


Analyse: Verzerrtes polizeiliches Lagebild durch Entpolitisierung rechter Gewalt
Gewalttaten von Reichsbürger*innen, Coronaleugner*innen und Anhänger*innen rechter Verschwörungsnarrative werden vom Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern in vielen Fällen nicht als „Politisch motivierte Gewalt Rechts" registriert, sondern als „Politisch motivierte Gewalt – nicht zuzuordnen“. Für 2022 droht eine erhebliche Ausweitung der Untererfassung rechter Gewalttat. Denn das Monitoring des Opferberatungsstellen im VBRG e.V. zeigt: Aktivist*innen dieser Bewegungen organisieren und bewaffnen sich. Sie greifen gezielt Personen an, die sie als politische Gegner*innen ansehen: Politiker*innen, Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Linke.

Stellungnahme des VBRG im Familienausschuss zum Demokratiefördergesetz
Der VBRG war am 27. März eingeladen Stellung zu nehmen zum Entwurf des Demokratiefördergesetz der Bundesregierung. Robert Kusche vom VBRG-Vorstand hat betont: Der Gesetzesentwurf muss die fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffenerechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz eindeutig benennen. Die uneindeutige und irreführende Bezeichnung im vorliegenden Gesetzesentwurf „Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt“ soll zugunsten der klaren und eindeutigen Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf muss eine dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e. V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen. Außerdem müssen Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden.

12 Empfehlungen des VBRG zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus
Die Zuspitzung von Antisemitismus und antisemitisch motivierter Gewalt und Bedrohungen beeinflusst den Alltag und beeinträchtigt das Leben sehr vieler Menschen. Dazu gehören u.a. antisemisch motivierte Angriffe und Gewalttaten im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in Schulen und Bildungseinrichtungen ebenso wie in der Nachbarschaft und im digitalen Raum. Die zwölf detaillierten Maßnahmen, die der VBRG war im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland auf Einladung des Antisemitismusbeauftragten vorgelegt hat, können hier nachgelesen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes
VBRG-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum DFördG von BMFSFJ und BMI. Zentrale Kritikpunkte sind: 1. Eindeutige Benennung der fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz 2. Eindeutige Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ 3. Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden. 4. Klarer Bezug zur EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie weiteren Schutznormen müssen hergestellt werden 5. Dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e.V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Pressemitteilung der BAG Demokratieentwicklung: „Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“
Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern würde. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, legt deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er zeigt, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

12 Empfehlungen für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt – in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung.
Verbesserter Opferschutz, humanitäres Bleiberecht und effektive Strafverfolgung: Die Bundesregierung muss den Schutz vor rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalt aus Respekt vor tausenden Betroffenen ernst nehmen und verbessern – durch konkrete Maßnahmen in den Bereichen Innenpolitik, Justiz und Demokratieförderung.

Analyse: Rechte Gewalt durch Anhänger*innen von Verschwörungsideologien und Coronaleugner-Bewegung
Die Demonstrationen, Foren, Telegram-Kanäle und Sozialen Netzwerke von Coronaleugner*innen, Pandemieverharmloser*innen und Anhänger*innen von Verschwörungsideologien haben sich als öffentliche Räume zur Verbreitung von radikalen Antisemitismus, Rassismus sowie demokratie- und wissenschaftsfeindliche Hetze etabliert. Diese bilden den Ausgangspunkt für eine Legitimierung von Gewalttaten bis hin zu Mord und Umsturzplänen, die als Teil des „Kampfes gegen das System“ legitimiert um zum „Freiheitskampf“ stilisiert werden.

Stellungnahme: Schwere Polizeifehler und erschreckende Parallelen zum NSU
Prof. Thomas Feltes war bis 2019 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr Universität Bochum. Als Sachverständiger im Hanau-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags hat der Jurist eine umfassende schriftliche Stellungnahme für seine Aussage am 18. März 2022 verfasst, die er aber aufgrund von Interventionen der Ausschussmehrheit von CDU und Grünen sowie des hessischen Justizministeriums in öffentlicher Sitzung nicht vortragen durfte. Wir dokumentieren die Stellungnahme im Wortlaut. Der Kriminologe stellt unter anderem „erschreckende und erschütternde Parallelen“ zum Polizeiverhalten beim NSU fest und resümiert: „Insgesamt kann (...) die Einschätzung der Opfer und der Hinterbliebenen nachvollzogen werden, dass die Polizei im Umgang mit ihnen schwere Fehler gemacht hat. (...)“

Empfehlungen für konkrete Maßnahmen in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt wenden sich mit 11 konkreten Empfehlungen für einen verbesserten Opferschutz und effektive Strafverfolgung an die zukünftige Bundesregierung. Dazu gehören eine neu zu schaffende unbürokratische Grundrente mit einer adäquaten Existenzsicherung für Überlebende schwerer Gewalttaten, eine effektive Strafverfolgung ohne Aufklärungsblockaden und ohne schmutzige Deals mit gewalttätigen Neonazis sowie ein humanitäres Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt ohne festen Aufenthalt.

Betroffene von Neonazi-Feindeslisten informieren und bestehende Gesetze anwenden: Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines §126aStGB
Seit langem fordern Betroffene von Neonazi-Feindeslisten und die unabhängigen Opferberatungsstellen, dass die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Bedrohungen durch neonazistische und extrem rechte „Feindeslisten" ernster nehmen müssen. Doch die Einführung eines neuen §126a StGB ist nicht geeignet, Menschen vor den Gefahren rechter, rassistischer, antisemitischer oder misogyn motivierter Gewalttaten zu schützen, sie über mögliche Gefahren zu informieren und ihnen professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen. In einer gemeinsamen Stellungnahme von VBRG e.V. und BMB e.V. fordern wir vielmehr: Die bestehenden Regelungen zur Sperrung von Meldeadressen müssen endlich konsequent angewandt werden.

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“
Der VBRG e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes "Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt" (Drucksache 19/6197) veröffentlicht, der heute Thema im Innenausschuss des Bundestages ist. Der VBRG begrüßt den Entwurf, denn damit wird eine dringend notwendige Ausweitung des Opferschutzes auch für die Betroffenen rassistischer Gewalt ohne dauerhaften Aufenthaltstitel möglich. Hier finden Sie die Stellungsnahme.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Momentan wird im Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ diskutiert. Der VBRG e.V. hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis der Opferhilfen (ado), dem Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) eine Stellungnahme zum vorherigen Gesetzentwurf veröffentlicht. Sie bietet Abgeordneten, Orientierung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren.