Solidarisch Spenden für die Revisionskosten nach dem rassistischen Mordversuch auf Ahmed I. im Januar 2016 in Lohfelden!
Damit Ahmed I. und seine Nebenklagevertreter*innen gegen den erstinstanzlichen Freispruch für den Neonazi vorgehen können, der nach Überzeugung von Ahmed I. und der Bundesanwaltschaft sowohl Walter Lübcke ermordete als auch im Januar 2016 Ahmed I. mit Messerstichen lebensgefährlich verletzte.
Im Januar 2021 sprach das Oberlandesgericht Frankfurt den mutmaßlichen Täter des rassistischen Mordversuchs auf Ahmed I. fünf Jahre nach dem Angriff frei. Ahmed I. kann und will diese Straflosigkeit nicht hinnehmen. Seine Nebenklagevertreter*innen haben – wie auch die Bundesanwaltschaft – daher Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Ahmed I. floh vor dem Terror des IS aus dem Irak nach Deutschland, um sich ein neues Leben in Sicherheit vor dschihadistischer Verfolgung aufzubauen. Doch nur wenige Monate nach seiner Ankunft in Lohfelden bei Kassel, wurde er am Abend des 6. Januar 2016 durch einen Fahrradfahrer völlig unvermittelt mit mindestens einem Messerstich lebensgefährlich verletzt. Seitdem lebt der heute 28-Jährige mit den erheblichen körperlichen und psychischen Folgen des rassistischen Mordversuchs: ein verletztes Rückenmark verursacht nach kurzer Zeit des Stehens und Laufens starke Schmerzen. und belastet seinen Alltag.
„Die Gerechtigkeit ist so greifbar, sie liegt vor meinen Augen, aber ich komme nicht dran.“
(Ahmed I. im Januar 2021 vor dem OLG Frankfurt)
Bis zum rechtsterroristischen Attentat auf den CDU-Politiker und langjährigen Regierungspräsidenten von Kassel, Walter Lübcke, im Juni 2019 ignorierten die Ermittlungsbehörden Ahmed I.’s Hinweise auf einen rassistischen Hintergrund der Tat. Erst im Juli 2019 durchsuchten Polizisten auf Drängen von Ahmed I.’s Anwalt das Haus des Neonazis Stephan Ernst, des Mörders von Walter Lübcke ein zweites Mal. Sie fanden dort ein Messer mit DNA-Anhaftungen, die zu einer Anklage gegen Stephan Ernst auch wegen des Mordversuchs an Ahmed I. führten.
Zwar verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt im Januar 2021 Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft. Doch sein mitangeklagter Neonazi-Unterstützer kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Und trotz umfangreicher Beweise sprachen die Richter Stephan Ernst, der in den 1990er Jahren u.a. einen Imam durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt und einen Sprengstoffanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft verübt hatte, vom Vorwurf des versuchten Mordes an Ahmed I. frei.
„Die Gerechtigkeit ist so greifbar, sie liegt vor meinen Augen, aber ich komme nicht dran“, sagte Ahmed I. angesichts des Freispruchs des OLG Frankfurt. Damit er weiterhin durch Anwält*innen seines Vertrauens gegen die Straflosigkeit für den rassistischen Mordversuch vorgehen kann, sind solidarische Spenden dringend notwendig. Deine und Ihre Spende unter dem Stichwort #nurgemeinsam zeigt: Niemand soll die Folgen rassistischer Gewalt alleine tragen müssen.
Weitere Informationen: Statement von Ahmed I. anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess wegen des Mordes an Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 und des Mordversuchs an Ahmed I. im Januar 2016
Kontakt
VBRG e.V.
Schlesische Str. 20
10997 Berlin
Telefon: 030 – 33 85 9777
E-Mail: opferfonds@verband-brg.de
PGP Schlüssel: Download
PGP-Fingerprint: AA2F CD09 0A36 20C9 ECDB 2746 6B6B 1A55 B7D9 72D5
Spendenkonto
Empfänger: VBRG e.V.
Verwendung: Opferfonds
IBAN: DE38 4306 0967 1177 901301
BIC: GENO DE M1 GLS