Pressemitteilung VBRG

Stellungnahme des VBRG

Der Arbeitsentwurf für ein Neues Soziales Entschädigungsrecht

Der VBRG hat gemeinsam mit drei weiteren Verbänden eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Reform des Sozialen Entschädigungsrechts verfasst. Darin begrüßen die Verbände eine Reform der sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung. Sie würdigen einige positive Neuerungen, wie beispielsweise die Aufnahme von psychischer Gewalt und Stalking in die Entschädigungstatbestände.

Insgesamt bemängeln die Verbände jedoch, dass auch der neue Entwurf grundlegende Probleme und Hürden im Bereich der sozialen Entschädigung nicht behebt, so zum Beispiel das Festhalten an der Kausalitätsregelung sowie die Bestimmungen zu Leistungs- und Anspruchsausschlüssen, die für Gewaltbetroffene erhebliche Nachteile beinhalten. Insgesamt befürchten die an der Stellungnahme beteiligten Verbände, dass ohne die Beseitigung der genannten grundlegenden Problematiken auch in Zukunft große Teile gewaltbetroffener Personen und insbesondere der Zielgruppen der beteiligten Verbände keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts haben werden.

An der Stellungnahme waren neben dem VBRG beteiligt: Arbeitskreis der Opferhilfen (ado), Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK), Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt (bff). Autorin der Stellungnahme ist die Rechtsanwältin Katrin Kirstein.

Download: Stellungnahme SER ado_bff_kok_vbrg 29032017.pdf (PDF, 1,3 MB)

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