Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“

Der VBRG e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“ veröffentlicht, der heute Thema im Innenausschuss des Bundestages ist.  Der VBRG begrüßt den Entwurf, denn damit wird eine dringend notwendige Ausweitung des Opferschutzes auch für die Betroffenen rassistischer Gewalt ohne dauerhaften Aufenthaltstitel möglich.

Die langjährige Forderung nach einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ohne langfristigen Aufenthaltsstatus ist erstmals Thema einer Sachverständigenanhörung des Bundestages. Im Innenausschuss hören die Abgeordneten zum Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“, der dem Parlament schon seit 2018 vorliegt und eine Konsequenz aus den Ergebnissen der NSU-Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden rassistisch motivierten Gewalt ist, eine Reihe von Sachverständigen.

Auch die Expertise des VBRG e.V. und damit die Erfahrungen der Beratungsstellen mit der Bedeutung eines gesicherten Aufenthalts für Überlebende und Hinterbliebene rassistischer Gewalt wird im Innenausschuss zur Sprache kommen.

Die Stellungnahme des VBRG e.V. zum Gesetzentwurf finden Sie unten als PDF.

Die Opferberatungsstellen in Berlin und Thüringen sowie der RAV e.V. haben die jeweiligen  Erlasse/Regelungen der drei Bundesländer ebenfalls ausführlich kommentiert und kritisiert, weil sie de facto keinen Schutz für die Betroffenen und keine Sicherheit bieten.