicht zugehörig“ oder vermeintlich minderwertig abgewertet werden. Angriffe auf diese Gruppen werden deshalb mitunter als unpolitische „Jugendgewalt“, als Raubdelikte oder als Konflikte im sozialen Nahraum eingeordnet, ohne die vorurteilsmotivierte Dimension der Tatmotivation angemessen zu berücksichtigen.
Wohnungslose und obdachlose Menschen sind in besonderem Maße von Ausgrenzung und Gewalt bedroht. Aufgrund ihrer sichtbaren Armut werden sie von Täter*innen häufig unmittelbar als Angehörige einer gesellschaftlich abgewerteten Gruppe wahrgenommen. Viele Betroffene sind zugleich weiteren Diskriminierungen ausgesetzt, etwa aufgrund von Behinderungen, psychischen oder körperlichen Erkrankungen, Suchterkrankungen, Erwerbslosigkeit oder Sexarbeit.
Gleichzeitig fehlen oft im Alltag bedeutende Schutzfaktoren: ein sicherer Wohn- und Rückzugsort, stabile soziale Beziehungen, tragfähige Netzwerke oder eine politische Interessenvertretung. Wohnungslose Menschen leben vielfach an öffentlich zugänglichen Orten und sind deshalb für potenzielle Täter*innen leicht erreichbar. Hinzu kommt, dass sie von Beratungs- und Unterstützungsangebote nur eingeschränkt erreicht werden.
Auch das Anzeigeverhalten ist erfahrungsgemäß gering. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Angst vor weiteren Angriffen oder die Normalisierung alltäglich erlebter Gewalt, aber auch negative Vorerfahrungen mit Polizei und Justiz sowie die Erwartungshaltung, dass eine Anzeige die eigene Situation nicht verbessern wird. Das Dunkelfeld sozialdarwinistischer Gewalt dürfte daher besonders groß sein. Dies gilt auch für tödliche, vorurteilsmotivierte Angriffe.



Die Fälle verdeutlichen die besondere Gefährdung wohnungsloser und obdachloser Menschen durch menschenfeindliche Gewalt. Zugleich zeigen sie, dass die Hemmschwelle, Gewalt gegen wohnungslose Menschen auszuüben, auch bei Jugendlichen gering sein kann. Für Betroffene bedeutet dies die Erfahrung, aufgrund ihrer sozialen Situation Ziel von Gewalt und Abwertung zu werden. Solche Taten wirken zudem verunsichernd auf andere wohnungslose Menschen und können ihr Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum erheblich beeinträchtigen.
2.6 Gewalt gegen Nicht Rechte
Insgesamt 106 Übergriffe, die sich gegen nicht-rechte Personen richteten, wurden im Jahr 2025 durch den VBRG erfasst (dazu im Vgl. 2024: 119). Diese Taten können als Gradmesser für das Dominanzstreben der extremen Rechten verstanden werden. Dabei werden Menschen nicht angegriffen, weil sie sich aktiv gegen rechts engagieren, sondern lediglich weil sie sich dem Vormachtsanspruch rechter Akteur*innen passiv zu entziehen versuchen. Dies kann etwa der Fall sein, weil sie rechten Parolen nicht mitrufen wollen oder im Alltag auf andere Weise signalisieren, dass sie kein Teil des rechten Mainstreams sein wollen, den sie in ihrem Lokalraum wahrnehmen. In Orten, in denen die extreme Rechte Gewalt ausübt und bereits die Distanzierung von ihren Vorstellungen als Provokation verstanden wird, zeigen sich häufig verfestigte rechte Dominanzräume, die lokale Machtverhältnisse und gesellschaftliche Strukturen prägen.

Hinzu kommen für das Jahr 2025 weitere 119 Taten, bei denen das genaue Motiv der Angreifenden nicht zweifelsfrei eingeordnet werden konnte. Dabei handelt es sich zumeist um Gewalttaten, die erst über parlamentarische Anfragen zum Themenfeld der politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK-Rechts) öffentlich wurden. Die zuständigen Landesministerien machten hierzu keine detaillierten Angaben, die verlässliche Rückschlüsse auf das genaue Tatmotiv zugelassen hätten.
3. Tatbestände
3.1 Körperverletzungsdelikte bilden größte Deliktgruppe
Körperverletzungen bilden mit 1.778 Fällen erneut die mit Abstand größte Deliktgruppe und machen mehr als die Hälfte aller von den Beratungsstellen registrierten Angriffe aus. Darunter waren 610 gefährliche sowie 1.168 einfache Körperverletzungsdelikte. Zugleich wurden im Jahr 2025 insgesamt 20 versuchte Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen dokumentiert. In zwei weiteren Fällen überlebten die Betroffenen die Angriffe nicht.



3.2 Lebensbedrohliche Gewalt und versuchte Tötungen
Die hohe Zahl der Angriffe, bei denen die Täter*innen schwerste oder sogar tödliche Verletzungen der Angegriffenen in Kauf nehmen, bleibt auch 2025 auf einem alarmierend hohen Niveau. Insbesondere Rassismus entfaltet bei diesen Taten eine besonders enthemmende Wirkung. Elf der 20 versuchten Tötungsdelikte beziehungsweise schweren Körperverletzungen waren rassistisch motiviert.



Solche (versuchten) Brandanschläge auf Wohnhäuser zeigen, dass die Täter*innen den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 31 Brandstiftungen erfasst (2024: 45).
3.3 Massive Bedrohungen
Mit 1.166 Fällen erreichen auch Nötigungen und Bedrohungen weiterhin ein hohes Niveau (im Vgl. 2023: 1.020 & 2024: 1.212 Taten). Sie dienen der gezielten Einschüchterung und reichen von Gewaltandrohungen bei alltäglichen Begegnungen über das demonstrative Bedrohen mit Waffen bis hin zu konkreten Todesdrohungen, bei denen Betroffene gezielt von den Täter*innen aufgesucht werden. So erfahren 2025 zum Beispiel Mitarbeitende einer jüdischen Kultureinrichtung in Hessen massive Beleidigungen und wiederholte durch extreme Rechte.


Die Beratungsstellen bewerten die Vorfälle als antimuslimisch motivierte Bedrohungen. Der Fall verdeutlicht, dass sich antimuslimische Gewalt nicht nur in körperlichen Angriffen, sondern auch in gezielten Einschüchterungen gegen religiöse Einrichtungen äußert. Solche Taten treffen nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern können das Sicherheitsgefühl ganzer Communities beeinträchtigen soweie die unbeschwerte Ausübung religiösen Lebens einschränken.
3.4 Fortsetzung der Normalisierung von Gewalt
Die fortschreitende Normalisierung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt spiegelt sich auch in der Ausweitung der Täter*innenprofile und -milieus wider (vgl. 1.1 Normalisierung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt schreitet voran). Die Beratungsstellen registrieren einerseits eine neue rechte Jugendbewegung, die bewusst an den subkulturellen Stil der extremen Rechten der 1990er-Jahre anknüpft. Viele der erfassten Täterinnen sind noch sehr jung und dem Kindesalter kaum entwachsen. Zugleich treten zunehmend auch Frauen und ältere Personen als Täter*innen in Erscheinung. Damit zeigt sich, dass rechte Gewalt nicht auf Personen beschränkt ist, die in extrem rechten Strukturen organisiert sind oder diesen früher angehört haben. Vielmehr reicht das Gewaltpotenzial in unterschiedliche gesellschaftliche Milieus hinein und breitet sich zunehmend in der Mitte der Gesellschaft aus. Die Befürwortung von Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer oder ideologischer Ziele nimmt in Teilen der Bevölkerung spürbar zu. Diese Entwicklung ist eine direkte Folge der Normalisierung von NS-Verherrlichung und Ideologien der Ungleichwertigkeit, die durch die Wahlerfolge rechtsextremer Parteien zusätzlich vorangetrieben wird.

4. Folgen und Auswirkungen für Tatbetroffene
Im Jahr 2025 waren insgesamt 4.298 Menschen von rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen betroffen. Gegenüber dem Vorjahr, in dem 4.861 Betroffene registriert wurden, stellt dies zwar einen leichten quantitativen Rückgang dar. Dennoch liegt die Zahl weiterhin deutlich über dem Niveau aller Jahre vor 2024. Unter den Angegriffenen waren 2025 außerdem mindestens 372 Jugendliche und 232 Kinder.

4.1 Rechte Gewalt greift tief in den Alltag der Betroffenen ein
Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt ereignet sich häufig in alltäglichen Situationen und im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen: im Treppenhaus des eigenen Wohnhauses, auf dem Schul- oder Arbeitsweg, an Bushaltestellen, am Arbeitsplatz oder auf öffentlichen Plätzen. Diese permanenten Bedrohungslagen und Angriffe erschüttern das Sicherheitsgefühl der Betroffenen nachhaltig.
Die Folgen reichen weit über die unmittelbaren körperlichen Verletzungen hinaus. Viele Betroffene leiden infolge von Angriffen unter Angstzuständen, Schlafstörungen, anhaltender psychischer Anspannung. Hinzu kommt die Sorge, jederzeit erneut angegriffen werden zu können. Um sich zu schützen, meiden sie bestimmte Orte, ändern ihre Wege und ihr Verhalten oder ziehen sich aus dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zurück. Ihr alltäglicher Bewegungsraum wird dadurch zunehmend eingeschränkt.
Besonders belastend sind Angriffe im direkten Wohnumfeld oder durch Personen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Wenn selbst die eigene Wohnung und ihre Umgebung nicht mehr als sicher erlebt werden, geht die elementare Funktion als Schutz- und Rückzugsort verloren. In der Folge sehen sich manche Betroffene gezwungen, ihre Wohnung aufzugeben, ihren Arbeitsplatz, ihre Ausbildungsstätte oder die Schule zu wechseln. Andere geben aufgrund anhaltender Bedrohungen auch ihr gesellschaftliches Engagement oder ein politisches Mandat auf. Damit gehen häufig auch soziale Beziehungen, berufliche Perspektiven sowie das Gefühl von Heimat und Zugehörigkeit verloren.
Einige Betroffene verlassen sogar ihr Bundesland oder denken über einen Wegzug nach. Wie tief solche Erfahrungen in das Leben der Betroffenen eingreifen, beschreibt eine Betroffene in der Jahresstatistik 2025 der Opferberatung ezra:
„Für 20 Jahre dachte ich, dass Ilmenau meine Heimat sei. Ich habe die Stadt als Studentin, als Mutter, Wissenschaftlerin und aktiver Teil der Gesellschaft erlebt. Ich dachte, in Ilmenau Wurzeln zu haben. Aufgrund der erlebten Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen von mir und anderen Betroffenen sowie der geänderten politischen Stimmung in der Stadt, hatte ich immer das Gefühl, dass etwas Schlimmeres passieren kann. Für mich und meine Kinder war es schwierig, eine neue Heimat zu finden. Ich wünsche jedem Menschen eine Heimat, in der er nicht diskriminiert wird.“
4.2 Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind nach wie vor in besonderer Weise von den Folgen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt betroffen. Gewalterfahrungen treffen junge Menschen in einer Lebensphase, in der sich ihr Selbstbild, ihre Identität und ihr Verständnis von Zugehörigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe erst entwickeln.

Viele betroffene Kinder und Jugendliche erleben häufig bereits vor einem konkreten Angriff Ausgrenzung, Abwertung und Benachteiligung. Eine Gewalttat kann diese Erfahrungen – ohnehin geprägt durch strukturelle Machtverhältnisse und alltägliche Diskriminierung – weiter verschärfen und bestehende psychische Belastungen verstärken. Das erschüttert zusätzlich das Vertrauen in andere Menschen und in die eigene soziale Umwelt.
Besonders verheerend ist zudem, dass die Angriffe meist an zentralen Orten des kindlichen und jugendlichen Alltags stattfinden: in der Schule, auf dem Schulweg, im Wohnumfeld oder in Freizeiteinrichtungen. Werden diese Orte im unmittelbaren Lebensumfeld aufgrund von Angriffen als gefährlich erlebt, kann das Sicherheitsgefühl dauerhaft verloren gehen und zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen.
Viele betroffene Kinder und Jugendliche entwickeln deshalb Vermeidungs- oder Ausweichstrategien. Sie ziehen sich aus ihrem sozialen Umfeld zurück oder verzichten auf gesellschaftliche Teilhabe. Das kann sich auf den Zugang zu Bildung, sozialen Beziehungen, gesellschaftlicher Teilhabe und persönliche Entwicklung auswirken.
Darüber hinaus ist häufig die gesamte Familie von den Folgen der Gewalt betroffen. Aus Sorge vor weiteren Angriffen verändern Eltern etwa ihren Alltag oder erwägen einen Schul- oder Wohnortwechsel.

Schule als Tatort und Angstraum
Auch der schulische Kontext bleibt ein zentraler Ort rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Wie bereits im Vorjahr berichten die Opferberatungsstellen, dass betroffene Schüler*innen und ihre Eltern die Schule häufig nicht als Schutzraum, sondern als Angstraum erleben. Bleiben Reaktionen aus oder erhalten Betroffene nur unzureichende Unterstützung, verstärkt sich das Gefühl, mit den Erlebnissen allein gelassen zu werden. Zugleich schwindet das Vertrauen in die Schule als Institution.
Gerade weil Kinder und Jugendliche einen großen Teil ihres Alltags in Bildungseinrichtungen verbringen, tragen Schulen eine besondere Verantwortung. Sie müssen auf rassistische, antisemitische und rechte Vorfälle konsequent reagieren, Betroffene schützen und verlässliche Unterstützungsstrukturen schaffen. Nur so lässt sich verhindern, dass menschenfeindliche Gewalt im Schulalltag weiter normalisiert wird.

4.3 Die Folgen der Tat: Wie fehlender Schutz zu sekundärer Viktimisierung führt
Die Folgen eines Angriffs und wie die Betroffenen das Erlebte verarbeiten können, hängt nicht allein von der Tat selbst ab. Auch die Erfahrungen nach der Tat sind entscheidend: So spielen etwa die Reaktionen von Polizei und Justiz, von Institutionen, Behörden, und Bildungseinrichtungen sowie von politischen Akteur*innen und gesellschaftlichem Umfeld eine ebenso bedeutende Rolle.
Werden politische Tatmotive nicht erkannt, Angriffe verharmlost oder Ermittlungen frühzeitig eingestellt, kann dies Betroffene erneut verletzen. Von sekundärer Viktimisierung wird gesprochen, wenn ihre Erfahrungen nach einer Gewalttat nicht ernst genommen, ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt oder ihnen notwendiger Schutz und solidarische Unterstützung verwehrt werden (vgl. Studie „Sekundäre Viktimisierung von Betroffenen rechter, rassistischer, antisemitischer und sexualisierter Gewalt – Fokus: Polizei und Justiz“ des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena.
Viele Betroffene befürchten bereits im Vorfeld, dass ihnen nicht geglaubt oder der Angriff bagatellisiert wird. Solche Erfahrungen und Erwartungen können dazu führen, dass sie Vorfälle weder anzeigen noch einer Beratungsstelle melden.
Eine Anzeige zu erstatten, kostet viele Betroffene erhebliche Kraft. Führt dieser Schritt weder zu wirksamen Ermittlungen noch zu mehr Schutz, entstehen häufig neue Enttäuschungen. Zugleich kann das Vertrauen in Polizei, Justiz und andere demokratische Institutionen weiter schwinden. Anlässlich der Jahresbilanz 2025 der Mobilen Opferberatung in Sachsen-Anhalt erklärt Saaeid Saaeid vom Syrisch-Deutschen Kulturverein Magdeburg und vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt:
„In Gesprächen mit politischen Verantwortlichen wurde Betroffenen immer wieder geraten, Anzeigen zu stellen. Das kostet viel Kraft und hat in vielen Fällen nicht zu mehr Schutz, sondern vor allem zu neuer Enttäuschung geführt. Viele Betroffene haben ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. […] Es braucht endlich klare und wirksame Maßnahmen, die deutlich machen: Diese Angriffe bleiben nicht folgenlos, und Betroffene stehen nicht allein.“
Wenn rechte Einschüchterung zum Alltag wird und Betroffene sich aus Sorge vor Bagatellisierung nicht mehr an Behörden oder Beratungsstellen wenden, bleiben viele Angriffe unsichtbar. Dadurch kann in der Öffentlichkeit fälschlicherweise der Eindruck entstehen, rechte Gewalt komme seltener vor oder müsse als Teil des Alltags hingenommen werden. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl und die gesellschaftliche Teilhabe ganzer Bevölkerungsgruppen. Gleichzeitig kann die fehlende Sichtbarkeit dazu beitragen, dass Täter*innen sich in ihrem Handeln bestärkt fühlen und rechte Gewalt weiter bagatellisiert und normalisiert wird.
5. Erkenntnisse des VBRG
5.1 Mangelnde Strafverfolgung
Die Beratungsstellen stellen weiterhin erhebliche Defizite bei den strafrechtlichen Verfolgungen rechter, rassistischer und antisemitischer Angriffe fest. Politische Tatmotive werden von den Ermittlungsbehörden oft übersehen oder vorschnell ausgeschlossen. Häufig werden die Perspektiven und Erfahrungen der Betroffenen nicht ausreichend miteinbezogen oder ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Zudem werden Taten bagatellisiert, Ermittlungsverfahren frühzeitig eingestellt oder über lange Zeiträume hinweg geführt. Diese Defizite spiegeln sich nicht zuletzt auch in der erheblichen Differenz zwischen den Fallzahlen des Bundeskriminalamts (BKA) und denen des VBRG wider (vgl. 5.4 Untererfassung politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierter Gewalt durch die Polizeibehörden).
Ein aktuelles Beispiel für eine verzögerte und mangelnde Strafverfolgung ist die Verurteilung von Susann E. wegen ihrer Unterstützung des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) am vergangenen Freitag, den 17. Juli 2026. Knapp 15 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU und teilweise mehr als 25 Jahre nach den Taten mussten die Angehörigen der Todesopfer und die Überlebenden des rassistischen Terrors auf eine Verurteilung warten. Zum Urteil von zwei Jahren auf Bewährung äußerte sich u.a. Mandy Boulgarides, die Tochter des am 15. Juni 2005 ermordeten Theodoros Boulgarides:
„Nach mehr als 20 Jahren des Wartens auf Aufklärung und Gerechtigkeit bleibt erneut das Gefühl zurück, dass unser Leid und die Dimension des rechten Terrors in Deutschland nicht die Konsequenzen nach sich ziehen, die sie verdienen. Dieses Urteil ist für mich Ausdruck eines politischen und gesellschaftlichen Versagens im Umgang mit dem NSU-Komplex. Seit Jahren wird Aufklärung versprochen. Seit Jahren wird Verantwortung angekündigt. Doch was bleibt, ist der Eindruck, dass die Betroffenen immer wieder die sind, die mit Enttäuschung zurückgelassen werden. Für mich ist das keine Gerechtigkeit. Es ist ein weiteres Signal, dass die Opfer und ihre Angehörigen bis heute nicht die Priorität haben, die sie haben müssten. Wer aus dem NSU-Komplex wirklich Lehren ziehen wollte, hätte längst dafür gesorgt, dass sich dieses Gefühl der Ohnmacht nicht immer wieder aufs Neue bestätigt. […]“
Wenn die Ermittlungsbehörden, Justiz und Politik rechte, rassistische und antisemitische Angriffe nicht ernst nehmen und konsequent verfolgen, können Täter*innen mitunter über Monate hinweg weitere Straf- und Gewalttaten begehen.
Im September 2025 bedrohte beispielsweise ein 26-jähriger Mann in Uelzen zwei Minderjährige mit einem Beil und einer Axt. Dabei soll er gesagt haben: „Ihr seid nicht die ersten Ausländer, die ich kaputtschlage.“ Der Mann wurde festgenommen, das Ermittlungsverfahren jedoch kurze Zeit später eingestellt. Am 11. Januar 2026 erstach derselbe Mann den 30-jährigen Ayoub F. in der Uelzener Innenstadt. Ayoub F. starb an seinen schweren Verletzungen.
Die Tat ist inzwischen als Mord angeklagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestehen „Hinweise auf eine fremdenfeindliche Gesinnung im Hinblick auf arabischstämmige Personen“. Im laufenden Prozess wurden weitere Vorfälle geschildert, bei denen der Angeklagte durch rassistische Beleidigungen aufgefallen sein und anschließend körperliche Auseinandersetzungen ausgelöst haben soll.
Aus Sicht des VBRG müssen sich Polizei und Staatsanwaltschaft die Frage stellen, ob ein konsequentestes Vorgehen nach der rassistischen Bedrohung der Minderjährigen im September 2025 den späteren tödlichen Angriff auf Ayoub F. hätte verhindern können (vgl. taz vom 02.07.2026 ).
Ein weiteres Beispiel für die Auswirkung mangelnder Strafverfolgung zeigt sich in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt im Umgang mit der gewaltbereiten Neonazigruppe „Deutsche Jugend Zuerst“. Trotz wiederholter Warnungen und der Dokumentation ihrer Angriffe konnten Mitglieder dieser Gruppe über einen längeren Zeitraum weitere Straf- und Gewalttaten begehen (vgl. Jahresbilanz der Mobilen Opferberatung in Sachsen-Anhalt 2025.
Dass entschlossenes Handeln einen Unterschied machen kann, zeigt hingegen die Entwicklung in Chemnitz. Dort reagierten Strafverfolgungsbehörden, zivilgesellschaftliche Initiativen und die Stadt nach einer Zunahme rechter Angriffe zu Beginn des Jahres schnell und koordiniert. Dadurch konnte die Entwicklung eingedämmt werden.
Die Erfahrungen der Beratungsstellen zeigen immer wieder: Wie Polizei, Politik und Zivilgesellschaft vor Ort auf Angriffe reagieren, hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob weitere Taten folgen. Schnelle, zielgerichtete Interventionen von Strafverfolgungsbehörden und Zivilgesellschaft führen nachweislich dazu, dass Angriffszahlen sinken.
Unweit des Open-Flair-Festivals in Eschwege wurden zwei Schwarze Männer im August 2022 vor ihrem Wohnhaus von mehreren Festivalbesuchern rassistisch beleidigt, mit massiver körperlicher Gewalt angegriffen und schwer verletzt. Beide leiden bis heute unter den körperlichen und psychischen Folgen. Diese Tat war kein Zufall, sondern klar von rassistisch motiviert.
Anders als in vielen vergleichbaren Fällen wurden hier die Perspektive der Betroffenen in der juristischen Aufarbeitung ernst genommen. In einem ersten Verfahren wurden zwei der drei Täter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht erkann-te die rassistische Motivation ausdrücklich an und stellte sie in den Mittelpunkt der Ur-teilsbegründung.
Ein dritter Angeklagter, der den Angriff maßgeblich initiiert hatte und erst später ermit-telt worden war, stand im November 2025 vor Gericht. Auch er wurde wegen gefährli-cher Körperverletzung verurteilt. Eine während der Tat geäußerte rassistische Beleidi-gung wurde strafverschärfend berücksichtigt. Sämtliche Verfahrensbeteiligten positio-nierten sich in ihren Plädoyers klar gegen Rassismus.
Für die Betroffenen bedeuten die Urteile mehr als nur die juristischen Konsequenzen für die Täter: Ihr Erleben wurde anerkannt, die erlittene rassistische Gewalt klar be-nannt und öffentlich sichtbar gemacht. Die rechtliche Anerkennung verbessert zudem die Chancen auf staatliche Entschädigungsleistungen und kann die Verarbeitung der Tat unterstützen.
Gleichzeitig waren die Verfahren für die Betroffenen und ihre Angehörigen emotional belastend. Insbesondere auf das zweite Verfahren mussten sie lange warten und wur-den erneut mit den Tätern konfrontiert. Dennoch verdeutlichen die Urteile, wie wichtig eine klare juristische Anerkennung rassistischer Gewalt ist. Wird das politische oder ideologische Tatmotiv verschwiegen, relativiert oder ignoriert, bleibt die strukturelle Dimension der Gewalt unsichtbar und wird damit fortgeschrieben.
Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt betrifft nicht nur unmittelbar oder po-tenziell Betroffene. Sie richtet sich gegen das gesellschaftliche Zusammenleben und gegen die Rechte, Freiheiten und Sicherheit aller (vgl. response Jahresbericht 2025 ).
5.2 Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt als Mittel rechter Raumnahme
Wie bereits im Vorjahr fällt auch 2025 die häufige Beteiligung junger Täter*innen auf. Jugendliche, die sich offen zu extrem rechten und neonazistischen Ideologien bekennen, treten immer wieder mit besonderer Brutalität gegenüber Gleichaltrigen, Jugendlichen und Kindern in Erscheinung. Die dokumentierten Fälle zeigen außerdem, dass schweren Gewalttaten häufig eine längere Phase alltäglicher Einschüchterung, Beleidigung und Bedrohung vorausgehen.
Diese Entwicklung folgt bekannten Strategien rechter Raumnahme, insbesondere im ländlichen Raum. Ihre konzeptionellen Ursprünge reichen bis in die 1980er-Jahre zurück. Unter dem Kampfbegriff „national befreite Zonen“ entwickelten neonazistische Akteure die Vorstellung, ganze Sozialräume durch die extreme Rechte zu dominieren.
Ziel ist es zunächst durch Propaganda im öffentlichen Raum und mit der gezielten Anwendung von Gewalt das Straßenbild und den Alltag zu prägen, sodass sich Menschen, die nicht ein extrem rechtes Weltbild passen, nicht mehr trauen zu widersprechen oder öffentlich sichtbar zu sein. Durch ein systematisch etabliertes Klima der Angst soll die Existenz und Sichtbarkeit aller zu Feindbildern erklärten Gruppen unmöglich gemacht werden (vgl. Glossar „National befreite Zone“ der Bundeszentrale für politische Bildung ).
Aktuell zeigen sich solche Raumnahmeversuche unter anderem in der Entstehung neuer neonazistischer Kleinstparteien und Jugendkameradschaften mit wechselnden Bezeichnungen. Darüber berichten beispielsweise die Beratungsstellen in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Präsenz solcher Gruppen geht im öffentlichen Raum regelmäßig mit Gewalt, Einschüchterung und gezielten Angriffen einher.
In Brandenburg wurden nach längerer Zeit wieder mehrere organisierte Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte registriert. In Stahnsdorf versuchten Täter, in eine Gemeinschaftsunterkunft einzudringen, und verletzten einen Wachmann schwer. An einem Übergangswohnheim in Wusterhausen/Dosse wurde eine selbst gebaute Sprengvorrichtung gezündet. Auch in Sachsen-Anhalt kam es zu gezielten rassistisch motivierten Brandstiftungen und Angriffen auf Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sowie auf migrantisch geführte Geschäfte.
Angriffe auf Unterkünfte, Wohnhäuser und Orte politischer Gruppen sind jedoch kein ostdeutsches Phänomen. In Schleswig-Holstein verzeichneten die Beratungsstelle im Jahr 2025 Brandstiftungen und schwere Sachbeschädigungen an mehreren Objekten, die von zivilgesellschaftlichen und demokratischen Initiativen genutzt werden.
Das Gefährdungspotential rechter Raumnahmeversuche und die damit einhergehende Gewaltausübung spiegelt sich auch in rechtsterroristischen Bestrebungen wie der sogenannten „Letzte Verteidigungswelle“ oder den „Sächsische Separatisten“ wider. Für die Betroffenen vor Ort hat diese permanente Bedrohung gravierende Konsequenzen: Sie schränken ihre Alltagswege massiv ein, ziehen sich aus ihrem politischen Engagement zurück oder verlassen – sofern sie die Möglichkeit dazu haben – ihre Heimatorte.
5.3 Normalisierung menschenfeindlicher Diskurse
Die Normalisierung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ist auch eine Folge der Normalisierung menschenfeindlicher gesellschaftlicher Diskurse. Menschenverachtende und ausschließende Positionen finden in den vergangenen Jahren immer mehr Zuspruch – weit über die extreme Rechte hinaus, bis in die Mitte der Gesellschaft und in den Parlamenten. Menschen werden aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft, Religion, geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung oder politischen Haltung als nicht zugehörig, bedrohlich oder minderwertig markiert. Durch die fortwährende Wiederholung solcher Feindbilder verschieben sich gesellschaftliche Maßstäbe: Ausgrenzung wird zunehmend als legitime politische Position verhandelt.
Der NaDiRa-Monitoringbericht 2025 des DeZIM-Instituts zeigt, dass solche Diskurse auf einen breiten gesellschaftlichen Resonanzboden treffen: Rassistische Einstellungen sind weiterhin gesellschaftlich verbreitet und entsprechende Narrative finden insbesondere in Zeiten politischer Krisen, Unsicherheit und Polarisierung verstärkt Anschluss (vgl. DeZIM-Institut: Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland, NaDiRa-Monitoringbericht 2025).
Diese Entwicklung zeigt sich 2025 unter anderem in der sogenannten Stadtbilddebatte, in der die öffentliche Sichtbarkeit migrantisch wahrgenommener Menschen erneut mit Fragen von Sicherheit und Ordnung verknüpft wurde. Ähnliche Verschiebungen zeigen sich auch in Erzählungen und Positionen, in denen geschlechtergerechte Sprache, Ge-schlechterforschung und queere Lebensweisen als gesellschaftliche Bedrohung dar-gestellt werden.
Solche Diskurse bleiben nicht folgenlos: Einschränkungen geschlechtergerechter Sprache in Behörden und Bildungseinrichtungen (Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote“), die Verschärfung des Asylrechts im Zuge der GE-AS-Reform sowie die Debatte über eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgeset-zes zeigen, wie sich diskursive Verschiebungen in politische und rechtliche Vorhaben niederschlagen können.
Zugleich geraten zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren, verstärkt unter Druck. Exemplarisch dafür steht die von rechten Medien vorangetriebene parlamentarische Debatte über die vermeintlich fehlende „politische Neutralität“ öffentlich geförderter Organisationen. Dadurch wird demokratisches Engagement delegitimiert und die Feindmarkierung von Initiativen und Einzelpersonen erleichtert, die bereits im Fokus der extremen Rechten stehen.
Nicht alle diese Entwicklungen gehen unmittelbar von der extremen Rechten aus. Sie zeigen jedoch, wie Positionen, die Rechte, Zugehörigkeit und gesellschaftliche Teilhabe bestimmter Gruppen infrage stellen, zunehmend Eingang in den allgemeinen politischen Diskurs finden. Bereits in seiner Jahresbilanz 2024 beschrieb der VBRG einen Zusammenhang zwischen der Normalisierung von NS-Verherrlichung und Ideologien der Ungleichwertigkeit im Zuge rechtsextremer Wahlerfolge und einer steigenden Billigung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. Die Normalisierung menschenfeindlicher Diskurse und die Normalisierung von Gewalt verstärken sich wechselseitig: Werden bestimmte Gruppen fortwährend als Bedrohung oder als nicht zugehörig markiert, können Bedrohungen und Gewalttaten gegen sie zunehmend als nachvollziehbar, gerechtfertigt oder unvermeidbar erscheinen (vgl. VBRG: Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Deutschland 2024. Jahresbilanz.).
Die AfD ist ein zentraler politischer Treiber dieser Entwicklung. Seit Jahren schafft sie gezielt Anschlussfähigkeit für Positionen und Akteur*innen der extremen Rechten in breiteren Teilen der Gesellschaft. Rechte Medien, außerparlamentarische extrem rechte Strukturen und die Partei greifen gemeinsame Narrative auf und verstärken sich wechselseitig. Bereits zu seiner Jahresbilanz 2024 dokumentierte der VBRG Angriffe, an denen Funktionär*innen oder Sympathisant*innen der AfD beteiligt waren, sowie Fälle, in denen sich Täter*innen ausdrücklich positiv auf die Partei bezogen (vgl. VBRG: Analyse: Gewaltbereitschaft von AfD-Mandatsträger*innen und AfD-Anhänger*innen: Der Rechtsstaat muss Betroffene nach gewalttätigen Angriffen besser schützen). Die Fälle zeigen, dass sich parlamentarische Feindmarkierungen, extrem rechte Mobilisierung und konkrete Gewalt in einzelnen Fällen unmittelbar aufeinander beziehen.
Das im Juni 2026 veröffentlichte Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt ebenfalls nach der Auswertung von mehr als 2.500 Belegen zu dem Ergebnis, dass die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger*innen systematisch gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip gerichtet seien. Das Gutachten beschreibt u.a. ein politisches Konzept zur Ausgrenzung und rechtlichen Abwertung von Muslim*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Schutzsuchenden und queeren Menschen/sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten. Nach der rechtswissenschaftlichen Bewertung der GFF markiere die AfD zudem politische Gegner*innen als „Feinde des Volkes“ und begünstige damit, dass Anhänger*innen politische Gegner*innen einschüchtern und dadurch ihre Beteiligung an der demokratischen Willensbildung beeinträchtigen (vgl. Gesellschaft für Freiheitsrechte: Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig? Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, 25. Juni 2026, insbesondere die Zusammenfassung sowie die Abschnitte zur Menschenwürdegarantie und zum Demokratieprinzip).
Wie tief die Akzeptanz politischer Gewalt in Teilen der AfD-Anhängerschaft verankert ist, zeigt auch eine Sonderauswertung der Mitte-Studie:
- 23 Prozent der befragten AfD-Anhänger*innen stimmten der Billigung politischer Gewalt eindeutig zu.
- Weitere 29 Prozent stimmten ihr zumindest teilweise zu.
- Lediglich 48,5 Prozent lehnten politische Gewalt konsequent ab.
Die Zustimmung war damit höher als in den Anhängerschaften aller anderen untersuchten Parteien (vgl. Andreas Zick und Marco Eden: Mitte, rechtsaußen oder rechtsdraußen? Bericht zu den Einstellungen der AfD-Anhängerschaft in der Mitte-Studie 2022/23, Working Paper 06.24, Universität Bielefeld, 2024).
In dieselbe Richtung weisen auch frühere repräsentative Befragungen: Etwa ein Fünftel aller Befragten befürwortete rassistisch motivierte Gewalttaten mit dem Ziel, Geflüchtete und Asylsuchende zu vertreiben. Unter den befragten AfD-Wähler*innen stimmte annähernd die Hälfte der Aussage zu, Feindseligkeit gegenüber Geflüchteten sei mitunter auch dann gerechtfertigt, wenn sie in Gewalt umschlage. Die Ergebnisse lassen sich nicht pauschal auf sämtliche AfD-Wähler*innen oder Parteimitglieder übertragen. Sie verdeutlichen jedoch, dass menschenfeindliche Feindbilder und die Billigung politischer Gewalt in Teilen der Anhängerschaft eng miteinander verbunden sind (vgl. Rafaela Dancygier: Hate crime supporters are found across age, gender, and income groups and are susceptible to violent political appeals, Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A. 120 (7) e2212757120, (2023).
5.4 Untererfassung politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierter Gewalt durch die Polizeibehörden
Seit Jahren registrieren die unabhängigen Opferberatungsstellen rund ein Drittel mehr rechte Gewalttaten als die Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzämter. Immer wieder werden eindeutig rechts, rassistisch oder antisemitisch motivierte An-griffe von den Ermittlungsbehörden nicht im staatlichen Definitionssystem der „Poli-tisch Motivierten Kriminalität“ (PMK-Rechts/Hasskriminalität) erfasst, obwohl offizielle Ermittlungsverfahren geführt werden.
Den 3.167 rechts, rassistisch und antisemitisch motivierten Angriffen, welche die Op-ferberatungsstellen 2025 in 13 Bundesländern registrierten, stehen 1.246 Gewalttaten aus dem Bereich „PMK-rechts/Hasskriminalität“ gegenüber, die das BKA im selben Zeitraum für alle 16 Bundesländer ausweist. Für diese erhebliche Differenz gibt es mehrere Ursachen:
1. Die PMK-Statistik ist eine Eingangsstatistik.
Maßgeblich ist die polizeiliche Einschätzung zu Beginn des Ermittlungsverfahrens. Wird ein rassistisches, antisemitisches oder rechtes Tatmotiv erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen oder im Strafprozess festgestellt, fließt diese Erkenntnis nicht immer rückwirkend in die Statistik ein. Kriminologinnen und Praktikerinnen fordern daher seit Langem eine Evaluation und Reform der Erfassungskriterien und der Erfassungspraxis (vgl. u.a. Heike Kleffner in IDZ Jena, Wissen schafft Demokratie Schriftenreihe 04/2018).
2. Die Erfassungskriterien werden in den Bundesländern unterschiedlich ange-wandt.
Der Themenfeldkatalog der politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird in den 16 Lan-despolizeien nicht einheitlich angewendet, wie das folgende Beispiel verdeutlicht: Beim AfD-Bundesparteitag im Juni 2024 in Essen (NRW) verletzte ein 67-jähriger AfD-Delegierter einen Gegendemonstranten durch einen Biss in die Wade. Dieser Vorfall wurde jedoch nicht in der Statistik der PMK-Rechts-Gewalttaten für das Jahr 2024 er-fasst, wie sie vom Landeskriminalamt NRW geführt wird. Dies hat die Opferberatung Rheinland im Rahmen ihrer Recherchen festgestellt (vgl. Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf die Kleine Anfrage 5087 des Abgeordneten Sven Wolf, SPD-Fraktion: „Politisch motivierte Kriminalität Rechts im Jahr 2024“, LT-Drs. 18/12765 vom 19.3.2025).
3. Die Falllisten von Polizei und Beratungsstellen überschneiden sich nur teilweise.
Bei Abgleichen zwischen den Falllisten der PMK Rechts Gewalttaten von Landeskrimi-nalämtern und Opferberatungsstellen einzelner Bundesländer wird regelmäßig deut-lich, dass 1/3 der Fälle sowohl von Polizei und Opferberatungen als rechts motivierte Gewalttaten erfasst werden; 1/3 der PMK Rechts Fälle wird den Opferberatungen erst durch Antworten auf Kleine Anfragen bekannt; und 1/3 der Fälle wird von der Polizei zwar als Delikt erfasst, aber nicht als PMK Rechts eingestuft.
4. Die Opferberatungsstellen dokumentieren auch nicht angezeigte Angriffe.
Die Opferberatungsstellen erfassen nach sorgfältiger Prüfung auch Angriffe, die von Betroffenen nicht zur Anzeige gebracht wurden – dabei handelt es sich lediglich um knapp 10 Prozent der registrierten Fälle (2024: 345).
Ein Beispiel für die Untererfassung ist der bereits oben beschriebene tödliche Angriff auf den 15-jährigen Ricardo. Obwohl die Polizei früh „Verdachtsmomente“ für eine ras-sistische Tatmotivation erkannte, wurde die Tötung im PMK-System letztlich nicht als politisch rechts motivierte Gewalttat eingeordnet. In der staatlichen Statistik erscheint lediglich ein rassistisch motiviertes Äußerungsdelikt, nicht jedoch die Tötung selbst als rassistische Gewalttat.
5.5 Wie groß ist das tatsächliche Ausmaß rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt?
Die Statistiken der politisch motivierten Kriminalität (PMK) der Polizei sowie die Jahres-berichte der Opferberatungsstellen erfassen grundsätzlich nur einen Teil der tatsächli-chen Gewalt im Zusammenhang mit Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremis-mus. Sie bilden lediglich das sogenannte Hellfeld ab – also jene Fälle, die von Betroffe-nen zur Anzeige gebracht wurden, den Opferberatungsstellen gemeldet wurden oder wo durch Polizei und Staatsanwaltschaft eigenständig Ermittlungen eingeleitet wurden.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien – darunter Untersuchungen des Kriminologischen Instituts des BKA, des Landeskriminalamts Niedersachsen sowie der Europäischen Grundrechteagentur (2023) – weisen darauf hin, dass im Bereich vorurteilsmotivierter Gewaltkriminalität ein erheblicher Teil der Taten nicht zur Anzeige gebracht wird. Je nach Studie liegt der Anteil der nicht angezeigten Fälle zwischen 30 und 50 Prozent.
Aus der Praxis der Opferberatungsstellen sowie aus der Studie des IDZ Jena zur sekun-dären Viktimisierung von Betroffenen im Umgang mit Polizei und Justiz (2023) geht her-vor, dass viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen auf eine Anzeige verzichten. Dazu zählen die Angst vor weiteren Angriffen oder Racheakten durch die Täter*innen sowie negative, teilweise diskriminierende Erfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stel-len, die zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust gegenüber Polizei und Justiz führen.
Zentrale Forderungen des VBRG
Was jetzt notwendig ist
Verbindliche Einbindung der Betroffenenperspektive
Betroffenenperspektiven müssen verbindlich in die Arbeit des*der Bundesopferbeauftragten, von Behörden und weiteren relevanten Akteur*innen einbezogen werden. Erfahrungen, Bedarfe und Perspektiven von Betroffenen müssen bei der Weiterentwicklung von Hilfen, Verfahren und Regelungen systematisch berücksichtigt werden.
Vermeidung sekundärer Viktimisierung
Verpflichtende und qualifizierte Weiterbildungen für Polizei, Justiz und Behörden sind notwendig, um institutionelle Diskriminierung abzubauen und eine sekundäre Viktimisierung von Betroffenen konsequent zu verhindern.
Konsequente Anwendung des Strafrechts
Es braucht eine zügige und transparente Strafverfolgung, die politische Tatmotive klar erkennt. Insbesondere muss die strafverschärfende Berücksichtigung politisch motivierter Gewalttaten nach § 46 Abs. 2 StGB in der juristischen Praxis zum Regelfall werden. Ihre seltene Anwendung sendet ein fatales Signal an Betroffene und zeigt, dass Polizei und Justiz ihrem gesetzlichen Schutzauftrag bislang nicht ausreichend nachkommen.
Es geht auch anders: Klare Urteile bei rassistisch motivierter Tat in Eschwege
Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung sieht der VBRG exemplarisch in den Urtei-len zum rassistischen Angriff beim Open-Flair-Festivals 2022 in Hessen, die von response, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, begleitet wurden.
6. Was die Beratungsstellen machen
Die spezialisierten Beratungsstellen im VBRG unterstützen Menschen, die von rechter, rassistischer, antisemitischer oder anderer menschenfeindlich motivierter Gewalt be-troffen sind. Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Angehörige, nahe Bezugs-personen sowie Zeug*innen von Übergriffen.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, behördenunabhängig, mehrsprachig und auf Wunsch vollständig anonym. Sie kann flexibel vor Ort, telefonisch oder über digitale Kanäle in Anspruch genommen werden. Ob im Vorfeld eine Strafanzeige erstattet wur-de oder werden soll, ist für den Zugang zur Beratung unerheblich. Die Betroffenen ent-scheiden zu jedem Zeitpunkt selbst, welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten und welche weiteren Schritte gegangen werden.
Das Unterstützungsspektrum reicht von akuter Krisenintervention über psychosoziale Stabilisierung bis hin zur langfristigen Begleitung im Alltag:
- Rechtliche Aufklärung und Prozessbegleitung: Die Berater*innen informieren verständlich über rechtliche Möglichkeiten sowie den Ablauf von Ermittlungs- und Strafverfahren. Sie begleiten Betroffene persönlich zu Terminen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Gerichtsverhandlungen oder Behörden und vermitteln bei Bedarf spezialisierte Rechtsanwält*innen, Therapeut*innen und medizinische Fachkräfte.
- Praktische und finanzielle Hilfen: Die Fachstellen unterstützen bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen (z. B. Härtefonds für Opfer rechter Gewalt) und finanzieller Soforthilfe. Sie helfen bei der Bewältigung materieller Tatfolgen, unterstützen bei notwendigen Orts- oder Schulwechseln und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Schutzkonzepte zur Einschätzung fortbestehender Bedrohungslagen.
- Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit: Über die Einzelfallberatung hinaus dokumentieren die Beratungsstellen rechte, rassistische und antisemitische Übergriffe nach wissenschaftlichen Qualitätsstandards und machen deren Ausmaß und gesellschaftliche Folgen durch ihr fortlaufendes Monitoring sichtbar. Auf Wunsch der Betroffenen begleiten sie zudem lokale Solidarisierungsprozesse und fordern von staatlichen wie kommunalen Institutionen Verantwortung sowie wirksame Schutzmaßnahmen ein.
Weitere Informationen:
7. Wohin können sich Betroffene wenden?
Nach einem Angriff steht die eigene Sicherheit an erster Stelle. Betroffene sollten sich aus der unmittelbaren Gefahrensituation entfernen, andere Menschen um Hilfe bitten und bei akuter Gefahr die Polizei beziehungsweise bei medizinischen Notfällen den Rettungsdienst verständigen. Mögliche Zeug*innen sollten angesprochen und ihre Kontaktdaten notiert werden.
Verletzungen sollten zeitnah ärztlich untersucht und möglichst vollständig in einem Attest dokumentiert werden – auch dann, wenn sie zunächst gering erscheinen. Fotos von Verletzungen, beschädigter Kleidung, Gegenständen oder dem Tatort können später wichtig sein. Spuren und beschädigte Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht beseitigt, sondern aufbewahrt werden. Sinnvoll ist außerdem, möglichst früh ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen: Was ist wann und wo geschehen? Was haben die Angreifer*innen gesagt? Wie sahen sie aus? Wer hat den Angriff beobachtet?
Betroffene müssen nach einem Angriff nicht allein bleiben. Sie können sich an vertraute Personen und an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. Die Beratungsstellen sind in allen Bundesländern erreichbar und beraten auch Angehörige und Zeug*innen. Die Unterstützung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig; bei Bedarf wird eine Sprachmittlung organisiert. Eine Beratung ist auch ohne Strafanzeige und unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich. Die zuständige Beratungsstelle ist unter www.verband-brg.de/beratung zu finden.
Ob eine Anzeige erstattet wird, entscheiden die Betroffenen grundsätzlich selbst. Die Beratungsstellen können dabei helfen, Vor- und Nachteile abzuwägen, eine Anzeige vorzubereiten und Betroffene zu Polizei und Gericht zu begleiten.
Weitere Informationen:
VBRG: Was tun nach einem rassistischen Angriff? Empfehlungen für Betroffene in 16 Sprachen. 18.12.2024.
7. 1 Was können Zeug*innen und solidarische Personen tun?
Auch Zeug*innen und andere solidarische Personen können Betroffene unterstützen. Dabei sollten sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. In der unmittelbaren Situation können sie weitere Menschen gezielt um Hilfe bitten, bei Bedarf Polizei oder Rettungsdienst verständigen und – wenn möglich – vor Ort bleiben. Wichtig ist, die betroffene Person direkt anzusprechen und zu fragen, welche Unterstützung sie benötigt, statt über ihren Kopf hinweg zu entscheiden. Zeug*innen können ihre Kontaktdaten hinterlassen, Beobachtungen möglichst zeitnah in einem Gedächtnisprotokoll festhalten und sich später als Zeug*innen zur Verfügung stellen. Fotos, Videos und persönliche Informationen über Betroffene sollten nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Auch nach einem Angriff können solidarische Personen unterstützen, etwa indem sie Betroffene zu einer Beratungsstelle, zu ärztlichen Untersuchungen, zur Polizei oder zu Gericht begleiten, bei der Dokumentation helfen oder im Alltag entlasten. Dabei sollten die Wünsche und Entscheidungen der Betroffenen respektiert werden. Auch Zeug*innen und Angehörige können sich selbst vertraulich und kostenlos an die spezialisierten Beratungsstellen wenden.
Für Medienschaffende, die aufgrund ihrer Berichterstattung bedroht oder angegriffen werden, trägt das jeweilige Medienhaus Verantwortung. Auch hier können Kolleg*innen, Vorgesetzte, Redaktionen und andere solidarische Personen dazu beitragen, bedrohte oder angegriffene Journalistinnen zu unterstützen. Orientierung bietet dabei der Schutzkodex für Medienhäuser. Er formuliert Standards und konkrete Maßnahmen, mit denen Medienhäuser und ihre Beschäftigten Verantwortung übernehmen können – etwa durch feste Ansprechpersonen, psychologische und juristische Unterstützung, Schutzmaßnahmen bei gefährlichen Einsätzen sowie die Übernahme notwendiger Kosten. Kolleg*innen und Zeug*innen können Betroffene auf diese Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen, sie bei deren Inanspruchnahme unterstützen und innerhalb des Medienhauses die Umsetzung des Schutzkodex einfordern (vgl. Schutzkodex: Kodex für Medienhäuser zum Schutz von Journalist*innen).
Hinweis: Die Grafik „Bundesländer im Vergleich“ ist gegenwärtig noch nicht veröffentlicht und wird in Kürze auf unserer Website zur Verfügung gestellt.
Jahresbilanzen 2025 der Opferberatungsstellen in den Bundesländern:
Bayern: Pressemitteilung B.U.D. Bayern & BEFORE
Berlin: Pressemitteilung von ReachOut
Brandenburg: Pressemitteilung Opferperspektive e.V.
Hessen: Jahresbericht 2025 von response.
Mecklenburg-Vorpommern: Pressemitteilung LOBBI
Nordrhein-Westfalen: Jahresbilanz OBR & BackUp
Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt
Sachsen: Pressemitteilung Support des RAA Sachsen e.V.
Schleswig-Holstein: Angriffsstatistiken zebra e.V.
Thüringen: Pressemitteilung Opferberatungsstelle ezra
Quellen
Am unabhängigen Monitoring des VBRG für das Jahr 2025 nahmen 16 Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt teil sowie eine Meldestelle in Berlin.
• BADEN-WÜRTTEMBERG – Leuchtlinie • BAYERN – B.U.D. Bayern + BEFORE München • BERLIN – ReachOut + RIAS Berlin • BRANDENBURG – Opferperspektive • HAMBURG – empower • HESSEN – response. • MECKLENBURG-VORPOMMERN – LOBBI • NIEDERSACHSEN – Betroffenenberatung Niedersachsen • NORDRHEIN-WESTFALEN – Opferberatung Rheinland + BackUp • SACHSEN – SUPPORT RAA Sachsen • SACHSEN-ANHALT – Mobile Opferberatung + Opferberatung Dessau • SCHLESWIG-HOLSTEIN – zebra e.V. • THÜRINGEN – ezra
