Schlagwortarchiv für: rechtsmotiviert

Pressegespräch: Zwischenbilanz zur Hauptverhandlung zum rassistischen Mord an Samuel Kofi Yeboah 1991 in Saarlouis.
Im Online-Pressegespräch am 20. April 2023 von 11 – 12Uhr werden Rechtsanwält*innen Kristin Pietrzyk, Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling, Nebenklagevertreter*innen von Überlebenden des Brandanschlags am 19. September 1991 in Saarlouis die zentralen Aspekte der Beweisaufnahme am OLG Koblenz erklären und bewerten. Sie werden einen Ausblick auf die folgenden Befragungen von zahlreichen Zeug*innen aus der Neonaziszene geben und die Signalwirkung erläutern, die diesem Prozess in Hinblick auf hunderte bislang nicht aufgeklärte rassistische Brand- und Sprengstoffanschläge in den 1990er Jahren zukommt. Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat spricht über die Forderung nach einem Opferfonds für die Hinterbliebenen und Überlebenden rechtsterroristischer und rassistischer Gewalt im Saarland. Katharina König-Preuss (MdL, NSU-Untersuchungsausschuss-Obfrau, Die Linke) wird die Parallelen zwischen Neonazi-Netzwerken in Thüringen und im Saarland in den 1990er und die Rolle des Verfassungsschutz analysieren.

Erkämpftes Gedenken, erkämpfte Aufklärung
Umfassende Aufklärung und angemessenes Gedenken an die mörderischen rassistischen Brandanschläge der 1990er Jahre: Diese Forderungen prägten das Jahr 2022 – und bleiben auch 2023 ein Schwerpunkt für viele Hinterbliebene, Überlebende, solidarische Initiativen und Opferberatungsstellen. Zwei von mindestens 1.129 neonazistischen und rassistischen Brandanschlägen zwischen 1990 und 1992 stehen besonders im Fokus: Mölln 1992 und Saarlouis 1991. Während die schleswig-holsteinische Bildungs- und Kultusministerin Karin Prien (CDU) im Namen der Landesregierung erstmals nach 30 Jahren bei einer Podiumsdiskussion am 8. Dezember 2022 gegenüber der Familie Arslan eine Entschuldigung für „Fehler im Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen“ aus und einen Dialog für zukünftige Wege des Erinnerns und Gedenkens anbot, begann im November 2022 am Oberlandesgericht Koblenz die von lokalen Initiativen und Überlebenden erkämpfte strafrechtliche Aufarbeitung des rassistischen Mords an Samuel Kofi Yeboah am 19. September 1991 in Saarlouis.

Bewertung der Nebenklage zur Hauptverhandlung im Neukölln-Komplex
Erklärung der Nebenklage von Ferat Kocak und Franziska Nedelmann anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen die Angeklagten Sebastian Thom und Thilo Paulenz am 15. Dezember 2022 vor dem Landgericht Berlin im Neukölln-Komplex. „Das Ergebnis des Prozesses überrascht nicht. Seit Jahren wird angeblich gegen die rechten Strukturen in Berlin-Neukölln ermittelt. Allen ist klar, dass es ein neonazistisches Netzwerk in Berlin gibt. Dafür sprechen nicht nur die Anschläge, die seit 2009 gezielt gegen diejenigen stattfinden, die nicht in das Weltbild der Nazis passen, sondern dafür sprechen auch die Erkenntnisse, die die Strafverfolgungsbehörden gesammelt haben. Trotzdem wird hier lediglich gegen Einzelpersonen Anklage erhoben. Die Justiz nimmt es hin, dass das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz mauert und seine Informationen nicht preisgibt. Die Interessen und vor allem der Schutz der Betroffenen werden damit wieder einmal nicht ernst genommen.“

Viereinhalb Jahre nach Beginn des NSU 2.0-Komplexes: Ein wichtiges Urteil, aber weiter keine vollständige Aufklärung
Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Angeklagten A. M. am 17. November 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main. "Wir erhoffen uns von dem Gericht ein wichtiges Urteil mit einer starken Signalwirkung – an den Angeklagten A. M. und alle Nachahmer*innen, die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen. Ebenso erhoffen wir uns von dem Gericht ein Signal, dass die Drohserie nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei durch die Verurteilung des M. auch nicht entlastet ist."

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.