An dieser Stelle veröffentlicht der VBRG Stellungnahmen und Policy Papers.

Analyse: Zunehmende Gewaltbereitschaft bei Funktionär*innen der AfD

Die Zahl der Fälle, in denen Politiker*innen der Alternative für Deutschland (AfD) als rechte Gewalttäter*innen auftreten, ist besorgniserregend. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der im VBRG e. V. zusammengeschlossenen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Insbesondere Kommunalpolitiker*innen der Partei griffen laut VBRG verstärkt Bürger*innen an, die sie als politische Gegner*innen sehen – teilweise sogar mit Waffengewalt.

Analyse: Verzerrtes polizeiliches Lagebild durch Entpolitisierung rechter Gewalt

Gewalttaten von Reichsbürger*innen, Coronaleugner*innen und Anhänger*innen rechter Verschwörungsnarrative werden vom Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern in vielen Fällen nicht als „Politisch motivierte Gewalt Rechts" registriert, sondern als „Politisch motivierte Gewalt – nicht zuzuordnen“. Für 2022 droht eine erhebliche Ausweitung der Untererfassung rechter Gewalttat. Denn das Monitoring des Opferberatungsstellen im VBRG e.V. zeigt: Aktivist*innen dieser Bewegungen organisieren und bewaffnen sich. Sie greifen gezielt Personen an, die sie als politische Gegner*innen ansehen: Politiker*innen, Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Linke.

Stellungnahme des VBRG im Familienausschuss zum Demokratiefördergesetz

Der VBRG war am 27. März eingeladen Stellung zu nehmen zum Entwurf des Demokratiefördergesetz der Bundesregierung. Robert Kusche vom VBRG-Vorstand hat betont: Der Gesetzesentwurf muss die fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffenerechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz eindeutig benennen. Die uneindeutige und irreführende Bezeichnung im vorliegenden Gesetzesentwurf „Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt“ soll zugunsten der klaren und eindeutigen Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf muss eine dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e. V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen. Außerdem müssen Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden.

12 Empfehlungen des VBRG zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus

Die Zuspitzung von Antisemitismus und antisemitisch motivierter Gewalt und Bedrohungen beeinflusst den Alltag und beeinträchtigt das Leben sehr vieler Menschen. Dazu gehören u.a. antisemisch motivierte Angriffe und Gewalttaten im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in Schulen und Bildungseinrichtungen ebenso wie in der Nachbarschaft und im digitalen Raum. Die zwölf detaillierten Maßnahmen, die der VBRG war im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland auf Einladung des Antisemitismusbeauftragten vorgelegt hat, können hier nachgelesen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes

VBRG-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum DFördG von BMFSFJ und BMI. Zentrale Kritikpunkte sind: 1. Eindeutige Benennung der fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz 2. Eindeutige Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ 3. Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden. 4. Klarer Bezug zur EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie weiteren Schutznormen müssen hergestellt werden 5. Dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e.V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022

Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Pressemitteilung der BAG Demokratieentwicklung: „Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“

Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern würde. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, legt deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er zeigt, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022

Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

12 Empfehlungen für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt – in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung.

Verbesserter Opferschutz, humanitäres Bleiberecht und effektive Strafverfolgung: Die Bundesregierung muss den Schutz vor rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalt aus Respekt vor tausenden Betroffenen ernst nehmen und verbessern – durch konkrete Maßnahmen in den Bereichen Innenpolitik, Justiz und Demokratieförderung.

Analyse: Rechte Gewalt durch Anhänger*innen von Verschwörungsideologien und Coronaleugner-Bewegung

Die Demonstrationen, Foren, Telegram-Kanäle und Sozialen Netzwerke von Coronaleugner*innen, Pandemieverharmloser*innen und Anhänger*innen von Verschwörungsideologien haben sich als öffentliche Räume zur Verbreitung von radikalen Antisemitismus, Rassismus sowie demokratie- und wissenschaftsfeindliche Hetze etabliert. Diese bilden den Ausgangspunkt für eine Legitimierung von Gewalttaten bis hin zu Mord und Umsturzplänen, die als Teil des „Kampfes gegen das System“ legitimiert um zum „Freiheitskampf“ stilisiert werden.