Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt.

Der VBRG e.V. dokumentiert hier die:

Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, ldil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich des Prozessauftakts gegen den Angeklagten A. M. am 16. Februar 2022 vor dem Landgericht Frankfurt.

Frankfurt und Berlin, den 14. Februar 2021

Anlässlich des Prozessauftakts gegen den Angeklagten A. M. am 16. Februar 2022 vor dem Landgericht Frankfurt erklären Seda Başay-Yıldız, ldil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah:

Anlässlich des Prozessauftakts gegen den Angeklagten A. M. am 16. Februar 2022 vor dem Landgericht Frankfurt erklären Seda Başay-Yıldız, ldil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah:

Zum Prozessauftakt gegen den Angeklagten A. M., möchten wir deutlich sagen: Für uns ist es ein Skandal, dass die Ermittlungen gegen einen vermeintlichen Einzeltäter geführt wurden. Seit der Festnahme des nunmehr am Landgericht Frankfurt Angeklagten im Mai 2021 wird der Versuch unternommen, den so genannten NSU 2.0-Komplex als endgültig aufgeklärt zu präsentieren.

Nach allem, was wir wissen, steht für uns jedoch fest: Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt. Es gibt für uns zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen.

Im Mittelpunkt der Berichterstattung über diesen Prozess sollte daher nicht der hiesige Angeklagte stehen, der mit seinen Taten die öffentliche Aufmerksamkeit suchte. Er verschickte über 80 Drohschreiben mit rassistischem, sexistischem, antisemitischem und volksverhetzendem Inhalt an mehrere bundesweit für ihr Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bekannte Menschen. Kopien dieser widerlichen Schreiben schickte er auch direkt an Medien.

Mit den Morddrohungen verfolgte der Angeklagte das Ziel, öffentlich und wahrnehmbar Angst und Schrecken zu verbreiten, die Betroffenen von ihrer Berufsausübung und ihrem antifaschistischen und antirassistischen Engagement abzuhalten und rechte Netzwerke zu Gewalttaten gegen die Betroffenen aufzuhetzen.

Was die Drohschreiben, um die es in diesem Prozess gehen wird, von tausenden anderen unterschied, ist, dass sie vielfach persönliche Daten wie Privatadressen oder Namen von Angehörigen enthalten haben. Dies macht die besondere Brisanz des Falles aus. Die Verwendung der Daten ließ die Umsetzung der Drohungen als reale Möglichkeit erscheinen.

Zugleich verweisen die konkret benutzten Daten darauf, dass zumindest einige aus Polizeikreisen stammen und es einen Kontakt des Verfassers zu diesen Kreisen geben muss. Die Daten von Seda Başay-Yıldız, Janine Wissler und ldil Baydar wurden über dienstliche Zugänge auf Polizeicomputern in Frankfurt am Main und Wiesbaden aus nicht-dienstlichen Anlässen abgerufen. Weitere, in Drohschreiben verwandte Daten stammen aus polizeilichen Abfragen in Hamburg und Berlin.

Dass diese Daten gezielt zum Zwecke der Drohung abgefragt worden sind, zeigt sich eindrücklich im Fall von Seda Başay-Yıldız: Am 2. August 2018 wurden ihre Daten und die ihrer Familie in drei verschiedenen polizeilichen Datenbanken 17-mal abgerufen. Hierfür gab es keinen dienstlichen Anlass und eine solche Abfragestruktur ist auch nicht übliche Polizeiarbeit. 90 Minuten nach der Abfrage wurden diese Daten in einem Drohfax verwendet.

In Deutschland existiert eine militante, bewaffnete und analog und digital vernetzte rechte Szene, die vielfältige Verbindungen in die Sicherheitsbehörden hat. Solange Strafverfolgungsbehörden und Justiz ihre Ermittlungen nur auf Einzeltäter konzentrieren, werden diese Netzwerke nicht bekämpft und die Betroffenen nicht geschützt werden.

Deshalb haben wir die Hoffnung und die Erwartung, dass in dem Verfahren insbesondere geklärt wird:

  • wie der Angeklagte die von Polizeicomputern stammenden Daten erlangt hat, ob es z.B. im Darknet Verbindungen zu Polizeibeamt*innen gegeben hat, und ob Polizeibeamt*innen
    weitergehend an den Drohungen beteiligt waren,
  • ob es Zusammenhänge mit anderen Bedrohungssachverhalten und deren Urhebern gibt, wie z.B. mit der Drohserie des verurteilten André M., der unter anderem auch Marina Renner bedroht hat, und auf den sich der Angeklagte bezieht, und
  • wie gefährlich der Angeklagte war, ob insbesondere die Gefahr bestand, dass er seine Drohungen umsetzt, da bei ihm Waffen gefunden worden sind.

Zugleich fordern wir die Ermittlungen in Hinblick auf die polizeilichen Datenabrufe weiter nachdrücklich zu betreiben, dies gilt insbesondere für die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen in diesem Zusammenhang beschuldigte und namentlich bekannte Polizeibeamt*innen.