Jetzt anmelden: Online Open Lecture: „Extralegale und rassistische Polizeigewalt: Zum Ausmaß und zur Frage der Beschwerdemechanismen.“ Am 30. März von 12 bis 13:30 Uhr.

20.03.2021

In der digitalen Open Lecture Series diskutieren Referent:innen aus Betroffenenperspektive, Praxis und Wissenschaft über die Erfahrungen mit Polizei und Justiz im Kontext von Rassismus, Rechtsterrorismus, Antisemitismus und rechter Gewalt: im Alltag, in Gerichtssälen, auf der Straße und in der Beratungspraxis der Opferberatungsstellen.

In Folge 1 der Open Lecture Series am 30. März 2021 von 12 bis 13:30 Uhr geht es um Extralegale und rassistische Polizeigewalt: Zum Ausmaß und zur Frage der Beschwerdemechanismen. Wir wollen mit der Online-Veranstaltung einen Überblick zum aktuellen Stand unabhängiger Beschwerdemechanismen und -gesetzgebungen auf Länderebene geben und Erfahrungen aus der Praxis und Forschung in Deutschland und Großbritannien diskutieren. Denn die Frage, welches Ausmaß rassistische und extralegale Polizeigewalt hat, wie und wo die Betroffenen Unterstützung finden, ob die Täter*innen zur Verantwortung gezogen werden und welche Beschwerdemechanismen überhaupt existieren bzw. geplant sind, wird durch die Black Lives Matter Bewegung ebenso gestellt wie durch viele Menschen, die um Rat und Unterstützung bei den Opferberatungsstellen anfragen. Wichtig sind dabei auch die internationalen Erfahrungen mit unabhängigen Beschwerdestellen, denn in der Debatte in Deutschland wird zwar oft auf Großbritannien oder Dänemark verwiesen, doch die Erfahrungen antirassistischer Kampagnen und Expert*innen werden selten gehört.

Es diskutieren Biplab Basu (ReachOut/KOP Berlin), Rebekah Delsol (Open Society Justice Initiative/ StopWatch, London), Prof. Tobias Singelnstein (Ruhr-Universität Bochum) und Eric Töpfer (Deutsches Institut für Menschenrechte) mit der Soziologin und Publizistin Katharina Warda.

Für die digitale Open Lecture wird eine Simultanübersetzung in den Sprachen Englisch und Deutsch angeboten.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind bzw. solche verbreitet haben, den Zutritt zur digitalen Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.