Pressemitteilung VBRG

Pressemitteilung: Verbesserter Schutz für Betroffene von rechtswidrigen Abfragen in Polizeidatenbanken!
Ermittlungen gegen rechte Netzwerke statt Einzeltäter!
NSU2.0, Nordkreuz und Berlin-Neukölln: Solidarität mit den Betroffenen!

Berlin und Frankfurt, den 16.2.2022

Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt fordern einen verbesserten Schutz von Betroffenen rechtswidriger Abfragen in Polizeidatenbanken und umfassende Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter*innen rechter Netzwerke in Polizeidienststellen: im NSU2.0-Komplex, im Nordkreuz-Komplex und im Rechtsterrorismus-Komplex in Berlin-Neukölln!

Statt von Einzeltätern auszugehen müssen Netzwerke rechtsextremer Polizist*innen ausermittelt und zur Verantwortung gezogen werden – das gilt für den NSU2.0-Komplex ebenso wie für den Nordkreuz-Komplex und die Rechtsterrorismus-Serie in Berlin-Neukölln.

„Der NSU2.0-Komplex ist mit der Anklage gegen einen vermeintlichen Einzeltäter nicht aufgeklärt“, haben die Betroffenen der Serie von über 100 rassistischen, rechtsextremen und misogynen Morddrohungen des so genannten NSU2.0 zum Prozessbeginn gegen den Angeklagten A.M. am Landgericht Frankfurt am 16.2.2022 erklärt.

17 Abfragen in 3 Polizeidatenbanken am 2. August 2018 zu den besonders geschützten Daten der Frankfurter Rechtsanwältin und NSU-Nebenklagevertreter*in Seda Basay-Yildiz markieren den Beginn der Drohserie des NSU2.0 und lassen nur einen Schluss zu: Ohne Mittäter*innen aus Kreisen der hessischen Polizei wäre diese beispiellose rechtsextreme Drohserie, deren Verursacher bewusst auf die rassistische Mord- und Schlagsserie des NSU Bezug nehmen, nicht möglich gewesen. Die Justiz in Hessen muss daher die Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter*innen des Angeklagten in hessischen Polizeirevieren weiterführen. Dies gilt auch für die Einstellung der Ermittlungen gegen Elite-Polizisten durch die Generalbundesanwaltschaft im Nordkreuz-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl unstrittig ist, dass rechtsextreme Polizisten im Nordkreuz-Netzwerk mit Hilfe von rechtswidrigen Datenbankabfragen so genannte „Feindeslisten“ für den „Tag X“ mit geschützten Informationen über politisch Engagierte aus Bündnissen gegen Rechts, migrantischen Selbstorganisationen und Kommunalpolitiker*innen von SPD, Linke und Grünen angelegt haben, haben Generalbundesanwaltschaft und die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern lediglich gegen Einzeltäter ermittelt. Dieses Muster aus verschleppten Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter schwerer rechtsextrem motivierter Straf- und Gewalttaten aus Kreisen der Berliner Polizei wiederholt sich auch im Fall der Rechtsterrorismus-Serie in Berlin-Neukölln.

Es darf keine Straflosigkeit für mutmaßliche Mittäter*innen aus Kreisen der Polizei in rechten Netzwerken geben!

Weitere Stellungnahmen:

Einige Hintergrund-Texte:

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Heike Kleffner, Geschäftsführerin des VBRG e.V., info@verband-brg.de, www.verband-brg.de