Pressemitteilung VBRG

Juristisches Gutachten belegt: Überprüfung von Demokratieprojekten ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig

Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG), Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie von betroffenen Trägern aus Hessen, darunter die Bildungsstätte Anne Frank, in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten.