Schlagwortarchiv für: Zivilgesellschaft

Stellungnahme zu Entwürfen von Verordnungen zum Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Der VBRG begrüßt die im Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) vom Gesetzgeber beschlossenen Reformen des Sozialen Entschädigungsrechts, die schrittweise zum 1. Januar 2024 in Kraft treten werden. Nachfolgend finden Sie die vom VBRG eingereichte Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen zur Auslandszuständigkeitsverordnung (AusZustV), zur Verordnung zu Einkommen und Vermögen im SGB XIV (EVV) und die Berufsschadensausgleichsverordnung (SGBXIV-BSchAV) im SGB XIV.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Hessischen Ausführungsgesetzes für das SGB XIV
Aus den Erfahrungen der langjährigen Begleitung und Beratung von Hinterbliebenen und Überlebenden tödlicher rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten und rechtsterroristischer Attentate wie in München (1980 und 2016), in Halle (2019) und Hanau (2020) zeigt sich: Die Reformen des Sozialen Entschädigungsrechts im Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) und der Gesetzentwurf des Hessischen Ausführungsgesetzes (HAG/SGB XIV) waren und sind dringend notwendig. Doch der Gesetzentwurf 20/10678 des hessischen Sozialministeriums weist Leerstellen auf - insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Gewaltopfern im Kontext von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt und ihrem Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Stellungnahme des VBRG im Familienausschuss zum Demokratiefördergesetz
Der VBRG war am 27. März eingeladen Stellung zu nehmen zum Entwurf des Demokratiefördergesetz der Bundesregierung. Robert Kusche vom VBRG-Vorstand hat betont: Der Gesetzesentwurf muss die fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffenerechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz eindeutig benennen. Die uneindeutige und irreführende Bezeichnung im vorliegenden Gesetzesentwurf „Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt“ soll zugunsten der klaren und eindeutigen Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf muss eine dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e. V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen. Außerdem müssen Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden.

12 Empfehlungen des VBRG zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus
Die Zuspitzung von Antisemitismus und antisemitisch motivierter Gewalt und Bedrohungen beeinflusst den Alltag und beeinträchtigt das Leben sehr vieler Menschen. Dazu gehören u.a. antisemisch motivierte Angriffe und Gewalttaten im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in Schulen und Bildungseinrichtungen ebenso wie in der Nachbarschaft und im digitalen Raum. Die zwölf detaillierten Maßnahmen, die der VBRG war im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland auf Einladung des Antisemitismusbeauftragten vorgelegt hat, können hier nachgelesen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes
VBRG-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum DFördG von BMFSFJ und BMI. Zentrale Kritikpunkte sind: 1. Eindeutige Benennung der fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz 2. Eindeutige Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ 3. Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden. 4. Klarer Bezug zur EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie weiteren Schutznormen müssen hergestellt werden 5. Dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e.V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen.

Pressemitteilung der BAG Demokratieentwicklung: „Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“
Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern würde. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, legt deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er zeigt, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.