Opferhilfefonds

Ihre Spende für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

 

Solidarität hilft!

Viele Betroffene leiden oft noch lange an den physischen, psychischen, materiellen und sozialen Folgen rechter, rassistischer und anitsemitischer Gewalttaten. Um ein deutliches Zeichen der Solidarität zu setzen, bietet der Opferfonds des VBRG unbürokratische und zeitnahe finanzielle Unterstützung.

Wie hilft der VBRG-Opferfonds?

Von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Betroffene, deren Angehörige und andere Personen ihres Vertrauens können sich an den VBRG oder eine Opferberatungsstelle wenden, die Mitglied im VBRG ist. Dort erhalten sie eine Beratung und Unterstützung zur Antragstellung. Einen Rechtsanspruch auf Zuwendungen gibt es nicht.

Wobei hilft der VBRG-Opferfonds?

Für die Betroffenen sind die Folgen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten meist sehr weitreichend. Häufig gehen mit den Angriffen schwerwiegende physische und psychische Verletzungen einher. Viele Betroffene geraten dadurch auch in finanzielle Schwierigkeiten. In dieser Situation kann der Opferfonds  im Rahmen einer Einzelfallhilfe finanziell unterstützen: z.B. durch die Finanzierung einer anwaltlichen Vertretung, durch den Ausgleich von entstandenen Sachschäden, durch die Übernahme von Fahrtkosten zu Therapeut*innen oder Anwält*innen oder um einen notwendigen Umzug zu ermöglichen. Die Notwendigkeiten für materielle Unterstützung sind vielfältig und von der jeweiligen individuellen Situation der Betroffenen abhängig.

Der Beirat des Opferfonds

Ein interdisziplinärer und unabhängiger Beirat entscheidet über jeden Antrag, der beim VBRG-Opferfonds gestellt wird. Im Beirat sind folgende Expert*innen:

Esin Erman, Dipl.-Psychologin und psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Berlin, Dozentin, Supervisorin und Lehrtherapeutin. Ihre Schwerpunkte in der psychotherapeutischen Tätigkeit sind Traumatherapie, Psychotherapie und Rassismus, darunter auch die Wiederholung von Rassismuserfahrungen im psychotherapeutischen Raum.

Robert Kusche, Osteuropa- und Politikwissenschaftler sowie Public Administration Experte. Er ist Geschäftsführer des RAA Sachsen e.V. und Mitglied im Vorstand des VBRG.

Prof. Dr. Miriam Rürup, Historikerin und seit 1. Dezember 2020 Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam. Sie beschäftigt sich unter anderem mit der Geschichte von Staatenlosigkeit, Menschenrechten und Migration und der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.

Dr. Astride Velho, Diplom Psychologin und Professorin für Soziale Arbeit an der IUBH in München. Sie hat viele Jahre im Flüchtlings- und Migrationssozialbereich gearbeitet.

Ünal Zeran, Rechtsanwalt ohne Migrationsdefizit in Hamburg. Er ist vornehmlich im Bereich des Migrationrechts tätig und setzt sich gemeinsam mit Angehörigen für ein selbstbestimmtes Gedenken und Erinnern an Opfer rassistischer Gewalt ein.

Unterstützung für eine unabhängige Zukunftsperspektive

Ahmed I. erleidet am 6. Januars 2016 in Lohfelden bei Kassel lebensgefährliche Verletzungen, als ihn ein Unbekannter mit einem Messer angreift und das Rückenmark verletzt. Der irakische Geflüchtete erklärt noch im Krankenhaus, dass es sich bei dem Täter um einen Neonazi gehandelt haben müsse. Doch fast vier Jahre lang ignorieren Polizei und Staatsanwaltschaft seine Aussagen. Das ändert sich erst nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke im Juni 2019. Mit Hilfe der Opferberatung response in Hessen wendet sich Ahmed I. erneut an die Ermittlungsbehörden. Die Generalbundesanwaltschaft geht davon aus, dass der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke auch für den Mordversuch an Ahmad I. verantwortlich ist. Seit Juni 2020 muss er sich am Oberlandesgericht Frankfurt für den Mord an Walter Lübcke sowie den Mordversuch an Ahmed I. verantworten. Der 27-Jährige ist täglich mit den Folgen des Angriffs konfrontiert: Er lebt mit dauerhaften Schmerzen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Opferhilfsfonds des VBRG unterstützt Ahmed I. mit einer Spendenaktion, damit er die materiellen und finanziellen Folgen des rassistischen Mordversuchs nicht alleine tragen muss und eine Möglichkeit für eine unabhängige Zukunftsperspektive erhält.

Link zum Spendenaufruf: https://verband-brg.de/spendenaufruf-fuer-eine-sichere-zukunft-von-ahmed-i/

Unterstützung für Rechtsterrorismus-Überlebende

Am 9. Oktober 2019 überleben 51 Frauen und Männer, die zum Gebet an Yom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, in der Synagoge von Halle (Saale) versammelt sind, nur durch ihr besonnenes Handeln und in den Funktionen eingeschränkte Waffen des Attentäters einen antisemitisch motivierten Massenmord. Nachdem die Erstürmung der Synagoge scheiterte, ermordete der Attentäter die Passantin Jana L. und schoss dann gezielt aus rassistischen Motiven im nahegelegenen Kiez Döner auf Kunden und Angestellte. Der Malerlehrling Kevin S. stirbt durch die Kugeln des Attentäters; andere Kunden überleben verletzt und traumatisiert. Der „Kiez Döner“ bleibt nach dem Attentat mehr als zwei Monate lang als Tatort gesperrt; sein Betreiber ist auch nach der Wiedereröffnung mit existenzbedrohenden Einnahmeverlusten. konfrontiert. Mit Hilfe eines Spendenaufrufs der Mobilen Opferberatung in Sachsen-Anhalt und des VBRG e.V. konnten der Opferfonds des Vereins Miteinander e.V. und der Opferhilfsfonds des VBRG e.V. Überlebenden des antisemitisch und rassistisch motivierten rechtsterroristischen Attentats unbürokratische und schnelle Unterstützung u.a. für Mietzahlungen, Fahrt-, Betriebs- und Lebenshaltungskosten gewähren.

Link zum Podcast „Vor Ort“ Folge 8: https://verband-brg.de/folge-8-vor-ort-gegen-rassismus-antisemitismus-und-rechte-gewalt-die-podcastserie-von-nsu-watch-und-vbrg-2/

Unterstützung für Hinterbliebene

Der 15-jährige Arkan Hussein Khalaf wurde am 7. April 2020 in Celle auf offener Straße durch einen mutmaßlich rassistisch motivierten Täter getötet. Arkan Hussein Khalaf lebte seit 2015 in Celle, nachdem er gemeinsam mit seiner Familie vor dem Völkermord  des Islamischen Staats an Jezid*innen aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet war. Die Ermittlungsbehörden schlossen ein rassistisches Tatmotiv für die Messerstiche auf Arkan Hussein Khalaf schnell aus, obwohl der Täter auf Facebook und anderen sozialen Medien Aussagen und Likes gemacht hatte, die Sympathien und Nähe für rechte und rassistische Verschwörungstheorien vermuten lassen. Gemeinsam mit der niedersächsischen Opferberatungsstelle respAct und vielen Initiativen vor Ort rief der Opferhilfsfonds des VBRG zu einer Spendenaktion für die Familie von Arkan Hussein Khalaf auf. Der Opferfonds des VBRG konnte den Hinterbliebenen insgesamt 5.204,17 Euro zur Verfügung stellen. Mit dieser Akuthilfe konnte die Familie u.a. die Kosten für die Bestattung und Trauerfeier des 15-Jährigen bewältigen.

Finanzierung der Nebenklage

Frau A. wird bei dem Verlassen einer Unterkunft für Geflüchtete von mehreren Personen rassistisch beleidigt, bedroht und anschließend mit zahlreichen Schlägen und Tritten schwer verletzt. In der anschließenden strafrechtlichen Aufarbeitung des Angriffs besteht für Frau A. die Möglichkeit als Nebenklägerin aufzutreten. Denn: Sie will im Gerichtsprozess nicht alleine als Opferzeugin auftreten, sondern die Ermittlungen aktiv begleiten und den Angreifern vor Gericht anklagend gegenüber stehen. Sie benötigt dafür eine Vertretung durch eine Anwält*in ihres Vertrauens, die sie dabei unterstützen und stärken kann. Aus eigenen Mitteln ist es für Frau A. nicht möglich die Nebenklagevertretung zu finanzieren und eine Kostenübernahme durch staatliche Institutionen kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Opferfonds hilft bei der Finanzierung der Nebenklagekosten.

Finanzierung von Schadensersatz

Herr K. engagiert sich gegen Rassismus. Nach einer antirassistischen Demonstration wird Herr K. in der Straßenbahn von Neonazis als Demonstrationsteilnehmer erkannt und bedroht. Die Angreifer zerreißen dabei B.s Jacke. Daraufhin versucht Herr K. die Polizei zu rufen. Dann schlagen die Neonazis Herrn K. das Telefon aus der Hand und es geht zu Bruch. Die Angreifer flüchten unerkannt. Für Herrn K. ist der Verlust von Jacke und Telefon problematisch, da Herr K. als Auszubildender nicht über genügend Geld verfügt, um sich kurzfristig Ersatz zu kaufen. Der Opferfonds hilft und finanziert die Neuanschaffung von Jacke und Telefon.

Finanzierung des Umzugs

Frau C. bekommt zufällig mit, wie eine Gruppe von Rechten in der Nacht die örtliche Synagoge mit Hakenkreuzen beschmieren und die Scheiben einwerfen. Sie ruft sofort die Polizei und macht eine Aussage. Die Täter werden durch die Polizei gefasst und es kommt zu einem Ermittlungsverfahren. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten gelangen die Täter an die Wohnadresse von Frau C. In der Folgezeit tauchen wiederholt rechte Schmierereien und persönliche Drohungen gegen Frau C. an der Hausfassade auf. Auch im Briefkasten finden sich an Frau C. adressierte Briefe, in denen ihr Gewalt angedroht wird, falls sie vor Gericht eine Aussage gegen die Täter macht. Frau C. fühlt sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher und möchte umziehen. Sie kann die dafür notwendigen Kosten jedoch nicht allein tragen. Der Opferfonds hilft und finanziert einen Teil der Umzugskosten, damit Frau C. sich wieder sicherer fühlen kann.

Übernahme von Fahrtkosten

Herr Q. ist durch einen rassistischen Angriff schwer traumatisiert und benötigt eine Traumatherapie. Diese wurde ihm von der Krankenkasse bewilligt, allerdings wohnt Herr Q. in einer Kleinstadt; die Praxis des spezialisierten Therapeuten befindet sich in der ca. 70km entfernten Kreisstadt. Die wöchentlichen Fahrtkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Herr Q. ist nicht in der Lage, die Fahrtkosten selbst zu tragen. Dadurch scheint es für ihn unmöglich, die therapeutische Hilfe, die er sich dringend wünscht, in Anspruch zu nehmen. Der Opferfonds hilft und stellt Herrn Q. die entstehenden Fahrtkosten zur Verfügung.

Finanzierung von Schutzräumen

Unbekannte werfen nachts die Fensterscheiben einer Erdgeschoß-Wohnung ein, in der eine geflüchtete Familie lebt. Ein Pflasterstein verfehlt nur knapp das Bett eines schlafenden Kindes. An die Hausfassade werden außerdem rassistische Parolen und Morddrohungen gegen die Bewohner*innen gesprüht. Die Familie hat panische Angst vor weiteren Angriffen und wendet sich an eine Opferberatungsstelle. Diese mietet sofort eine vorläufige Schutzwohnung in einem anderen Stadtteil an. Der Opferfonds finanziert einen Teil der daraus resultierenden Kosten.

Spenden
Damit Betroffene materielle Unterstützung erhalten können, benötigt der VBRG e. V.  Spenden. Am einfachsten ist die Spende per Überweisung oder ein Dauerauftrag an das VBRG-Opferfondskonto.
Spenden an den Opferfonds sind steuerlich abzugsfähig. Die Spenden fließen zu 100 Prozent in die Einzelfallhilfe durch den Opferfonds des VBRG e. V..

Werben für den Opferfonds
Ob bei Konzerten, in Interviews, in persönlichen Gesprächen oder auf Twitter, Instagram, Snapchat oder Facebook: Überall ist es möglich, den Opferfonds bekannt zu machen. Umso leichter erfahren diejenigen, die Unterstützung benötigen, dass es spezialisierte Beratungsstellen und den Opferfonds des VBRG e. V. gibt. Außerdem werden potenzielle Spender*innen erreicht.

Unterstützung durch Künstler*innen und Musiker*innen
Sänger*innen wie Sookee und Bands wie Antilopengang unterstützen den Opferfonds des VBRG e. V. bereits.
Ihr möchtet den Opferfonds als Musikschaffende auch unterstützen? Kein Problem! Ihr könnt unsere Spendendose an eurem Merchandise-Stand aufstellen, unsere Solidaritätsbeutel dort verkaufen, einen festen Solidaritätsbeitrag in euren Eintrittspreis einplanen und/oder die Special Guests auf der Gästeliste um einen Soli-Beitrag anstelle des Eintritts bitten. Wir stellen euch Spendendosen und Flyer zur Verfügung und kommen gern mit einem Infostand zum Konzert. Wenn Ihr interessiert seid und/oder mit uns weitere Ideen entwickeln wollt, wendet euch einfach per E-Mail oder telefonisch an uns.

Kontakt

VBRG e.V.
Schlesische Str. 20
10997 Berlin
E-Mail: opferfonds@verband-brg.de
Telefon: 030 – 33 85 9777

Spendenkonto

Empfänger: VBRG e.V.
Verwendung: Opferfonds
IBAN: DE38 4306 0967 1177 901301
BIC: GENO DE M1 GLS

Aktuelle Spendenkampagne in Solidarität mit Ahmed I.: Für eine sichere Zukunft nach rassistischem Mordversuch

Im Januar 2016 überlebte Ahmed I. in Lohfelden bei Kassel nur durch glückliche Umstände einen rassistisch motivierten Mordversuch. Ein Radfahrer verletzte ihn lebensgefährlich mit einem Messer. Vier Jahre wurde Ahmed I. nicht geglaubt, dass er einem rassistischen Angriff zum Opfer gefallen ist. Erst seit Jahresbeginn 2020 muss sich der mutmaßliche Täter, Stephan E., am Oberlandesgericht Frankfurt für den Angriff auf Ahmed I. verantworten. Mit der Spendenaktion soll Ahmed I. eine unabhängige Zukunftsperspektive ermöglicht werden! Spenden wir gemeinsam für Ahmed I., damit er die materiellen Folgen der Tat nicht alleine tragen muss. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit Betroffenen von rechter Gewalt.

Link zum Spendenaufruf: https://verband-brg.de/spendenaufruf-fuer-eine-sichere-zukunft-von-ahmed-i/

#MehrSolidarität mit unserem „Solidarity Bag“

Zeige deine Solidarität mit den Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt mit den stylischen „Solidarity Bags“ des VBRG e. V. in den Farben Petrol und Pink. Den Beutel gibt es gegen eine Spende von mindestens 5,00 Euro zzgl. Porto. Nach Abzug der Produktionskosten gehen 3,00 Euro an unseren Opferhilfefonds. Bestellungen per E-Mail an opferfonds@verband-brg.de.