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Pressegespräch: Zwischenbilanz nach einem halben Jahr Hauptverhandlung zum rassistischen Mord an Samuel Kofi Yeboah 1991 in Saarlouis.
Im Online-Pressegespräch am 20. April 2023 von 11 – 12Uhr werden Rechtsanwält*innen Kristin Pietrzyk, Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling, Nebenklagevertreter*innen von Überlebenden des Brandanschlags am 19. September 1991 in Saarlouis die zentralen Aspekte der Beweisaufnahme am OLG Koblenz erklären und bewerten. Sie werden einen Ausblick auf die folgenden Befragungen von zahlreichen Zeug*innen aus der Neonaziszene geben und die Signalwirkung erläutern, die diesem Prozess in Hinblick auf hunderte bislang nicht aufgeklärte rassistische Brand- und Sprengstoffanschläge in den 1990er Jahren zukommt. Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat spricht über die Forderung nach einem Opferfonds für die Hinterbliebenen und Überlebenden rechtsterroristischer und rassistischer Gewalt im Saarland. Katharina König-Preuss (MdL, NSU-Untersuchungsausschuss-Obfrau, Die Linke) wird die Parallelen zwischen Neonazi-Netzwerken in Thüringen und im Saarland in den 1990er und die Rolle des Verfassungsschutz analysieren.

„Gut vernetzt“: Bedarfsanalyse von Online-Beratung
Mit der Studie "GUT VERNETZT" legt das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Zusammenarbeit mit dem VBRG e.V. eine erste Bilanz vor über die Erfahrungen mit dem Aufbau und der Nutzung von Online-Beratungsangeboten im Kontext von Rassismus, rechter Gewalt und Diskriminierung.
Damit steht erstmals nach Pandemiebeginn ein Überblick zu den zentralen Fragen zur Verfügung, mit denen fachspezifische Beratungsstellen im Kontext von Online-Beratung konfrontiert sind: Welche Formen von Online-Beratung werden aktuell Ratsuchenden und Berater*innen bevozugt genutzt? Mit welchen Online-Tools wurden positive Erfahrungen gemacht? Welche Einschränkungen und Herausforderungen bringt diese neue Form der Online-Kommunikation im Beratungsprozess mit sich? Was wäre aus Sicht der befragten Berater*innen notwendig, um das aktuelle Online-Beratungsangebot verbessern und erweitern zu können?

Erkämpftes Gedenken, erkämpfte Aufklärung
Umfassende Aufklärung und angemessenes Gedenken an die mörderischen rassistischen Brandanschläge der 1990er Jahre: Diese Forderungen prägten das Jahr 2022 – und bleiben auch 2023 ein Schwerpunkt für viele Hinterbliebene, Überlebende, solidarische Initiativen und Opferberatungsstellen. Zwei von mindestens 1.129 neonazistischen und rassistischen Brandanschlägen zwischen 1990 und 1992 stehen besonders im Fokus: Mölln 1992 und Saarlouis 1991. Während die schleswig-holsteinische Bildungs- und Kultusministerin Karin Prien (CDU) im Namen der Landesregierung erstmals nach 30 Jahren bei einer Podiumsdiskussion am 8. Dezember 2022 gegenüber der Familie Arslan eine Entschuldigung für „Fehler im Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen“ aus und einen Dialog für zukünftige Wege des Erinnerns und Gedenkens anbot, begann im November 2022 am Oberlandesgericht Koblenz die von lokalen Initiativen und Überlebenden erkämpfte strafrechtliche Aufarbeitung des rassistischen Mords an Samuel Kofi Yeboah am 19. September 1991 in Saarlouis.

Bewertung der Nebenklage zur Hauptverhandlung im Neukölln-Komplex
Erklärung der Nebenklage von Ferat Kocak und Franziska Nedelmann anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen die Angeklagten Sebastian Thom und Thilo Paulenz am 15. Dezember 2022 vor dem Landgericht Berlin im Neukölln-Komplex. „Das Ergebnis des Prozesses überrascht nicht. Seit Jahren wird angeblich gegen die rechten Strukturen in Berlin-Neukölln ermittelt. Allen ist klar, dass es ein neonazistisches Netzwerk in Berlin gibt. Dafür sprechen nicht nur die Anschläge, die seit 2009 gezielt gegen diejenigen stattfinden, die nicht in das Weltbild der Nazis passen, sondern dafür sprechen auch die Erkenntnisse, die die Strafverfolgungsbehörden gesammelt haben. Trotzdem wird hier lediglich gegen Einzelpersonen Anklage erhoben. Die Justiz nimmt es hin, dass das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz mauert und seine Informationen nicht preisgibt. Die Interessen und vor allem der Schutz der Betroffenen werden damit wieder einmal nicht ernst genommen.“

Viereinhalb Jahre nach Beginn des NSU 2.0-Komplexes: Ein wichtiges Urteil, aber weiter keine vollständige Aufklärung
Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Angeklagten A. M. am 17. November 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main. "Wir erhoffen uns von dem Gericht ein wichtiges Urteil mit einer starken Signalwirkung – an den Angeklagten A. M. und alle Nachahmer*innen, die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen. Ebenso erhoffen wir uns von dem Gericht ein Signal, dass die Drohserie nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei durch die Verurteilung des M. auch nicht entlastet ist."

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aus dem Bundesministerium für Justiz vom 19. Juli 2022
Die im VBRG e.V. zusammengeschlossenen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen die Initiative für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts. Sie halten eine Überarbeitung des Sanktionenrechts und insbesondere der Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB für dringend notwendig. Denn die derzeitige Justizpraxis zeigt: Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ* Feindlichkeit sowie Misogynie werden in vielen Gerichtsbezirken in Ost- und Westdeutschland bislang nicht ausreichend als Tatmotive für schwerste Gewalttaten wahrgenommen und entsprechend auch nicht bei der Strafzumessung der Täter*innen berücksichtigt.

Jetzt teilnehmen: Online-Befragung zu Erfahrungen mit Polizei und Justiz
Am 1. Juni 2022 startet die bundesweite, quantitative Befragung zu Erfahrungen von Betroffenen rechter, rassistischer, antisemitischer und sexualisierter Gewalt mit Kontakt zu Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Mit der Studie untersucht das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena das Phänomen der sekundären Viktimisierung von Betroffenen im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren. Mit der Befragung wird an die 2014 in Thüringen durchgeführte Studie „Die haben uns nicht ernstgenommen“ von Matthias Quent, Daniel Geschke und Erik Peinelt angeschlossen, die im Auftrag der Thüringer Opferberatung ezra durchgeführt wurde.

Wir brauchen eine Agenda gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus – und keine Sonntagsreden
Gemeinsame Erklärung von VBRG, EOTO, ndo und BMB e.V. zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Bereits im Herbst 2020 soll laut Bundesinnenminister Horst Seehofer der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus ein Maßnahmenpaket vorlegen. Dafür sind aktuell knapp 50 Vereine, Verbände und Initiativen der Zivilgesellschaft eingeladen, am 20.8.2020 in Berlin ihre Forderungen und Analysen vorzutragen. Wir teilen die Sorge vieler Betroffenen-Initiativen und Migrant*innenorganisationen, dass am Ende einmal mehr Symbolpolitik ohne konkrete Wirkung präsentiert wird und haben daher vier zentrale gemeinsame Forderungen aufgestellt, an denen wir den Erfolg oder Misserfolg des Kabinettsausschuss messen werden.