
Aus dem VBRG


Stellungnahme des VBRG im Familienausschuss zum Demokratiefördergesetz
Der VBRG war am 27. März eingeladen Stellung zu nehmen zum Entwurf des Demokratiefördergesetz der Bundesregierung. Robert Kusche vom VBRG-Vorstand hat betont: Der Gesetzesentwurf muss die fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffenerechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz eindeutig benennen. Die uneindeutige und irreführende Bezeichnung im vorliegenden Gesetzesentwurf „Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt“ soll zugunsten der klaren und eindeutigen Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf muss eine dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e. V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen. Außerdem müssen Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden.

12 Empfehlungen des VBRG zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus
Die Zuspitzung von Antisemitismus und antisemitisch motivierter Gewalt und Bedrohungen beeinflusst den Alltag und beeinträchtigt das Leben sehr vieler Menschen. Dazu gehören u.a. antisemisch motivierte Angriffe und Gewalttaten im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in Schulen und Bildungseinrichtungen ebenso wie in der Nachbarschaft und im digitalen Raum. Die zwölf detaillierten Maßnahmen, die der VBRG war im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland auf Einladung des Antisemitismusbeauftragten vorgelegt hat, können hier nachgelesen werden.
Aus den Mitgliedsorganisationen
Betroffenenberatung Niedersachsen:
Pressemitteilung: Jahresbilanz 2022: Beratungen in Niedersachsen gestiegen
Betroffenenberatung Niedersachsen:
Veranstaltung: Lesung mit SPIEGEL-Bestsellerautor Amjahid