Beratung, Hilfe und Unterstützung bei rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Beratungsstellen in Deutschland

Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt finden Beratung und Unterstützung in allen Bundesländern. Die professionelle Beratung und Unterstützung der Beratungsstellen richtet sich an direkt und indirekt Betroffene, ihre Angehörigen sowie an Zeug*innen eines Angriffs.

 
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Die Angebote der Beratungsstellen sind

  • kostenlos
  • aufsuchend – Betroffene können den Ort des Treffens selbst wählen.
  • mehrsprachig – Bei Bedarf wird die Beratung durch Übersetzer*innen unterstützt.
  • vertraulich – Ohne Einverständnis werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch wird auch anonym beraten.
  • klientenorientiert – Die Beratung richtet sich nach den Wünschen, Perspektiven und Bedürfnissen der Betroffenen und ist nicht an die Erstattung einer Anzeige geknüpft.
  • unabhängig von allen Behörden

Zu den Angeboten zählen:

  • Unterstützung und Beratung bei der emotionalen Verarbeitung des Angriffs
  • Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen
  • Hinweise zu juristischen Möglichkeiten (Anzeige, Nebenklage etc.)
  • Unterstützung bei der Suche nach Rechtsanwält*innen
  • Begleitung zu Behörden, Polizei, Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen, etc.
  • Vor- und Nachbereitung von Gerichtsverfahren und Begleitung zu Gerichtsterminen
  • Beratung über finanzielle Unterstützung (z.B. Prozesskostenhilfe, Entschädigungszahlungen) und Hilfe bei Anträgen
  • psychosoziale Beratung
  • Vermittlung von therapeutischen und ärztlichen Angeboten
  • Öffentlichkeitsarbeit, um für das Problem rechter Gewalt zu sensibilisieren
  • Unterstützung bei der Verbesserung der Lebenssituation, um die Sicherheit der Betroffenen (wieder) herzustellen

SupportCompass – Die App für Online-Kontakt und Beratung nach rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt oder Diskriminierung

Unsere Beratungsstellen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein bieten auch eine Beratung über die SupportCompass App an.

Mehr dazu hier: SupportCompass

Finanzielle Hilfe

Um die finanziellen Folgen einer rechten, rassistischen und antisemitischen Gewalttat zu lindern, unterstützen neben dem Opferhilfsfonds des VBRG auch weitere Hilfsfonds und Institutionen Betroffene und ihre Angehörigen. Finanzielle oder materielle Unterstützung wird jeweils individuell und abhängig von den Kriterien der jeweiligen Institution vergeben. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen oder Beratungsbedarf zu Entschädigungsleistungen haben, können Sie sich entweder an die spezialisierten Opferberatungsstellen vor Ort wenden oder direkt an den jeweiligen Hilfsfonds.

Opferhilfefonds des VBRG für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Der Opferhilfefonds des VBRG leistet unbürokratische und zeitnahe finanzielle Unterstützung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, deren Angehörige sowie für Zeug*innen eines Angriffs. Im Rahmen einer Einzelfallhilfe unterstützt der VBRG z.B. bei der Finanzierung einer anwaltlichen Vertretung, durch den Ausgleich von entstandenen Sachschäden, durch die Übernahme von Fahrtkosten zu Therapeut*innen oder Anwält*innen oder um einen notwendigen Umzug zu ermöglichen. Betroffene, deren Angehörige und andere Personen ihres Vertrauens können sich an den VBRG oder eine Opferberatungsstelle wenden, die Mitglied im VBRG ist. Dort erhalten Sie eine Beratung und Unterstützung zur Antragstellung.

VBRG Opferhilfefonds des VBRG e.V.
Kottbusser Damm 7
10967 Berlin

E-Mail: opferfonds@verband-brg.de
Website: www.opferhilfefonds.de
Telefon: 030 – 33 85 9777

CURA – Opferfonds Rechte Gewalt der Amadeu Antonio Stiftung

Der Opferfonds CURA unterstützt Betroffene rechter und rassistischer Gewalt und anderer menschenverachtender Angriffe in Deutschland seit 25 Jahren finanziell und politisch. Mit den im Fonds gesammelten Spendengeldern wird Hilfe bei Behandlungs-, Beratungs- oder Anwaltskosten oder bei der Erstattung von dringend benötigtem zerstörten Eigentum (Brille, Telefon, …) geleistet. Für die Betroffenen bedeutet die unbürokratische Hilfe durch CURA häufig zugleich eine wichtige moralische Unterstützung und gesellschaftliche Anerkennung.

Die Beratungsstellen im VBRG beraten zur Antragsstellung.

CURA – Opferfonds Rechte Gewalt
Novalisstraße 12
10115 Berlin

Berlin gegen Hassgewalt – Soforthilfefonds für Betroffene

Das Projekt „Berlin gegen Hassgewalt“ in Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung ist ein Soforthilfefonds zur niedrigschwelligen, unbürokratischen finanziellen Unterstützung Betroffener von Hassgewalt und durch Abwertungsideologien motivierte Bedrohungen in Berlin.

Der Fonds für Soforthilfe bietet finanzielle Unterstützung, Beratungen zur Antragsstellung, Unterstützung nach Gewalttaten oder bei vorliegender Bedrohungslage sowie Unterstützung unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde.

Die Beratungsstellen im VBRG beraten zur Antragsstellung.

Amadeu Antonio Stiftung
c/o Berlin gegen Hassgewalt – Soforthilfefonds für Betroffene
Novalisstraße 12
10115 Berlin

Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins

Die Stiftung übernimmt die anwaltlichen Kosten von Betroffenen rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Damit wird sichergestellt, dass die Betroffenen in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand erhalten. Die Antragstellung erfolgt direkt durch die Anwält*innen von Betroffenen.

Die Beratungsstellen im VBRG beraten zur Antragsstellung.

Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins
Littenstraße 11
10179 Berlin

Telefon: 030 – 72 61 52 13 9
Webseite: www.anwaltverein.de/de/stiftung-contra-rechtsextremismus

Bundesamt für Justiz

Für Opfer extremistischer Übergriffe gibt es eine vom Staat geschaffene Hilfe, die sogenannte Härteleistung. Für die Zahlung der Härteleistungen werden jährlich vom Deutschen Bundestag Finanzmittel bereitgestellt. Das Bundesamt für Justiz nimmt die Anträge entgegen und entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen über einen angemessenen Härteleistungsbetrag.

Ansprechpartner, Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Die Beratungsstellen im VBRG beraten zur Antragsstellung.

Bundesamt für Justiz Referat III 2
– Opferhilfe –
53094 Bonn

Telefon: 0228 – 99 410 5288
E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de
Website und Antragsformulare: www.bundesjustizamt.de → Bürgerdienste → Härteleistungen/Opferhilfe und hier.