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Pressemitteilung VBRG
Pressemitteilung: Betroffene von Neonazi-Feindeslisten bleiben ungeschützt: Verband der Opferberatungsstellen und Bundesverband Mobile Beratung kritisieren das im Bundestag beschlossene Gesetz gegen „Feindeslisten“ als lückenhaft
Der Bundestag hat in der Nacht vom 24./25. Juni 2021 ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem den Schutz gegen rechte „Feindeslisten“ verbessern soll – mit dem neuen Paragrafen 126a StGB, der das Verbreiten solcher Listen künftig unter Strafe stellen soll. Doch beim Schutz der Betroffenen bleiben gravierende Lücken, kritisieren der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) und der Verband der
Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG).