Pressemitteilung: Verbesserter Schutz für Betroffene von rechtswidrigen Abfragen in Polizeidatenbanken! Ermittlungen gegen rechte Netzwerke statt Einzeltäter! NSU2.0, Nordkreuz und Berlin-Neukölln: Solidarität mit den Betroffenen!
Anlässlich des Prozessbeginns zum NSU-2.0-Komplex am Landgericht Frankfurt a.M. und der Serie von rassistischen, rechtsextremen und misogynen Morddrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin und NSU-Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız, Kabarettistin ldil Baydar, die Abgeordneten Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und die Publizistin Hengameh Yaghoobifarah fordern die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: Der Schutz von Betroffenen rechtswidriger Datenabfragen in Polizeidatenbanken muss dringend verbessert werden! Statt von Einzeltätern auszugehen, müssen Netzwerke rechtsextremer Polizist*innen ausermittelt und zur Verantwortung gezogen werden – das gilt für den NSU-2.0-Komplex ebenso wie für den Nordkreuz-Komplex und die Rechtsterrorismus-Serie in Berlin-Neukölln.
Pressemitteilung: Der Hanau-Untersuchungsausschuss zu gravierenden Fehlern von Polizei und Justiz in Hessen ist von bundesweiter Bedeutung
„Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum rassistischen Attentat am 19. Februar 2020 in Hanau ist von bundesweiter Bedeutung“, betont der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.). Denn in keinem anderen Bundesland hat Rechtsterrorismus in den vergangenen 15 Jahren so viele Todesopfer gefordert wie in Hessen. Bisher waren weder Polizei, noch Justiz, noch die politisch Verantwortlichen für die Innere Sicherheit in Hessen bereit, eigenverantwortlich auf der Grundlage von transparenter und umfassender Aufklärung die notwendigen Konsequenzen zum Schutz der Bevölkerung vor rechtsterroristischem, rassistischem und antisemitischem Terror und Gewalt zu ziehen. Das obliegt nun dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags.
Pressemitteilung: Hessische Landesregierung missachtet die Hinterbliebenen und Überlebenden des Attentats vom 19. Februar durch organisierte Verantwortungslosigkeit.
Die Landesregierung in Hessen missachtet ihr Versprechen einer unbürokratischen Hilfe durch einen von den demokratischen Parteien im Landtag nach langem Zögern im Mai 2021 beschlossenen „Opferfonds“. Ein halbes Jahr nach dem Beschluss für einen Opferfonds auf Landesebene und 21 Monate nach dem rassistischen Attentat von Hanau stehen die Familien der Todesopfer sowie die Überlebenden des 19. Februar damit vor existenziellen Notlagen. Bis heute haben die Familien der Opfer keine finanzielle Unterstützung aus Wiesbaden erhalten.
Pressemitteilung: Dringend notwendig: Verbesserter Opferschutz, humanitäres Bleiberecht und effektive Strafverfolgung
Auch zwei Jahrzehnte nach dem rassistischen Mord an Enver Şimşek, die den Anfang der rassistischen Mordserie des NSU markiert und zehn Jahre nach der Selbstoffenbarung des NSU-Kerntrios gegenüber Polizei und Öffentlichkeit, ist rassistische und antisemitische Gewalt allgegenwärtig . Und noch immer lässt der Rechtsstaat die Betroffenen allzu oft im Stich. Deshalb braucht es dringend einen verbesserten Opferschutz und effektive Strafverfolgung. Dazu gehören eine neu zu schaffende unbürokratische Grundrente mit einer adäquaten Existenzsicherung für Überlebende schwerer Gewalttaten, eine effektive Strafverfolgung ohne Aufklärungsblockaden, Verschleppungen und ohne schmutzige Deals mit gewalttätigen Neonazis sowie ein humanitäres Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt ohne festen Aufenthalt.
Pressemitteilung: Mord an Samuel Kofi Yeboah in Saarlouis: Überlebende und Nebenkläger des rassistischen Brandanschlags von 1991 fordern Aufklärung
Seit 30 Jahren warten die Familie von Samuel Kofi Yeboah und 18 Überlebende des rassistischen Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis (Saarland) darauf, dass mutmaßlich tatbeteiligte Neonazis endlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und das Leid der Hinterbliebenen und Überlebenden anerkannt wird. Die Generalbundesanwalt habe die Überlebenden des Brandanschlags bisher weder über ihre Rechte als Nebenkläger informiert, noch Akteneinsicht gewährt, so die Rechtsanwältin der Überlebenden.