Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt fordern flächendeckende wissenschaftliche Untersuchungen aller bekannten rechten Tötungsdelikte seit 1990
„Die Anerkennungslücke bei der tödlichen Dimension rechter und rassistischer Gewalt muss endlich geschlossen werden“. Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt fordern flächendeckende wissenschaftliche Untersuchungen aller bekannten rechten Tötungsdelikte seit 1990
Die im Verband der Beratungsprojekte für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zusammengeschlossenen Beratungsstellen fordern flächendeckend unabhängige wissenschaftliche Studien unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zum realen Ausmaß der tödlichen Dimension rechter Gewalt seit 1990. Denn die Ergebnisse von zwei wissenschaftlichen Studien haben in den vergangenen zwei Jahren zur Anerkennung von insgesamt 16 weiteren Todesopfern rechter und rassistischer Gewalt in Berlin und Brandenburg durch die Strafverfolgungsbehörden geführt. (1) Damit ist die Zahl der offiziell anerkannten Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 auf derzeit 83 gestiegen.
„Die Anerkennungslücke bei der tödlichen Dimension rechter und rassistischer Gewalt muss endlich geschlossen werden“, sagt Franz Zobel, Vorstandsmitglied des VBRG e.V. und Opferberater bei ezra in Thüringen. „Notwendig sind jetzt unabhängige wissenschaftliche Überprüfungen der Tötungsdelikte seit 1990 auch in den 14 Bundesländern, in denen dies bislang nicht geschehen ist.“ Die Diskrepanz zwischen den staatlicherseits anerkannten 83 Todesopfern und den mindestens 174 Todesopfern rechter und rassistischer Gewalt, die u.a. von Tagesspiegel und ZEIT online (www.zeit.de/themen/gesellschaft/todesopfer-rechter-gewalt/index) sowie der Amadeu Antonio Stiftung (www.amadeu-antonio-stiftung.de) recherchiert wurden, sei beunruhigend groß. „Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien zeigen eindeutig, dass die offiziellen Zahlen die Realität noch nicht einmal annähernd widerspiegeln“, betont Zobel und verweist darauf, dass beispielsweise von den mindestens acht Todesopfern rechter Gewalt seit 1990 in Thüringen, von denen ezra sowie Journalist*innen ausgehen, lediglich ein Fall durch das Thüringer Landeskriminalamt offiziell anerkannt ist. Im
April 2018 hatte der Journalist Jan Smendak in Zusammenarbeit mit ezra in dem Film „Das blinde Auge – Ein Todesfall in Thüringen“ in einer aufwändigen Recherche das sozialdarwinistische Motiv im Fall des am 21. Mai 2001 in Bad Blankenburg durch einen führenden Aktivisten des neonazistischen Thüringer Heimatschutzes (THS) getöteten Axel U. recherchiert. „Der Fall Axel U. steht beispielhaft für die Mängel in der Wahrnehmung, Erfassung und Ermittlung rechter Tötungsdelikte bei den Ermittlungsbehörden“, betont Zobel.
Zudem sei es dringend notwendig, dass der Freistaat Bayern und die Bundesregierung nun den Empfehlungen unabhängiger Wissenschaftler und des Münchener Stadtrats folgen und die neun Opfer des Olympia-Einkaufszentrums-Attentats im Juli 2016 in München ebenfalls offiziell als Todesopfer rechts motivierter Gewalt anerkennen. (2)
„Für die Hinterbliebenen ist die offizielle Anerkennung eines rechten oder rassistischen Tatmotivs eine wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung des Verlusts ihrer Angehörigen und wird ihrem Bedürfnis nach Aufklärung gerecht“, betont Zobel. „Zudem könnte eine wissenschaftliche Überprüfung auch zu Verbesserungen bei der zukünftigen Einordnung der Tatmotive durch die Ermittlungs- und Justizbehörden führen.“
Ansprechpartner*innen:
Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
e.V.
Franz Zobel, Vorstand (VBRG e.V.), E-Mail: franz.zobel@ezra.de
Judith Porath, Vorstand (VBRG e.V.), E-Mail: j.porath@verband-brg.de
Hintergrund-Material:
(1) Überprüfung von Altfällen „Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt“ durch das Moses Mendelssohn Zentrum in Brandenburg in 2015: www.mmz-potsdam.de/todesopfer-rechtsextremer-gewalt-in-brandenburg.html. In Berlin hatte das „Zentrum für Antisemitismusforschung“ der TU Berlin Anfang Mai 2018 eine Studie im Auftrag des LKA Berlin vorgelegt: https://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/7111
( 2) Gutachten von Prof. Dr. Christoph Kopke, Dr. Matthias Quent, Dr. Florian Hartleb https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Fachstelle-fuer-Demokratie/Kampagnen/Expertengespr-ch–Hintergr-nde-und-Folgen-des-OEZ-Attentats-.html
23. Mai 2018 Berlin/Erfurt