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Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes: 12 Empfehlungen für eine Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben in Deutschland

Die Zuspitzung von Antisemitismus und antisemitisch motivierter Gewalt und Bedrohungen beeinflusst den Alltag und beeinträchtigt das Leben sehr vieler Menschen. Dazu gehören u.a. antisemisch motivierte Angriffe und Gewalttaten im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in Schulen und Bildungseinrichtungen ebenso wie in der Nachbarschaft und im digitalen Raum. Die zwölf detaillierten Maßnahmen, die der VBRG war im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland auf Einladung des Antisemitismusbeauftragten vorgelegt hat, können hier nachgelesen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes

Der VBRG veröffentlicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum DFördG von BMFSFJ und BMI. Diese zentralen Punkte müssen überarbeitet werden: 1. Der Gesetzesentwurf muss die fachspezifischen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Gesetz eindeutig benennen. 2. Die uneindeutige und irreführende Bezeichnung im vorliegenden Referentenentwurf „Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt“ soll zugunsten der klaren und eindeutigen Begrifflichkeit „Opfer von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ ersetzt werden. 3. Beteiligung und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verbindlich geregelt werden. 4. Im Gesetz muss ein klarer Bezug zur EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie weiteren Schutznormen hergestellt werden, mit denen sich die Bundesregierung zum Schutz der universellen Menschenrechte verpflichtet hat. 5. Der Gesetzesentwurf muss eine dauerhafte und langfristige Finanzierung der Arbeit der spezialisierten Opferberatungsstellen sowie des Dachverbands VBRG e.V. mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren benennen.

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung: „Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“ – Zivilgesellschaft stellt eigenen Gesetzentwurf vor

Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern würde. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, legt deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er zeigt, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

VBRG-Stellungnahme zum geplanten Demokratiefördergesetz

Bis Ende 2023 will die Regierungskoalition ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Damit sollen professionelle Beratungsstrukturen und zivilgesellschaftliches Engagement im Kontext von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus langfristig gesichert werden - nach zwei Jahrzehnten von befristeten Bundesprogrammen. Auf Einladung der für das Gesetzesvorhaben federführenden Ministerinnen Anne Spiegel (BMFSFJ) und Nancy Faeser (BMI) hat der VBRG e.V. als Dachverband der spezialisierten Gewaltopfer-Beratungsstellen eine Stellungnahme mit wichtigen Eckpunkten für das Demokratiefördergesetz vorgelegt.