Pressemitteilung VBRG
Opferberatungen kritisieren die geplante Beschneidung der Opferrechte
Die Strafprozessordnung (StPO) soll dahingehend geändert werden, dass die Zahl der Nebenklagevertretungen bei umfangreichen Strafverfahren begrenzt wird. Das steht im direkten Widerspruch zum erst im Jahr 2015 verabschiedeten 3. Opferrechtsreformgesetz. Durch dieses wurden die im Strafrecht bisher vernachlässigten Opferrechte eindeutig gestärkt. "Das Resultat einer überlasteten Justiz darf nicht die Beschneidung von Opferrechten sein! Wir fordern daher eine Sicherung dieser grundlegenden Opferrechte, um die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Betroffenen von Gewaltstraftaten anzuerkennen und deren Position im Strafprozess zu stärken", so ein Vertreter des VBRG e.V..