


Analyse: Zunehmende Gewaltbereitschaft bei Funktionär*innen der AfD
Die Zahl der Fälle, in denen Politiker*innen der Alternative für Deutschland (AfD) als rechte Gewalttäter*innen auftreten, ist besorgniserregend. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der im VBRG e. V. zusammengeschlossenen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Insbesondere Kommunalpolitiker*innen der Partei griffen laut VBRG verstärkt Bürger*innen an, die sie als politische Gegner*innen sehen – teilweise sogar mit Waffengewalt.

Analyse: Verzerrtes polizeiliches Lagebild durch Entpolitisierung rechter Gewalt
Gewalttaten von Reichsbürger*innen, Coronaleugner*innen und Anhänger*innen rechter Verschwörungsnarrative werden vom Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern in vielen Fällen nicht als „Politisch motivierte Gewalt Rechts" registriert, sondern als „Politisch motivierte Gewalt – nicht zuzuordnen“. Für 2022 droht eine erhebliche Ausweitung der Untererfassung rechter Gewalttat. Denn das Monitoring des Opferberatungsstellen im VBRG e.V. zeigt: Aktivist*innen dieser Bewegungen organisieren und bewaffnen sich. Sie greifen gezielt Personen an, die sie als politische Gegner*innen ansehen: Politiker*innen, Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Linke.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Hessischen Ausführungsgesetzes für das SGB XIV
Aus den Erfahrungen der langjährigen Begleitung und Beratung von Hinterbliebenen und Überlebenden tödlicher rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten und rechtsterroristischer Attentate wie in München (1980 und 2016), in Halle (2019) und Hanau (2020) zeigt sich: Die Reformen des Sozialen Entschädigungsrechts im Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) und der Gesetzentwurf des Hessischen Ausführungsgesetzes (HAG/SGB XIV) waren und sind dringend notwendig. Doch der Gesetzentwurf 20/10678 des hessischen Sozialministeriums weist Leerstellen auf - insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Gewaltopfern im Kontext von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt und ihrem Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Stellungnahme des VBRG im Familienausschuss zum Demokratiefördergesetz
Der VBRG war am 27. März eingeladen Stellung zu nehmen zum Entwurf des Demokratiefördergesetz der Bundesregierung. Robert Kusche vom VBRG-Vorstand hat betont: Der Gesetzesentwurf muss die fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffenerechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz eindeutig benennen. Die uneindeutige und irreführende Bezeichnung im vorliegenden Gesetzesentwurf „Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt“ soll zugunsten der klaren und eindeutigen Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf muss eine dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e. V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen. Außerdem müssen Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden.

12 Empfehlungen des VBRG zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus
Die Zuspitzung von Antisemitismus und antisemitisch motivierter Gewalt und Bedrohungen beeinflusst den Alltag und beeinträchtigt das Leben sehr vieler Menschen. Dazu gehören u.a. antisemisch motivierte Angriffe und Gewalttaten im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in Schulen und Bildungseinrichtungen ebenso wie in der Nachbarschaft und im digitalen Raum. Die zwölf detaillierten Maßnahmen, die der VBRG war im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland auf Einladung des Antisemitismusbeauftragten vorgelegt hat, können hier nachgelesen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes
VBRG-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum DFördG von BMFSFJ und BMI. Zentrale Kritikpunkte sind: 1. Eindeutige Benennung der fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz 2. Eindeutige Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ 3. Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden. 4. Klarer Bezug zur EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie weiteren Schutznormen müssen hergestellt werden 5. Dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e.V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Pressemitteilung der BAG Demokratieentwicklung: „Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“
Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern würde. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, legt deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er zeigt, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

12 Empfehlungen für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt – in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung.
Verbesserter Opferschutz, humanitäres Bleiberecht und effektive Strafverfolgung: Die Bundesregierung muss den Schutz vor rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalt aus Respekt vor tausenden Betroffenen ernst nehmen und verbessern – durch konkrete Maßnahmen in den Bereichen Innenpolitik, Justiz und Demokratieförderung.

Analyse: Rechte Gewalt durch Anhänger*innen von Verschwörungsideologien und Coronaleugner-Bewegung
Die Demonstrationen, Foren, Telegram-Kanäle und Sozialen Netzwerke von Coronaleugner*innen, Pandemieverharmloser*innen und Anhänger*innen von Verschwörungsideologien haben sich als öffentliche Räume zur Verbreitung von radikalen Antisemitismus, Rassismus sowie demokratie- und wissenschaftsfeindliche Hetze etabliert. Diese bilden den Ausgangspunkt für eine Legitimierung von Gewalttaten bis hin zu Mord und Umsturzplänen, die als Teil des „Kampfes gegen das System“ legitimiert um zum „Freiheitskampf“ stilisiert werden.

Stellungnahme: Schwere Polizeifehler und erschreckende Parallelen zum NSU
Prof. Thomas Feltes war bis 2019 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr Universität Bochum. Als Sachverständiger im Hanau-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags hat der Jurist eine umfassende schriftliche Stellungnahme für seine Aussage am 18. März 2022 verfasst, die er aber aufgrund von Interventionen der Ausschussmehrheit von CDU und Grünen sowie des hessischen Justizministeriums in öffentlicher Sitzung nicht vortragen durfte. Wir dokumentieren die Stellungnahme im Wortlaut. Der Kriminologe stellt unter anderem „erschreckende und erschütternde Parallelen“ zum Polizeiverhalten beim NSU fest und resümiert: „Insgesamt kann (...) die Einschätzung der Opfer und der Hinterbliebenen nachvollzogen werden, dass die Polizei im Umgang mit ihnen schwere Fehler gemacht hat. (...)“

Empfehlungen für konkrete Maßnahmen in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt wenden sich mit 11 konkreten Empfehlungen für einen verbesserten Opferschutz und effektive Strafverfolgung an die zukünftige Bundesregierung. Dazu gehören eine neu zu schaffende unbürokratische Grundrente mit einer adäquaten Existenzsicherung für Überlebende schwerer Gewalttaten, eine effektive Strafverfolgung ohne Aufklärungsblockaden und ohne schmutzige Deals mit gewalttätigen Neonazis sowie ein humanitäres Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt ohne festen Aufenthalt.

Betroffene von Neonazi-Feindeslisten informieren und bestehende Gesetze anwenden: Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines §126aStGB
Seit langem fordern Betroffene von Neonazi-Feindeslisten und die unabhängigen Opferberatungsstellen, dass die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Bedrohungen durch neonazistische und extrem rechte „Feindeslisten" ernster nehmen müssen. Doch die Einführung eines neuen §126a StGB ist nicht geeignet, Menschen vor den Gefahren rechter, rassistischer, antisemitischer oder misogyn motivierter Gewalttaten zu schützen, sie über mögliche Gefahren zu informieren und ihnen professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen. In einer gemeinsamen Stellungnahme von VBRG e.V. und BMB e.V. fordern wir vielmehr: Die bestehenden Regelungen zur Sperrung von Meldeadressen müssen endlich konsequent angewandt werden.