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Folge #31 Vor Ort – gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt. Die Podcastserie von NSU Watch und VBRG e.V.

In Folge #31 von „ Vor Ort“ – gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt“ – der Podcastserie von VBRG e.V. und NSU Watch geht es um Brandanschläge und rechten Terror - eine aktuelle Bestandsaufnahme zu Strafverfolgung, Anerkennung und erkämpften Gedenken nach rassistischen und antisemitischen Brandanschlägen. Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen und Erwartungen von Überlebenden und Hinterbliebenen an die strafrechtliche und politische Aufarbeitung von antisemitisch und rassistisch motivierten Brandanschlägen. Unter welchen Bedingungen sind Aufklärung und Konsequenzen möglich? Welche Bedeutung haben öffentliches Gedenken und die Anerkennung von Antisemitismus und Rassismus als Tatmotivation? Auf welche Widerstände und Täter-Opfer-Umkehr stoßen Überlebende, Hinterbliebene und Initiativen? Über diese und weitere Fragen sprechen wir mit Ibrahim Arslan, Überlebender der rassistischen Brandanschläge von Mölln und Aktivist im Freundeskreis im Gedenken an die rassistischen Brandanschläge in Mölln, Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, Nebenklagevertreterin von Überlebenden des rassistischen Brandanschlags in Saarlouis am 19. September 1991, die Kriminologin Jana Berberich und Fabian Reeker von der Opferberatung Rheinland (OBR).

Presseerklärung des VBRG: Rechte Brandanschläge, Straflosigkeit und Entschädigung

Der VBRG gibt eine Presseerklärung zu den Themen rechte Brandanschläge, Straflosigkeit und Entschädigung heraus. Blockierte Strafverfolgung wie im Fall von Samuel Kofi Yeboah ist kein Einzelfall. Ohne das kontinuierliche Gedenken durch antifaschistische Bündnisse und den Flüchtlingsrat Saarbrücken wäre es nicht zur der Strafverfolgung gekommen. Die Welle rassistischer Gewalt und Brandanschläge ebbt nicht ab. Im Vergleich von 45 Ermittlungsverfahren aus NRW und 32 in Sachsen ist die Einstellungsquote von 91 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 84 Prozent der Ermittlungsverfahren in Sachsen noch höher als in den 1990er Jahren. Lediglich 10 bis 15 Prozent aller Täter*innen werden überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Damit setzen sich die Kultur der Straflosigkeit und die Entstehungsbedingungen für weiteren rechten Terror fort.