Mit dem Opferhilfefonds unterstützen wir Menschen dabei, die Folgen eines rechten Angriffes zu bewältigen. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende und senden sie ein wichtiges Zeichen der Solidarität.

Spendenkonto

Empfänger: VBRG e.V.
Verwendung: Opferhilfefonds
IBAN: DE38 4306 0967 1177 901301
BIC: GENO DE M1 GLS

Weitere Infos auf www.opferhilfefonds.de

Solidarität hilft konkret!

Viele Betroffene leiden oft noch lange an den physischen, psychischen, materiellen und sozialen Folgen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten. Um ein deutliches Zeichen der Solidarität zu setzen, bietet unser Opferhilfefonds schnelle unbürokratische finanzielle Unterstützung.

Wie hilft der VBRG-Opferhilfefonds?

Von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Betroffene, deren Angehörige und andere Personen ihres Vertrauens können sich an den VBRG oder eine Opferberatungsstelle wenden, die Mitglied im VBRG ist. Dort erhalten sie eine Beratung und Unterstützung zur Antragstellung.

Wobei hilft der VBRG-Opferhilfefonds?

Für die Betroffenen sind die Folgen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten meist sehr weitreichend. Häufig gehen mit den Angriffen schwerwiegende physische und psychische Verletzungen einher. Viele Betroffene geraten dadurch auch in finanzielle Schwierigkeiten. In dieser Situation kann der Opferfonds im Rahmen einer Einzelfallhilfe finanziell unterstützen: z.B. durch die Finanzierung einer anwaltlichen Vertretung, durch den Ausgleich von entstandenen Sachschäden, durch die Übernahme von Fahrtkosten zu Therapeut*innen oder Anwält*innen oder um einen notwendigen Umzug zu ermöglichen. Die Notwendigkeiten für materielle Unterstützung sind vielfältig und von der jeweiligen individuellen Situation der Betroffenen abhängig.

Der Beirat des Opferfonds

Ein unabhängiger Beirat entscheidet über jeden Antrag, der beim Opferhilfefonds gestellt wird. Im Beirat sind folgende Expert*innen:

Esin Erman, Dipl.-Psychologin und psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Berlin, Dozentin, Supervisorin und Lehrtherapeutin. Ihre Schwerpunkte in der psychotherapeutischen Tätigkeit sind Traumatherapie, Psychotherapie und Rassismus, darunter auch die Wiederholung von Rassismuserfahrungen im psychotherapeutischen Raum.

Robert Kusche, Osteuropa- und Politikwissenschaftler sowie Public Administration Experte. Er war langjähriger Geschäftsführer des RAA Sachsen e.V. und Mitglied im Vorstand des VBRG.

Prof. Dr. Miriam Rürup, Historikerin und seit 1. Dezember 2020 Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam. Sie beschäftigt sich unter anderem mit der Geschichte von Staatenlosigkeit, Menschenrechten und Migration und der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.

Dr. Astride Velho, Diplom Psychologin und Professorin für Soziale Arbeit an der IUBH in München. Sie hat viele Jahre im Flüchtlings- und Migrationssozialbereich gearbeitet.

Ünal Zeran, Rechtsanwalt ohne Migrationsdefizit in Hamburg. Er ist vornehmlich im Bereich des Migrationrechts tätig und setzt sich gemeinsam mit Angehörigen für ein selbstbestimmtes Gedenken und Erinnern an Opfer rassistischer Gewalt ein.

Grundlage für alle Beiratsentscheidungen ist die Geschäftsordnung des Opferhilfefonds.

Unterstützung für eine unabhängige Zukunftsperspektive

Am 6. Januar 2016 wird Ahmed I. in Lohfelden bei Kassel von einem Unbekannten mit einem Messer angegriffen. Er erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Noch im Krankenhaus gibt er  an, dass es sich bei Täter um einen Neonazi handelt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft ignorieren seine Aussagen fast vier Jahre lang. Nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 wendet sich Ahmed I. erneut an die Ermittlungsbehörden. Die Generalbundesanwaltschaft vermutet nun, dass der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke auch für den Angriff auf Ahmed I. verantwortlich ist und beantragt im Januar 2021 im Prozess eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters. Das Gericht spricht den Angeklagten jedoch wegen Mangel an Beweisen frei. Ahmed I. fühlt sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Umso wichtiger ist die Solidarität und Unterstützung für ihn geworden. Denn Ahmed I. leidet täglich an den Folgen des Angriffs: Er lebt mit dauerhaften Schmerzen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Opferhilfsfonds des VBRG unterstützt Ahmed I. mit einer Spendenaktion, damit er die materiellen und finanziellen Folgen des rassistischen Mordversuchs nicht allein tragen muss und eine Möglichkeit für eine unabhängige Zukunftsperspektive erhält.

Unterstützung für Rechtsterrorismus-Überlebende

Am 9. Oktober 2019 überlebten 51 Menschen in der Synagoge von Halle nur knapp einen antisemitisch motivierten Angriff während des jüdischen Feiertags Yom Kippur. Der Attentäter scheiterte beim Versuch, die Synagoge zu stürmen und dort einen Massenmord anzurichten. Vor der Synagoge tötete er jedoch die Passantin Jana L.. Anschließend eröffnete er aus rassistischen Motiven das Feuer gezielt auf einen nahegelegenen Dönerladen. Der Malerlehrling Kevin S. verlor sein Leben, während andere Kunden verletzt und traumatisiert wurden. Der Dönerladen blieb über zwei Monate als Tatort gesperrt, und der Betreiber stand nach der Wiedereröffnung vor existenzbedrohlichen Einnahmeverlusten. Mehrere Überlebende des rechtsterroristischen Angriffs erhielten vom Opferhilfefonds immer wieder schnelle und unkomplizierte Unterstützung für Mietzahlungen, Fahrtkosten, Lebenshaltungskosten, Anwaltskosten und anderes.

Unterstützung für Hinterbliebene

Der 15-jährige Arkan Hussein Khalaf wurde am 7. April 2020 in Celle auf offener Straße durch einen mutmaßlich rassistisch motivierten Täter getötet. Arkan Hussein Khalaf lebte seit 2015 in Celle, nachdem er gemeinsam mit seiner Familie vor dem Völkermord des Islamischen Staats an Jezid*innen aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet war. Die Ermittlungsbehörden schlossen ein rassistisches Tatmotiv für die Messerstiche auf Arkan Hussein Khalaf schnell aus, obwohl der Täter auf Facebook und anderen sozialen Medien Aussagen und Likes gemacht hatte, die Sympathien und Nähe für rechte und rassistische Verschwörungstheorien vermuten lassen. Gemeinsam mit der niedersächsischen Opferberatungsstelle respAct und vielen Initiativen vor Ort rief der Opferhilfsfonds des VBRG zu einer Spendenaktion für die Familie von Arkan Hussein Khalaf auf. Der Opferhilfefonds konnte den Hinterbliebenen insgesamt 7.125 Euro zur Verfügung stellen. Mit dieser Unterstützung konnte die Familie u.a. die Kosten für die Bestattung und Trauerfeier des 15-Jährigen bewältigen.

Finanzierung der Nebenklage

Frau A. wird bei dem Verlassen einer Unterkunft für Geflüchtete von mehreren Personen rassistisch beleidigt, bedroht und anschließend mit zahlreichen Schlägen und Tritten schwer verletzt. In der anschließenden strafrechtlichen Aufarbeitung des Angriffs besteht für Frau A. die Möglichkeit als Nebenklägerin aufzutreten. Denn: Sie will im Gerichtsprozess nicht alleine als Opferzeugin auftreten, sondern die Ermittlungen aktiv begleiten und den Angreifern vor Gericht anklagend gegenüber stehen. Sie benötigt dafür eine Vertretung durch eine Anwält*in ihres Vertrauens, die sie dabei unterstützen und stärken kann. Aus eigenen Mitteln ist es für Frau A. nicht möglich die Nebenklagevertretung zu finanzieren und eine Kostenübernahme durch staatliche Institutionen kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Opferfonds hilft bei der Finanzierung der Nebenklagekosten.

Finanzierung von Schadensersatz

Herr K. engagiert sich gegen Rassismus. Nach einer antirassistischen Demonstration wird Herr K. in der Straßenbahn von Neonazis als Demonstrationsteilnehmer erkannt und bedroht. Die Angreifer zerreißen dabei B.s Jacke. Daraufhin versucht Herr K. die Polizei zu rufen. Dann schlagen die Neonazis Herrn K. das Telefon aus der Hand und es geht zu Bruch. Die Angreifer flüchten unerkannt. Für Herrn K. ist der Verlust von Jacke und Telefon problematisch, da er als Auszubildender nicht über genügend Geld verfügt, um sich kurzfristig Ersatz zu kaufen. Der Opferfonds hilft und finanziert die Neuanschaffung von Jacke und Telefon.

Finanzierung des Umzugs

Frau C. bekommt zufällig mit, wie eine Gruppe von Rechten in der Nacht die örtliche Synagoge mit Hakenkreuzen beschmiert und die Scheiben einwirft. Sie ruft sofort die Polizei und macht eine Aussage. Die Täter werden durch die Polizei gefasst und es kommt zu einem Ermittlungsverfahren. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten gelangen die Täter an die Wohnadresse von Frau C. In der Folgezeit tauchen wiederholt rechte Schmierereien und persönliche Drohungen gegen Frau C. an der Hausfassade auf. Auch im Briefkasten finden sich an Frau C. adressierte Briefe, in denen ihr Gewalt angedroht wird, falls sie vor Gericht eine Aussage gegen die Täter macht. Frau C. fühlt sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher und möchte umziehen. Sie kann die dafür notwendigen Kosten jedoch nicht allein tragen. Der Opferfonds hilft und finanziert einen Teil der Umzugskosten, damit Frau C. sich wieder sicherer fühlen kann.

Übernahme von Fahrtkosten

Herr Q. ist durch einen rassistischen Angriff schwer traumatisiert und benötigt eine Traumatherapie. Diese wurde ihm von der Krankenkasse bewilligt, allerdings wohnt Herr Q. in einer Kleinstadt; die Praxis des spezialisierten Therapeuten befindet sich in der ca. 70 Kilometer entfernten Kreisstadt. Die wöchentlichen Fahrtkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Herr Q. ist nicht in der Lage, die Fahrtkosten selbst zu tragen. Dadurch scheint es für ihn unmöglich, die therapeutische Hilfe, die er sich dringend wünscht, in Anspruch zu nehmen. Der Opferfonds hilft und stellt Herrn Q. die entstehenden Fahrtkosten zur Verfügung.

Finanzierung von Schutzräumen

Unbekannte werfen nachts die Fensterscheiben einer Erdgeschoß-Wohnung ein, in der eine geflüchtete Familie lebt. Ein Pflasterstein verfehlt nur knapp das Bett eines schlafenden Kindes. An die Hausfassade werden außerdem rassistische Parolen und Morddrohungen gegen die Bewohner*innen gesprüht. Die Familie hat panische Angst vor weiteren Angriffen und wendet sich an eine Opferberatungsstelle. Diese mietet sofort eine vorläufige Schutzwohnung in einem anderen Stadtteil an. Der Opferfonds finanziert einen Teil der daraus resultierenden Kosten.

Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Denn nur gemeinsam können wir den finanziellen Bedarf hunderter Betroffener jedes Jahr begegnen.

Ob Spendensammlung, Reichweite oder Know How, jede Unterstützung unseres Fonds ist ein wichtiges und willkommenes Zeichen der Solidarität.

Wenden Sie sich an an uns, wenn Sie unseren Opferhilfefonds unterstützen möchten! Erste Ideen haben wir auf www.opferhilfefonds.de gesammelt.

Kontakt

VBRG e.V.
Kottbusser Damm 7
10967 Berlin

Telefon: 030 – 33 85 9777
E-Mail: info@opferhilfefonds.de
Website: www.opferhilfefonds.de
PGP Schlüssel: Download
PGP-Fingerprint: E2FD 30D5 45EF
7008 9969 399C AFC2 71C5 AD76 5CC5

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Verwendung: Opferhilfefonds
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