Schlagwortarchiv für: Strafverfolgung

Pressegespräch: Zwischenbilanz zur Hauptverhandlung zum rassistischen Mord an Samuel Kofi Yeboah 1991 in Saarlouis.
Im Online-Pressegespräch am 20. April 2023 von 11 – 12Uhr werden Rechtsanwält*innen Kristin Pietrzyk, Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling, Nebenklagevertreter*innen von Überlebenden des Brandanschlags am 19. September 1991 in Saarlouis die zentralen Aspekte der Beweisaufnahme am OLG Koblenz erklären und bewerten. Sie werden einen Ausblick auf die folgenden Befragungen von zahlreichen Zeug*innen aus der Neonaziszene geben und die Signalwirkung erläutern, die diesem Prozess in Hinblick auf hunderte bislang nicht aufgeklärte rassistische Brand- und Sprengstoffanschläge in den 1990er Jahren zukommt. Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat spricht über die Forderung nach einem Opferfonds für die Hinterbliebenen und Überlebenden rechtsterroristischer und rassistischer Gewalt im Saarland. Katharina König-Preuss (MdL, NSU-Untersuchungsausschuss-Obfrau, Die Linke) wird die Parallelen zwischen Neonazi-Netzwerken in Thüringen und im Saarland in den 1990er und die Rolle des Verfassungsschutz analysieren.

Open Lecture: #6 Strafjustiz, Rassismus, Antisemitismus und psychische Erkrankung
Wie steht es um die Anerkennung von Rassismus und Antisemitismus als Tatmotive bei psychisch erkrankten Täter*innen durch die Strafjustiz? Und welche Folgen hat es für Verletzte und Hinterbliebene, wenn Rassismus und Antisemitismus nicht als Tatmotive durch die Justiz anerkannt werden? Welche Bedeutung hat die Pathologisierung von Rassismus und Antisemitismus im gesellschaftlichen Diskurs? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Open Lecture #6 anlässlich des dritten Jahrestags des rassistischen Attentats von Hanau und der anhaltenden Bedrohung der Hinterbliebenen und Überlebenden durch den Vater des Attentäters.

Bewertung der Nebenklage zur Hauptverhandlung im Neukölln-Komplex
Erklärung der Nebenklage von Ferat Kocak und Franziska Nedelmann anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen die Angeklagten Sebastian Thom und Thilo Paulenz am 15. Dezember 2022 vor dem Landgericht Berlin im Neukölln-Komplex. „Das Ergebnis des Prozesses überrascht nicht. Seit Jahren wird angeblich gegen die rechten Strukturen in Berlin-Neukölln ermittelt. Allen ist klar, dass es ein neonazistisches Netzwerk in Berlin gibt. Dafür sprechen nicht nur die Anschläge, die seit 2009 gezielt gegen diejenigen stattfinden, die nicht in das Weltbild der Nazis passen, sondern dafür sprechen auch die Erkenntnisse, die die Strafverfolgungsbehörden gesammelt haben. Trotzdem wird hier lediglich gegen Einzelpersonen Anklage erhoben. Die Justiz nimmt es hin, dass das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz mauert und seine Informationen nicht preisgibt. Die Interessen und vor allem der Schutz der Betroffenen werden damit wieder einmal nicht ernst genommen.“

Viereinhalb Jahre nach Beginn des NSU 2.0-Komplexes: Ein wichtiges Urteil, aber weiter keine vollständige Aufklärung
Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Angeklagten A. M. am 17. November 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main. "Wir erhoffen uns von dem Gericht ein wichtiges Urteil mit einer starken Signalwirkung – an den Angeklagten A. M. und alle Nachahmer*innen, die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen. Ebenso erhoffen wir uns von dem Gericht ein Signal, dass die Drohserie nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei durch die Verurteilung des M. auch nicht entlastet ist."

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Open Lecture: #5 Brandanschläge und rechter Terror: Eine aktuelle Bestandsaufnahme zu Strafverfolgung, Anerkennung und erkämpften Gedenken nach rassistischen und antisemitischen Brandanschlägen
Anlässlich des 30. Jahrestages der mörderischen rassistischen Brandanschläge von Mölln und des 31. Jahrestags des rassistischen Brandanschlags in Saarlouis steht im Mittelpunkt der Open Lecture #5 eine aktuelle Bestandsaufnahme zu Strafverfolgung, Anerkennung und erkämpften Gedenken nach rassistischen und antisemitischen Brandanschlägen. Denn noch immer werden höchstens 20 Prozent aller politisch motivierten Brandanschläge aufgeklärt. Viele Überlebende und Hinterbliebene auch der aktuellen Welle rassistischer und antisemitischer Brandanschläge in 2015 – 2018 sind durch die Täter-Opfer-Umkehr und Kriminalisierung der Strafverfolgungsbehörden belastet. Im Mittelpunkt der Lecture stehen die Erfahrungen und Erwartungen von Überlebenden und Hinterbliebenen an die strafrechtliche und politische Aufarbeitung von antisemitisch und rassistisch motivierten Brandanschlägen. Unter welchen Bedingungen sind Aufklärung und Konsequenzen möglich? Welche Bedeutung haben öffentliches Gedenken und die Anerkennung von Antisemitismus und Rassismus als Tatmotivation? Auf welche Widerstände und Täter-Opfer-Umkehr stoßen Überlebende, Hinterbliebene und Initiativen?

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Jetzt teilnehmen: Online-Befragung zu Erfahrungen mit Polizei und Justiz
Am 1. Juni 2022 startet die bundesweite, quantitative Befragung zu Erfahrungen von Betroffenen rechter, rassistischer, antisemitischer und sexualisierter Gewalt mit Kontakt zu Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Mit der Studie untersucht das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena das Phänomen der sekundären Viktimisierung von Betroffenen im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren. Mit der Befragung wird an die 2014 in Thüringen durchgeführte Studie „Die haben uns nicht ernstgenommen“ von Matthias Quent, Daniel Geschke und Erik Peinelt angeschlossen, die im Auftrag der Thüringer Opferberatung ezra durchgeführt wurde.

Pressemitteilung und Spendenaufruf: Gegen die Schlussstrich-Entscheidung des BGH. Wir bitten um Spenden für Überlebende des Halle-Attentats
Zweieinhalb Jahre nach dem rechtsterroristischen, antisemitisch und rassistisch motivierten Attentat an Yom Kippur 2019 in Halle (Saale) und Wiedersdorf hat der Bundesgerichtshof die Revision von zwei Überlebenden des Attentats, İsmet Tekin und Aftax I., gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom Dezember 2020 ohne Begründung verworfen. Mit ihrer Revision hatten sich die beiden Nebenkläger dagegen gewandt, dass das OLG Naumburg den Versuch des Attentäters, mit seinem Fluchtfahrzeug Aftax I. als Schwarze Person gezielt zu überfahren und zu töten, lediglich als fahrlässige Körperverletzung gewertet hatte und die Schüsse auf İsmet Tekin nicht als versuchten Mord wertete und nicht im Urteil einbezog. „Mit der verworfenen Revision und der Rechtskraft dieses Urteils entzieht sich die Justiz in beschämender Weise der Verantwortung, die rassistischen Motive der Gewalt gegen Aftax I. und İsmet Tekin anzuerkennen“, sagt Talya Feldman, Überlebende des Attentats auf die Synagoge.

Pressemitteilung VBRG
Pressemitteilung: Erste Anhörung von Polizei- und Justizverantwortlichen im Untersuchungsausschuss zu Hanau offenbart parteipolitische Blockaden
Am 1. April sind beim Untersuchungsausschuss zum rassistischen Terroranschlag in Hanau erstmals Verantwortliche aus Polizei und Justiz als Zeug*innen geladen, die zum konkreten Einsatz in der Tatnacht und den anschließenden Ermittlungen aussagen sollen. „Wir hoffen, dass es nun endlich erste Antworten auf die vielen offenen Fragen zum Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft am 19. und 20. Februar 2020 geben wird,“ sagt Newroz Duman von der Initiative 19. Februar Hanau. „Es ist unverständlich, dass der Ausschuss die wichtigsten Zeug*innen des Tages – Oberstaatsanwältin Türmer und Polizeidirektor Fornoff – erst für den Freitagmittag bzw. Nachmittag geladen hat“, kritisiert eine Sprecherin vom VBRG.