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12 Empfehlungen für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt – in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung.

Verbesserter Opferschutz, humanitäres Bleiberecht und effektive Strafverfolgung: Die Bundesregierung muss den Schutz vor rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalt aus Respekt vor tausenden Betroffenen ernst nehmen und verbessern – durch konkrete Maßnahmen in den Bereichen Innenpolitik, Justiz und Demokratieförderung.

Analyse: Rechte Gewalt durch Anhänger*innen von Verschwörungsideologien und Coronaleugner-Bewegung

Die Demonstrationen, Foren, Telegram-Kanäle und Sozialen Netzwerke von Coronaleugner*innen, Pandemieverharmloser*innen und Anhänger*innen von Verschwörungsideologien haben sich als öffentliche Räume zur Verbreitung von radikalen Antisemitismus, Rassismus sowie demokratie- und wissenschaftsfeindliche Hetze etabliert. Diese bilden den Ausgangspunkt für eine Legitimierung von Gewalttaten bis hin zu Mord und Umsturzplänen, die als Teil des „Kampfes gegen das System“ legitimiert um zum „Freiheitskampf“ stilisiert werden.

Stellungnahme: Schwere Polizeifehler und erschreckende Parallelen zum NSU

Prof. Thomas Feltes war bis 2019 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr Universität Bochum. Als Sachverständiger im Hanau-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags hat der Jurist eine umfassende schriftliche Stellungnahme für seine Aussage am 18. März 2022 verfasst, die er aber aufgrund von Interventionen der Ausschussmehrheit von CDU und Grünen sowie des hessischen Justizministeriums in öffentlicher Sitzung nicht vortragen durfte. Wir dokumentieren die Stellungnahme im Wortlaut. Der Kriminologe stellt unter anderem „erschreckende und erschütternde Parallelen“ zum Polizeiverhalten beim NSU fest und resümiert: „Insgesamt kann (...) die Einschätzung der Opfer und der Hinterbliebenen nachvollzogen werden, dass die Polizei im Umgang mit ihnen schwere Fehler gemacht hat. (...)“

VBRG-Stellungnahme zum geplanten Demokratiefördergesetz

Bis Ende 2023 will die Regierungskoalition ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Damit sollen professionelle Beratungsstrukturen und zivilgesellschaftliches Engagement im Kontext von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus langfristig gesichert werden - nach zwei Jahrzehnten von befristeten Bundesprogrammen. Auf Einladung der für das Gesetzesvorhaben federführenden Ministerinnen Anne Spiegel (BMFSFJ) und Nancy Faeser (BMI) hat der VBRG e.V. als Dachverband der spezialisierten Gewaltopfer-Beratungsstellen eine Stellungnahme mit wichtigen Eckpunkten für das Demokratiefördergesetz vorgelegt.

Empfehlungen für konkrete Maßnahmen in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Demokratieförderung

Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt wenden sich mit 11 konkreten Empfehlungen für einen verbesserten Opferschutz und effektive Strafverfolgung an die zukünftige Bundesregierung. Dazu gehören eine neu zu schaffende unbürokratische Grundrente mit einer adäquaten Existenzsicherung für Überlebende schwerer Gewalttaten, eine effektive Strafverfolgung ohne Aufklärungsblockaden und ohne schmutzige Deals mit gewalttätigen Neonazis sowie ein humanitäres Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt ohne festen Aufenthalt.

Kodex für Medienhäuser: Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Journalist*innen

Die Zahl rechter, rassistischer und antisemitischer Angriffe auf Journalist*innen und Medienarbeiter*innen ist stark angestiegen. Um freie und feste Medienarbeiter*innen besser vor und nach rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen zu unterstützen, haben der VBRG e.V., die Neuen Deutschen Medienmacher*innen, IG Medien in ver.di und der DJV einen Schutzkodex mit zahlreichen praktischen Maßnahmen entwickelt. Medienhäuser wie die Deutsche Presseagentur, DIE ZEIT, die Frankfurter Rundschau und die tageszeitung haben sich zu dessen Umsetzung entschieden.
Im Hintergrund die Synagoge von Halle, vorn der Eingang zum jüdischen FriedhofCC BY-SA 4.0 Allexkoch

Gemeinsame Erklärung von NebenklägerInnen im Prozess gegen den Attentäter von Halle

Die NebenklägerInnen vom Prozess gegen den Attentäter von Halle haben zum Prozessbeginn eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Der VBRG unterstützt das Anliegen der Betroffenen und ihre Forderung nach einer breiten Debatte in einer solidarischen Gemeinschaft. Am 21. Juli 2020 beginnt vor dem Oberlandesgericht Naumburg im Landgericht Magdeburg der Prozess gegen einen Rassisten* und Anhänger der „White Supremacy“-Ideologie. Diesem Mann werden Doppelmord, mehrfacher versuchter Mord, Volksverhetzung und andere Delikte vorgeworfen.

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“

Der VBRG e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes "Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt" (Drucksache 19/6197) veröffentlicht, der heute Thema im Innenausschuss des Bundestages ist.  Der VBRG begrüßt den Entwurf, denn damit wird eine dringend notwendige Ausweitung des Opferschutzes auch für die Betroffenen rassistischer Gewalt ohne dauerhaften Aufenthaltstitel möglich. Hier finden Sie die Stellungsnahme.