
Podcast-Folge #33: Vor Ort – Nahaufnahmen aus der aktuellen Welle rassistischer Gewalt
In der aktuellen Folge #33 von „Vor Ort“ – gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt“ – der Podcastserie von VBRG e.V. und NSU Watch stehen "Nahaufnahmen aus der aktuellen Welle rassistischer Gewalt" in Ostdeutschland im Mittelpunkt. Wir sprechen mit Expert*innen wie Pia Lamberty (CeMAS – Center für Monitoring, Analyse & Strategie), Sultana Sediqi (Jugendliche ohne Grenzen), Kristian Fink (ver.di), Franz Zobel (ezra) und Robert Kusche (VBRG und RAA Sachsen) über die aktuellen rassistischen Mobilisierungen und Brandanschläge in Ostdeutschland.
Außerdem gibt es aktuelle Informationen nach dem Brandanschlag in Groß Strömkendorf (Mecklenburg-Vorpommern) mit Tim Beis von LOBBI MV und Hintergründe zu zwei Beispielfällen von verschleppten Strafverfahren nach schweren rassistischen und rechten Gewalttaten aus der Beratungspraxis der Opferperspektive e.V. und der Mobilen Opferberatung und dem Bündnis "Halle gegen Rechts". Dabei wird deutlich, dass ein Paradigmenwechsel bei Polizei und Justiz im Umgang mit rassistischer und rechter Gewalt dringend notwendig ist.

Presseerklärung: Prozessbeginn 31 Jahre nach dem Mord an Samuel Kofi Yeboah
Zum Prozessbeginn am 16. November 2022 am OLG Koblenz 31 Jahre nach dem rassistischen Mord an Samuel Kofi Yeboah und Mordversuch an 18 Menschen in Folge des rassistischen Brandanschlags vom 19. September 1991 in Saarlouis fordert der VBRG: " Die saarländische Landesregierung muss endlich Verantwortung übernehmen: Durch die Freigabe aller Verfassungsschutz-Akten an die Prozessbeteiligten und die Einrichtung eines Rechtsterrorismus-Opferfonds für die Hinterbliebenen und Überlebenden." Mit dem Prozessbeginn ist ein wichtiges Signal verbunden: Dass die Kultur der Straflosigkeit, mit der hunderte von rechten Brandstiftern der 1990er Jahre bislang straflos davon gekommen sind, ein Ende finden kann – wenn die Ermittlungen nicht durch lokale Polizei und Justiz geführt werden.

Viereinhalb Jahre nach Beginn des NSU 2.0-Komplexes: Ein wichtiges Urteil, aber weiter keine vollständige Aufklärung
Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Angeklagten A. M. am 17. November 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main. "Wir erhoffen uns von dem Gericht ein wichtiges Urteil mit einer starken Signalwirkung – an den Angeklagten A. M. und alle Nachahmer*innen, die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen. Ebenso erhoffen wir uns von dem Gericht ein Signal, dass die Drohserie nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei durch die Verurteilung des M. auch nicht entlastet ist."

Podcast-Folge #32: Vor Ort – Tödliche rassistische Polizeigewalt
In Folge #32 von „ Vor Ort“ – gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt“ – der Podcastserie von VBRG e.V. und NSU Watch stehen aktuelle Fälle tödlicher Polizeigewalt und die Fragen nach unabhängiger Aufklärung und Konsequenzen im Mittelpunkt. Über den Tod von Kupa Ilunga Medard Mutombo am 14. September 2022 in einem betreuten Wohnheim in Berlin-Spandau bei einem gewaltsamen Polizeieinsatz und den Tod des 16-jährigen Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 in einer Jugendeinrichtung in Dortmund durch Schüsse mehrerer Polizeibeamter sprechen Biplab Basu, Mitbegründer der „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt“ (KOP) und Berater bei ReachOut Berlin, Jasmin Degeling vom "Solidaritätskreis für Mouhamed" aus Dortmund und Prof. für Kriminologie Tobias Singelnstein, der Goethe Universität Frankfurt.

Presseerklärung des VBRG: Paradigmenwechsel im Kampf gegen neue Welle rassistischer Gewalt
Dringend notwendig: Ein Paradigmenwechsel im Kampf gegen die neue Welle rassistischer und rechter Gewalt. Angesichts der neuen Welle rassistischer und rechter Gewalt fordern die Opferberatungsstellen einen glaubhaften Paradigmenwechsel von Polizei und Justiz in der Strafverfolgung bei rechten Gewalttaten und im Umgang mit rechten Protesten und Aufmärschen. Der Rechtsstaat darf die Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Ostdeutschland nicht länger im Stich lassen. Überlange Verfahrensdauern in der Strafverfolgung nach rechten Gewalttaten und eine schockierend niedrige Aufklärungsquote von nicht einmal 1/5 bei rechten Brandanschlägen entmutigen die Betroffenen und stärken rechte Täter*innen und Nachahmer*innen.

Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes
VBRG-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum DFördG von BMFSFJ und BMI. Zentrale Kritikpunkte sind: 1. Eindeutige Benennung der fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz 2. Eindeutige Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ 3. Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden. 4. Klarer Bezug zur EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie weiteren Schutznormen müssen hergestellt werden 5. Dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e.V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.